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Sachverhalt:
Die Fälle „Kevin“ in Bremen und „Justin“ in Bochum haben die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten hinsichtlich des Kindesschutzes durch Stellen der Gesundheits- und Jugendhilfeverwaltung gelenkt.
In der Sitzung des Sozialausschusses soll die Verwaltung über ihre derzeitige Praxis in diesem Handlungsfeld berichten und Grundlagen für eine sachgerechte Diskussion bieten.
Anlagen:
Originalantrag der GRÜNE FRAKTION zu TOP 5 „Zusammenarbeit von Gesundheitsbereich und Jugendhilfe bei Gefährdung des Kindeswohls“
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Originalantrag der GRÜNE FRAKTION zu TOP 5 (186 KB) |