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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0778  

Betreff: Verlängerung von Baugenehmigungen
- Anfrage der Bezirksverordneten Przybyl vom 15. November 2006 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Przybyl, GabrieleAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 63 - Bauordnung und Denkmalschutz
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
30.11.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich Sie, folgende Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung am 30

Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich Sie, folgende Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung am 30. November 2006 beantworten zu lassen.

 

An verschiedenen Stellen im Stadt- und Bezirksgebiet ist zu beobachten, dass zur Bebauung anstehende Grundstücke über Monate und Jahre hinweg brach liegen. Teilweise sind bereits Baugruben ausgehoben, die auf Intervention von Politik und Verwaltung zumindest provisorisch gesichert wurden.

In der Bezirksvertretung Herne-Mitte waren z. B. die Grundstücke Breddestraße und Vödestraße häufig Gegenstand von An- und Nachfragen. In beiden Fällen wird von erteiltem Baurecht zur Errichtung von Wohnbebauung kein Gebrauch gemacht. Die Geltungsdauer der Baugenehmigungen wurde durch die Verwaltung auf Antrag verlängert.

 

Ich frage daher die Verwaltung:

 

1.   Wie lange gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den von der Verwaltung erteilten Nebenbestimmungen das durch eine Baugenehmigung erteilte Baurecht?

 

2.   Welche Gründe sieht das Gesetz für die Verlängerung der Fristen vor? Ist diese Entscheidung für den Genehmigungsinhaber gebührenpflichtig?

 

3.   Wie oft können solche Fristverlängerungen gewährt werden? Wo sieht die Verwaltung Grenzen