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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0579  

Betreff: Einführung von "Kombilohn - NRW" in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:ARGE Herne
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Entscheidung
13.09.2006 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 Max. 630.000 € (HJ 2008 u. folgende)

Neu

Verwaltungshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie stimmt der Einführung von „Kombilohn – NRW“ in Herne in der in den Anlagen dargestellten Form zu und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2008 und folgende die dargestellten Finanzmittel für den kommunalen Finanzierungsanteil einzustellen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der Umsetzung des  „Kombilohn – NRW“ in Herne soll ein aktiver Beitrag der ARGE Herne und der Stadt Herne zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt geleistet werden.

 

Die Arbeitgeber sollen durch Gewährung von Zuschüssen zur Einrichtung von Arbeitsplätzen angeregt werden. Beschäftigte erhalten Einkommenszuschüsse um in die Lage versetzt zu werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sicherzustellen.

 

Die Finanzierung der Zuschüsse erfolgt aus Mitteln der ARGE Herne und ist degressiv gestaltet. Um einen Anreiz zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von drei Jahren zu schaffen, beteiligt sich die Stadt Herne im dritten Jahr der Beschäftigung mit einem Zuschuss an den Arbeitgeber.

 

Im Rahmen der Co – Finanzierung der Stadt Herne entsteht - beginnend ab dem IV. Quartal 2008 - ein Finanzierungsanteil bis zu maximal 630.000 € (verteilt auf die Haushaltsjahre 2008 und folgende). Bei der Planung wurden 200 Kombilohn Arbeitsplätze mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Stundenlohn in Höhe von 7,15 € berücksichtigt. Den Aufwendungen stehen deutlich höhere Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft entgegen, da der Leistungsbezieher, der auf einen Kombilohnarbeitsplatz vermittelt wird, sofort aus dem Leistungsbezug ausscheidet. Der kommunale CO-Finanzierungsanteil setzt hingegen erst ab dem 3. Beschäftigungsjahr ein.

 

Die Details zum „Kombilohn – NRW“ in Herne sind aus den Anlagen ersichtlich.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- Eckpunktepapier Kombilohn - NRW in Herne

- Anlage zum Eckpunktepapier

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Eckpunktepapier Kombilohn NRW in Herne (37 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage zum Eckpunktepapier Kombilohn (30 KB) PDF-Dokument (12 KB)