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Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung des
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 22. August 2006 ist die
Verwaltung beauftragt worden, eine Übersicht über defekte Lichtsignalanlagen
inklusive der voraussichtlichen Instandsetzungskosten vorzulegen.
Randbedingungen:
Die Situation der
Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet ist von folgenden Randbedingungen gekennzeichnet:
· Im Stadtgebiet existieren derzeit (Stand: Ende August 2006) 165
Lichtsignalanlagen.
· Das Alter der
Signalanlagen und hier insbesondere der Steuergeräte beträgt zwischen 0 und 36
Jahren. Die ältesten Steuergeräte, die noch in Betrieb sind, befinden sich im Bereich
der Rathausstraße und der Hauptstraße und sind im Jahre 1970 in Betrieb genommen
worden.
· Die Wartung,
Unterhaltung und Instandsetzung obliegt den jeweiligen Herstellern der
Lichtsignalanlagen. Sie haben bei Defekten innerhalb kürzester Zeit
sicherzustellen, dass die jeweilige Funktionsfähigkeit wiederhergestellt wird;
spätestens nach zwei Stunden ist hier mit der Arbeit zu beginnen.
· Zu bestimmten
Zeitpunkten wird vom Hersteller festgelegt, dass ein Steuergerät nicht länger
hergestellt wird, das Gerät wird abgekündigt. Das bedeutet, dass für
einen gewissen Zeitraum (meist ca. 10 Jahre) die Ersatzteilversorgung noch
sichergestellt ist. Nach Ablauf dieser Frist kann es passieren, dass ein
Steuergerät irreparabel ausfällt. Wann dies im Einzelfall passiert, kann
naturgemäß nicht vorhergesagt werden.
· Im Stadtgebiet
sind von den 165 Lichtsignalanlagen derzeit insgesamt 103 Steuergeräte in abgekündigtem
Zustand. Von diesen ist bei 63 Steuergeräten eine Ersatzteilversorgung nicht
länger gewährleistet.
· Die Kosten für
Unterhaltung und Instandsetzung der Lichtsignalanlagen einschließlich
Verkehrsrechner betragen pro Jahr insgesamt rund 650.000,00 € (Wartung und
Glühlampenwechsel). Hinzu kommen Stromkosten in Höhe von 187.000,00 € sowie
sonstige Unterhaltungskosten in Höhe von 130.000,00 €.
· Für die
Erneuerung stehen im Vermögenshaushalt jährlich zwischen 70.000,00 € und
120.000,00 € zur Verfügung.
Abgekündigte Signalanlagen:
Innerhalb der vergangenen
drei Jahre (2003 – 2006) sind insgesamt 19 abgekündigte Steuergeräte
irreparabel ausgefallen. Die Erneuerung dieser Geräte dauert unter dem
Vorbehalt der Finanzierung üblicherweise – je nach Zustand der Außenanlagen
(Signalgeber, Maste,...) – zwischen einer und vier Wochen. Folgendermaßen ist
mit den Anlagen umgegangen worden:
· Rathausstraße/Haydnstraße:
Erneuerung des Steuergerätes für 18.000,00 €.
· Pöppinghauser
Straße/Dickebankstraße: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der
Schulwegsicherung für 5.500,00 €.
· Hauptstraße/Langekampstraße: Erneuerung des Steuergerätes für
35.000,00 €.
· Sodinger Straße/Am Ruhmbach: Erneuerung des Steuergerätes für
19.500,00 €.
· Dorstener
Straße/Hauptstraße: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der Schulwegsicherung
für 14.500,00 €.
· Dorstener
Straße/Recklinghauser Straße: Erneuerung des Steuergerätes für 28.000,00 €.
· Dorstener
Straße/Heinitzstraße: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der Schulwegsicherung
für 17.000,00 €.
· Hermann-Löns-Straße
(Knotenpunkte Glockenstraße, Schaeferstraße, Viktor-Reuter-Straße,
Vinckestraße): Erneuerung der Steuergeräte größtenteils aus Gründen der
Schulwegsicherung für insgesamt 69.000,00 €.
· Recklinghauser
Straße/Flöz-Hugo-Siedlung: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der
Schulwegsicherung für 13.500,00 €.
· Holsterhauser Straße/BAB-Auffahrt Ost: Erneuerung des
Steuergerätes für 12.500,00 €.
· Sodinger Straße/Revierpark: Erneuerung des Steuergerätes für
12.000,00 €.
· Holsterhauser
Straße/Hiberniastraße: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der
Schulwegsicherung für 20.000,00 €.
· Stöckstraße/Gelsenkircher
Straße: Belassen der Lichtsignalanlage im abgeschalteten Zustand, später Abbau
der verbliebenen Außenanlagen. Demontagekosten: ca. 10.000,00 €.
· Rainerstraße/Auf
der Wenge: Provisorische Erneuerung des Steuergerätes ohne Anbindung an den
Verkehrsrechner für 19.000,00 €.
· Wanner
Straße/Wibbeltstraße: Vorläufiges Belassen der Lichtsignalanlage im abgeschal-
teten Zustand. Demontagekosten ca. 10.000,00 €.
· Behrensstraße/Freiligrathstraße:
Ersatz der Vollsignalisierung durch eine Fußgänger-Signalanlage einschließlich
Umrüstung auf LED-Technik für insgesamt 35.000,00 €.
Wie bereits dargelegt wurde, sind derzeit noch
insgesamt 103 Steuergeräte in abgekündigtem Zustand. Im Prinzip ist bei
jedem dieser Geräte in den nächsten Jahren mit einem Ausfall zu rechnen; jedoch
kann nicht vorhergesagt werden, welches der Geräte als nächstes ausfallen wird,
damit hier die entsprechenden verkehrstechnischen Untersuchungen eingeleitet
werden können.
Die Investitionskosten, allein um das jeweilige
Steuergerät auszutauschen, sind insgesamt mit ca. 2,5 Mio € zu veranschlagen.
Darin sind Investitionen in neue Außenanlagen (Maste, moderne Signalgeber mit
LED-Technik, etc.) noch nicht enthalten. Werden auch die Außenanlagen erneuert,
ist mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 8 Mio. € zu rechnen.
Bei den angekündigten
Lichtsignalanlagen ohne Ersatzteilhaltung ist aufgrund des hohen Alters sowohl
des Steuergerätes als auch der Außenanlagen von einer besonderen Gefährdung
maroder Teile (rostende Signalgeber und Signalgeberhaltungen, Masten, Ausleger)
auszugehen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich hier, komplette signalisierte
Knotenpunkte technisch zu modernisieren.
Strategien zum künftigen
Umgang mit Lichtsignalanlagen:
Angesichts der hohen Kosten
im Verwaltungshaushalt für Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung sowie auch
angesichts der nicht an jeder Stelle plausiblen Eingriffe in den Verkehrsablauf
ist stadtweit das Erfordernis jeder einzelnen Lichtsignalanlage zu prüfen. Es
ist stets unter den Aspekten Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf sowie unter
Berücksichtigung von Investitions- und Unterhaltungskosten zu prüfen, ob das
zwingende Erfordernis eines Eingriffs in den Verkehrsablauf besteht, d. h.
zweifelsfrei die Erforderlichkeit einer Lichtsignalanlage gem. § 45 (9) StVO
nachzuweisen. Es sind auch alternative Möglichkeiten zur Steuerung des
Verkehrsablaufs in Erwägung zu ziehen. Folgende Ergebnisse sind dabei bislang
erzielt worden:
· An vielen
Stellen im Stadtgebiet sind Lichtsignalanlagen aus unterschiedlichsten Gründen
weiterhin zwingend erforderlich. Dies betrifft die verkehrswichtigen Straßen
wie beispielsweise den Westring oder die Holsterhauser Straße genauso wie
Stellen, an denen Gründe der Schulwegsicherung ein Verzicht auf eine
Signalisierung nicht sachgerecht wäre. Hier sind bei Ausfall die Steuergeräte
zwingend durch neue zu ersetzen, ggf. ergänzt um moderne, wartungsärmere Technik.
· An einigen
Stellen können signalgeregelte Knotenpunkte durch alternative Knotenpunktformen
(z. B. Kreisverkehrsplätze) ersetzt werden. Dies ist in der Vergangenheit
bereits an folgenden Stellen praktiziert worden:
-
Westring / Forellstraße
-
Sodinger Straße /
Castroper Straße (derzeit im Bau)
Dabei ist zu
bedenken, dass auch der Umbau zu Investitionskosten führt, die im Vermögenshaushalt
möglichst frühzeitig zu berücksichtigen sind. In den vorgenannten Fällen wurden
ohnehin durchzuführende Baumaßnahmen im jeweiligen Bereich dazu genutzt, den Knotenpunkt
entsprechend mit umzubauen. An weiteren Stellen ist ein Umbau zu einem
Kreisverkehrsplatz in Planung (z. B. Schlachthofstraße/Wilhelmstraße).
· Die
Straßenzüge mit den ältesten Anlagen sind die Hauptstraße und die
Rathausstraße. Die Notwendigkeit der Lichtsignalanlagen ist im Rahmen der
Planungen zur Beschleunigung der Linie 306 überprüft worden. Entsprechende
konzeptionelle Überlegungen werden zurzeit auch für die Rathausstraße
angestellt.
· Zur
Reduzierung von Unterhaltungskosten besteht auch die Möglichkeit, die
bestehenden Lichtsignalanlagen auf moderne LED-Technik umzurüsten. Prinzipiell
gelten für diesen Punkt analog die oben getätigten Aussagen zu den
Investitionskosten, so dass dieser Ansatz allenfalls längerfristig zu
betrachten ist.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Bornfelder)
Stadtdirektor