|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Max. 630.000 € (HJ 2008 u. folgende) |
Neu |
Verwaltungshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie stimmt der Einführung von „Kombilohn – NRW“ in Herne in der in den Anlagen dargestellten Form zu und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2008 und folgende die dargestellten Finanzmittel für den kommunalen Finanzierungsanteil einzustellen.
Sachverhalt:
Mit der Umsetzung des „Kombilohn – NRW“ in Herne soll ein aktiver Beitrag der ARGE Herne und der Stadt Herne zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt geleistet werden.
Die Arbeitgeber sollen durch Gewährung von Zuschüssen zur Einrichtung von Arbeitsplätzen angeregt werden. Beschäftigte erhalten Einkommenszuschüsse um in die Lage versetzt zu werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sicherzustellen.
Die Finanzierung der Zuschüsse erfolgt aus Mitteln der ARGE Herne und ist degressiv gestaltet. Um einen Anreiz zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von drei Jahren zu schaffen, beteiligt sich die Stadt Herne im dritten Jahr der Beschäftigung mit einem Zuschuss an den Arbeitgeber.
Im Rahmen der Co – Finanzierung der Stadt Herne entsteht - beginnend ab dem IV. Quartal 2008 - ein Finanzierungsanteil bis zu maximal 630.000 € (verteilt auf die Haushaltsjahre 2008 und folgende). Bei der Planung wurden 200 Kombilohn Arbeitsplätze mit einer Laufzeit von drei Jahren und einem Stundenlohn in Höhe von 7,15 € berücksichtigt. Den Aufwendungen stehen deutlich höhere Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft entgegen, da der Leistungsbezieher, der auf einen Kombilohnarbeitsplatz vermittelt wird, sofort aus dem Leistungsbezug ausscheidet. Der kommunale CO-Finanzierungsanteil setzt hingegen erst ab dem 3. Beschäftigungsjahr ein.
Die Details zum „Kombilohn – NRW“ in Herne sind aus den Anlagen ersichtlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Meinolf Nowak
Anlagen:
- Eckpunktepapier Kombilohn - NRW in Herne
- Anlage zum Eckpunktepapier
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Eckpunktepapier Kombilohn NRW in Herne (37 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage zum Eckpunktepapier Kombilohn (30 KB) | ![]() |