|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
xxx |
xxx |
xxx |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie folgt dem Empfehlungsbeschluss der Konferenz für Pflegeinfrastruktur und Seniorenpolitik ‑ KPS der Stadt Herne und beschließt den als Anlage beigefügten Pflegeplan 2006/ 2007 der Stadt Herne in der vorliegenden Form.
Sachverhalt:
Das im Mai 1994 verabschiedete Pflegeversicherungsgesetz hat seit seinem Inkrafttreten erheblichen Einfluss auf das gesamte, in den zurückliegenden Jahrzehnten gewachsene System der sozialen Sicherung und die pflegerische Infrastruktur - sowohl im Bereich des Gesundheitswesens als auch im klassischen Bereich der Altenhilfe - genommen und es in finanzieller als auch in qualitativer und organisatorischer Hinsicht verändert.
Im Pflegeversicherungsgesetz ist die Verantwortung für die pflegerische Versorgung der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert worden. Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen sollen dabei eng zusammenarbeiten.
Für die Vorhaltung der pflegerischen Versorgungsstruktur sind darüber hinaus die Länder verantwortlich. Zu diesem Zweck erlassen die Länder Landespflegegesetze, in denen die Grundlagen zu Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen bestimmt sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 19.03.1996 das Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PfG NW) verabschiedet, das am 01.07.1996 in Kraft getreten ist.
Seit dem ist die Koordinationsstelle für Altenhilfe für die nach dem Landespflegegesetz durchzuführende Pflegebedarfsplanung und die damit verbundenen Datenerhebungen und ‑auswertungen zuständig. Seitdem wurden für die Stadt Herne folgende Pflegebedarfspläne veröffentlicht:
Seit dem 01.08.2003 ist das novellierte Landespflegegesetz in Kraft. Dieses neue Landespflegegesetz bestimmt in seinem zweiten Abschnitt in § 6 „Pflegemarktbeobachtung“ die Grundlagen für die kommunale Pflegeplanung. An den Aufgaben der Pflegeplanung nach neuem Recht hat sich gegenüber der Pflegebedarfsplanung nach altem Recht im Wesentlichen nichts geändert. Weiterhin dient die mit der Pflegemarktbeobachtung verbundene Pflegeplanung
In den Pflegeplänen sind daher der Bestand an ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen festzustellen, der Bedarf an solchen Einrichtungen zu ermitteln und die zur Deckung eines Fehlbedarfes notwendigen Maßnahmen zu planen.
Darüber hinaus soll die kommunale Pflegeplanung Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen aufzeigen und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einbeziehen.
An der Erstellung der Pflegepläne sind die Pflegekonferenzen frühzeitig zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgte durch Abstimmung des vorliegenden Pflegeplanes in der Sitzung der AG 3 „Senioren & Pflege“ am 20.09.2006 sowie in der Sitzung der Konferenz für Pflegeinfrastruktur und Seniorenpolitik (ehemals Pflegekonferenz) am 22.11.2006. In dieser Sitzung wurde der Pflegeplan 2006/ 2007 der Stadt Herne mit einem positiven Empfehlungsbeschluss für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie der Stadt Herne verabschiedet.
Anlagen:
Pflegeplan 2006/ 2007
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Pflegeplan 2006_2007 inklusive Anhang (398 KB) |