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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0584  

Betreff: Zustand der Herner Lichtsignalanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr BrodehlAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Anhörung
20.09.2006 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 22. August 2006 ist die Verwaltung beauftragt worden, eine Übersicht über defekte Lichtsignalanlagen inklusive der voraussichtlichen Instandsetzungskosten vorzulegen.

 

Randbedingungen:

 

Die Situation der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet ist von folgenden Randbedingungen gekennzeichnet:

·   Im Stadtgebiet existieren derzeit (Stand: Ende August 2006) 165 Lichtsignalanlagen.

·   Das Alter der Signalanlagen und hier insbesondere der Steuergeräte beträgt zwischen 0 und 36 Jahren. Die ältesten Steuergeräte, die noch in Betrieb sind, befinden sich im Bereich der Rathausstraße und der Hauptstraße und sind im Jahre 1970 in Betrieb genommen worden.

·   Die Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung obliegt den jeweiligen Herstellern der Lichtsignalanlagen. Sie haben bei Defekten innerhalb kürzester Zeit sicherzustellen, dass die jeweilige Funktionsfähigkeit wiederhergestellt wird; spätestens nach zwei Stunden ist hier mit der Arbeit zu beginnen.

·   Zu bestimmten Zeitpunkten wird vom Hersteller festgelegt, dass ein Steuergerät nicht länger hergestellt wird, das Gerät wird abgekündigt. Das bedeutet, dass für einen gewissen Zeitraum (meist ca. 10 Jahre) die Ersatzteilversorgung noch sichergestellt ist. Nach Ablauf dieser Frist kann es passieren, dass ein Steuergerät irreparabel ausfällt. Wann dies im Einzelfall passiert, kann naturgemäß nicht vorhergesagt werden.


 

·   Im Stadtgebiet sind von den 165 Lichtsignalanlagen derzeit insgesamt 103 Steuergeräte in abgekündigtem Zustand. Von diesen ist bei 63 Steuergeräten eine Ersatzteilversorgung nicht länger gewährleistet.

·   Die Kosten für Unterhaltung und Instandsetzung der Lichtsignalanlagen einschließlich Verkehrsrechner betragen pro Jahr insgesamt rund 650.000,00 € (Wartung und Glühlampenwechsel). Hinzu kommen Stromkosten in Höhe von 187.000,00 € sowie sonstige Unterhaltungskosten in Höhe von 130.000,00 €.

·   Für die Erneuerung stehen im Vermögenshaushalt jährlich zwischen 70.000,00 € und 120.000,00 € zur Verfügung.

 

Abgekündigte Signalanlagen:

 

Innerhalb der vergangenen drei Jahre (2003 – 2006) sind insgesamt 19 abgekündigte Steuergeräte irreparabel ausgefallen. Die Erneuerung dieser Geräte dauert unter dem Vorbehalt der Finanzierung üblicherweise – je nach Zustand der Außenanlagen (Signalgeber, Maste,...) – zwischen einer und vier Wochen. Folgendermaßen ist mit den Anlagen umgegangen worden:

·     Rathausstraße/Haydnstraße: Erneuerung des Steuergerätes für 18.000,00 €.

·     Pöppinghauser Straße/Dickebankstraße: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der Schulwegsicherung für 5.500,00 €.

·     Hauptstraße/Langekampstraße: Erneuerung des Steuergerätes für 35.000,00 €.

·   Sodinger Straße/Am Ruhmbach: Erneuerung des Steuergerätes für 19.500,00 €.

·   Dorstener Straße/Hauptstraße: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der Schulwegsicherung für 14.500,00 €.

·   Dorstener Straße/Recklinghauser Straße: Erneuerung des Steuergerätes für 28.000,00 €.

·   Dorstener Straße/Heinitzstraße: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der Schulwegsicherung für 17.000,00 €.

·   Hermann-Löns-Straße (Knotenpunkte Glockenstraße, Schaeferstraße, Viktor-Reuter-Straße, Vinckestraße): Erneuerung der Steuergeräte größtenteils aus Gründen der Schulwegsicherung für insgesamt 69.000,00 €.

·     Recklinghauser Straße/Flöz-Hugo-Siedlung: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der Schulwegsicherung für 13.500,00 €.

·     Holsterhauser Straße/BAB-Auffahrt Ost: Erneuerung des Steuergerätes für 12.500,00 €.

·   Sodinger Straße/Revierpark: Erneuerung des Steuergerätes für 12.000,00 €.

·     Holsterhauser Straße/Hiberniastraße: Erneuerung des Steuergerätes aus Gründen der Schulwegsicherung für 20.000,00 €.

·     Stöckstraße/Gelsenkircher Straße: Belassen der Lichtsignalanlage im abgeschalteten Zustand, später Abbau der verbliebenen Außenanlagen. Demontagekosten: ca. 10.000,00 €.


·     Rainerstraße/Auf der Wenge: Provisorische Erneuerung des Steuergerätes ohne Anbindung an den Verkehrsrechner für 19.000,00 €.

·   Wanner Straße/Wibbeltstraße: Vorläufiges Belassen der Lichtsignalanlage im abgeschal-

     teten Zustand. Demontagekosten ca. 10.000,00 €.

·     Behrensstraße/Freiligrathstraße: Ersatz der Vollsignalisierung durch eine Fußgänger-Signalanlage einschließlich Umrüstung auf LED-Technik für insgesamt 35.000,00 €.

Wie bereits dargelegt wurde, sind derzeit noch insgesamt 103 Steuergeräte in abgekündigtem Zustand. Im Prinzip ist bei jedem dieser Geräte in den nächsten Jahren mit einem Ausfall zu rechnen; jedoch kann nicht vorhergesagt werden, welches der Geräte als nächstes ausfallen wird, damit hier die entsprechenden verkehrstechnischen Untersuchungen eingeleitet werden können.

 

Die Investitionskosten, allein um das jeweilige Steuergerät auszutauschen, sind insgesamt mit ca. 2,5 Mio € zu veranschlagen. Darin sind Investitionen in neue Außenanlagen (Maste, moderne Signalgeber mit LED-Technik, etc.) noch nicht enthalten. Werden auch die Außenanlagen erneuert, ist mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 8 Mio. € zu rechnen.

 

Bei den angekündigten Lichtsignalanlagen ohne Ersatzteilhaltung ist aufgrund des hohen Alters sowohl des Steuergerätes als auch der Außenanlagen von einer besonderen Gefährdung maroder Teile (rostende Signalgeber und Signalgeberhaltungen, Masten, Ausleger) auszugehen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich hier, komplette signalisierte Knotenpunkte technisch zu modernisieren.

 

Strategien zum künftigen Umgang mit Lichtsignalanlagen:

Angesichts der hohen Kosten im Verwaltungshaushalt für Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung sowie auch angesichts der nicht an jeder Stelle plausiblen Eingriffe in den Verkehrsablauf ist stadtweit das Erfordernis jeder einzelnen Lichtsignalanlage zu prüfen. Es ist stets unter den Aspekten Verkehrssicherheit, Verkehrsablauf sowie unter Berücksichtigung von Investitions- und Unterhaltungskosten zu prüfen, ob das zwingende Erfordernis eines Eingriffs in den Verkehrsablauf besteht, d. h. zweifelsfrei die Erforderlichkeit einer Lichtsignalanlage gem. § 45 (9) StVO nachzuweisen. Es sind auch alternative Möglichkeiten zur Steuerung des Verkehrsablaufs in Erwägung zu ziehen. Folgende Ergebnisse sind dabei bislang erzielt worden:

·   An vielen Stellen im Stadtgebiet sind Lichtsignalanlagen aus unterschiedlichsten Gründen weiterhin zwingend erforderlich. Dies betrifft die verkehrswichtigen Straßen wie beispielsweise den Westring oder die Holsterhauser Straße genauso wie Stellen, an denen Gründe der Schulwegsicherung ein Verzicht auf eine Signalisierung nicht sachgerecht wäre. Hier sind bei Ausfall die Steuergeräte zwingend durch neue zu ersetzen, ggf. ergänzt um moderne, wartungsärmere Technik.

·   An einigen Stellen können signalgeregelte Knotenpunkte durch alternative Knotenpunktformen (z. B. Kreisverkehrsplätze) ersetzt werden. Dies ist in der Vergangenheit bereits an folgenden Stellen praktiziert worden:

-       Westring / Forellstraße

-       Sodinger Straße / Castroper Straße (derzeit im Bau)

Dabei ist zu bedenken, dass auch der Umbau zu Investitionskosten führt, die im Vermögenshaushalt möglichst frühzeitig zu berücksichtigen sind. In den vorgenannten Fällen wurden ohnehin durchzuführende Baumaßnahmen im jeweiligen Bereich dazu genutzt, den Knotenpunkt entsprechend mit umzubauen. An weiteren Stellen ist ein Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz in Planung (z. B. Schlachthofstraße/Wilhelmstraße).

 

·   Die Straßenzüge mit den ältesten Anlagen sind die Hauptstraße und die Rathausstraße. Die Notwendigkeit der Lichtsignalanlagen ist im Rahmen der Planungen zur Beschleunigung der Linie 306 überprüft worden. Entsprechende konzeptionelle Überlegungen werden zurzeit auch für die Rathausstraße angestellt.

·   Zur Reduzierung von Unterhaltungskosten besteht auch die Möglichkeit, die bestehenden Lichtsignalanlagen auf moderne LED-Technik umzurüsten. Prinzipiell gelten für diesen Punkt analog die oben getätigten Aussagen zu den Investitionskosten, so dass dieser Ansatz allenfalls längerfristig zu betrachten ist.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Bornfelder)

 Stadtdirektor