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Sachverhalt:
Im Rahmen des Modellprojektes „Ökologische Stadt der Zukunft“ hatte die Stadt Herne den Kommunalverband Ruhrgebiet mit der Erarbeitung eines Stadtökologischen Beitrags (STÖB) beauftragt.
Damit sollte ein neues Fachplanungsinstrument für den unbeplanten Innenbereich und den Geltungsbereich der Bebauungspläne in Ergänzung zu dem für den Außenbereich gültigen Landschaftsplan entwickelt und erprobt werden.
Der STÖB wurde den bürgerschaftlichen Gremien 1998 zur Beratung vorgelegt.
2002 trat das geänderte Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Im § 16 wurde erstmalig festgelegt, dass Landschaftspläne flächendeckend aufzustellen sind. Die Länder mussten innerhalb von 3 Jahren ihre Ländergesetze entsprechend dieser Rahmengesetzgebung anpassen.
Nordrhein-Westfalen ist dieser Verpflichtung 2005 mit der Änderung des Landschaftsgesetzes nachgekommen.
Die flächendeckende Landschaftsplanung wurde durch den STÖB als gutachterlichen Landschaftsplan im baulichen Innenbereich eingeführt. Die entsprechenden Fachbeiträge sollten durch die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) erstellt werden.
Da für die Stadt Herne bereits ein STÖB vorliegt, bot es sich an, dass die Fortschreibung ebenfalls durch die Stadt erfolgen sollte. Daher wurde die Biologische Station östliches Ruhrgebiet mit der Bearbeitung des STÖB beauftragt. Die Inhalte und Methodik wurden mit der LÖBF abgestimmt.
Der aktuelle Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landschaftsgesetzes, der z. Z. in 1. Lesung in den Gremien des Landtages beraten wird, enthält keinerlei Vorgaben für einen stadtökologischen Fachbeitrag mehr.
Die Verwaltung hat mit dem STÖB gute Erfahrungen als Fachgutachten für den baulichen Innenbereich gemacht.
Sie möchte daher an diesem Instrument auch dann freiwillig festhalten, wenn es nicht mehr im Landschaftsgesetz verankert sein sollte.
Der STÖB ist eine wichtige Grundlage für die Abwägungsprozesse im Rahmen der baulichen Entwicklung bzw. der Grünflächenvernetzung für den baulichen Innenbereich der Stadt.
Im Gegensatz zur Erstfassung, der eine Vielzahl von Maßnahmenvorschlägen enthält, konzentriert sich der nunmehr vorliegende Entwurf auf wesentliche Maßnahmentypen.
Der Umgang mit dem Modellbeitrag hat nämlich gezeigt, dass ein großer Anteil der dort vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umsetzbar war. Dies betraf insbesondere allgemeine Maßnahmen, die keinen konkreten Flächen zugeordnet waren (z. B. Begrünung von Gewerbegebieten, Optimierung von Abstandsflächen etc.).
Der vorliegende STÖB hat im wesentlichen zwei Zielsetzungen. Zum einen soll er den ökologischen Wert von Frei- und Brachflächen, zum anderen ihre Erholungsfunktion aufzeigen. Neben der Bewertung der derzeitigen Situation macht er auch Optimierungsvorschläge.
Er zeigt Teilgebiete auf, die eine besondere Bedeutung für den Natur- und Artenschutz und / oder die freiflächengebundene Erholung haben und stellt sie näher vor.
Eine Neuheit stellt auch die Auswertung anhand des Versorgungsgrades der Bevölkerung mit öffentlich zugänglichen Grünflächen dar. Aus den sich ergebenden Zahlen wurde dann der Bedarf ermittelt. Nähere Einzelheiten sind der in der Anlage beigefügten Kurzfassung zu entnehmen.
Der stadtökologische Beitrag bewertet die Flächen anhand ihrer ökologischen und Erholungsfunktion und zeigt die Konflikte mit konkurrierenden Nutzungen auf. Er kann diese Konflikte nicht auflösen. Dies muss im Rahmen der Bauleitplanung in Abwägung aller relevanten Belange erfolgen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Anlagen:
Kurzfassung Stadtökologischer Fachbeitrag
Maßnahmenkarte
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | SU010906.02 - Anlage STÖB - Kurzfassung 2006 (178 KB) | ![]() |