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Vorlage - 2006/0827  

Betreff: Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Stadt Herne im Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Freitag, AngelikaAktenzeichen:44/3
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Aufmkamp, Jürgen
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
31.01.2007 
des Sportausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
01.02.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.02.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
13.02.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herne beschließt, in dem Organ der nachstehend aufgeführten Organisation (Verein) folgende Vertreter gemäß § 113 Abs. 2                                                                                                GO NW zu bestellen:

 

Name der Organisation               Gremium                     a) Vertreter

                                                                                                b) 1. Stellvertreter

 

Verein zur Förderung der             Mitglieder-                    a) Herr Delistat

Stadtteilarbeit Röhlinghausen                      versammlung                       b) Herr Belker

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 11.10.1994 hat der Rat der Stadt Herne beschlossen, die Öffentliche Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen von dem Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. als gemeindliche Einrichtung im Sinne von §  8 GO NW führen zu lassen.  Auch die Stadt Herne selbst ist Mitglied des Trägervereines.

 

U.a. durch diese Mitgliedschaft soll eine Kontrolle des Trägervereines im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgaben der Öffentlichen Begegnungsstätte und eine wirtschaftliche Verwendung  von Finanzmitteln sichergestellt werden.

 

Gemäß § 113 Abs. 2 und 4 GO NW werden Vertreter der Gemeinde, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Rat bestellt oder vorgeschlagen.

 

Dieses Bestellungs- und Vorschlagrecht bezieht sich auf alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, denen die Gemeinde – gleichgültig ob aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf freiwilliger Grundlage – angehört.

 

Der Rat der Stadt Herne hat in der Sitzung vom 11.10.1994 erklärt, in der aufgeführten Organisation Mitgliedschaftsrechte wahrzunehmen. Hierzu wurden in gleicher Sitzung seinerzeit Herr Michalak als Vertreter und Herr Stromberg als 1. Stellvertreter bestellt.

 

Aus personelle Gründen ist es nunmehr erforderlich, neue Vertreter für die Stadt Herne zu bestellen.

 

Die Bestellung erfolgt durch die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NW, d.h. gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak

Stadtrat