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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt, in dem Organ der nachstehend aufgeführten Organisation (Verein) folgende Vertreter gemäß § 113 Abs. 2 GO NW zu bestellen:
Name der Organisation Gremium a) Vertreter
b) 1. Stellvertreter
Verein zur Förderung der Mitglieder- a) Herr Delistat
Stadtteilarbeit Röhlinghausen versammlung b) Herr Belker
Sachverhalt:
In der Sitzung am 11.10.1994 hat der Rat der Stadt Herne beschlossen, die Öffentliche Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen von dem Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. als gemeindliche Einrichtung im Sinne von § 8 GO NW führen zu lassen. Auch die Stadt Herne selbst ist Mitglied des Trägervereines.
U.a. durch diese Mitgliedschaft soll eine Kontrolle des Trägervereines im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der Öffentlichen Begegnungsstätte und eine wirtschaftliche Verwendung von Finanzmitteln sichergestellt werden.
Gemäß § 113 Abs. 2 und 4 GO NW werden Vertreter der Gemeinde, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Rat bestellt oder vorgeschlagen.
Dieses Bestellungs- und Vorschlagrecht bezieht sich auf alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, denen die Gemeinde – gleichgültig ob aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf freiwilliger Grundlage – angehört.
Der Rat der Stadt Herne hat in der Sitzung vom 11.10.1994 erklärt, in der aufgeführten Organisation Mitgliedschaftsrechte wahrzunehmen. Hierzu wurden in gleicher Sitzung seinerzeit Herr Michalak als Vertreter und Herr Stromberg als 1. Stellvertreter bestellt.
Aus personelle Gründen ist es nunmehr erforderlich, neue Vertreter für die Stadt Herne zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt durch die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NW, d.h. gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Meinolf Nowak
Stadtrat