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Wirtschaftsjahr |
Bezeichnung |
Erlös |
2005 |
Jahresüberschuss |
416.772,74 |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1) Der Jahresabschluss des Gebäudemanagements für das Geschäftsjahr 2005 mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 416.772,74 € wird festgestellt und das Ergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.
2)
Der Werkleitung des Gebäudemanagements
Herne (GMH) wird für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt.
Begründung:
Grundlage für die als
Eigenbetrieb geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne
(GMH) sind die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) und
der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.
Im
Geschäftsjahr 2005 wurde der Betrieb gemäß Art. 21 Abs. 2 NKFG
(Übergangsregelung für bereits bestehende Eigenbetriebe) noch nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung vom 01.06.1988
geführt.
Im Rahmen der
Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres
ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss
ist ein Lagebericht zu fertigen.
Nach § 106 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen
(Jahresabschlussprüfung).
Mit der Durchführung
der Jahresabschlussprüfung wird über die Gemeindeprüfungsanstalt ein
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2
GO NW beauftragt.
Gemäß § 5 Abs. 3 der
Betriebssatzung des Gebäudemanagements hat der Werksausschuss mit Beschluss vom
22. Februar 2006 die Dr. Breidenbach - Dr. Güldenagel und Partner KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer gem. § 318 Abs. 1 HGB für
2005 benannt.
Der
Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Werksleitung gem. § 26 Abs.
1 EigVo aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Der Bericht über die
Jahresabschlussprüfung des Jahres 2005 liegt als testierter Prüfbericht seitens
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.
Der Jahresabschluss
liegt dieser Vorlage als Anlage bei (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Anlagennachweis, Bestätigungsvermerk).
Die Prüfung des
Jahresabschlusses 2005 wurde im Wesentlichen in der Zeit vom 19.06. bis
26.07.2006 (mit Unterbrechungen) in den Geschäftsräumen des Betriebes
durchgeführt. Die Prüfung wurde am 26.07.2006 abgeschlossen.
Im kaufmännischen
Jahresabschluss werden vermögensbeeinflussende Positionen aufgeführt, die
bisher in der kameralen Betrachtungsweise nicht dargestellt oder ausgewiesen
wurden. So werden im Jahresabschluss z.B. Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten und Aufwendungen gem. § 249 HGB ausgewiesen. Rückstellungen
wurden u.a. für Abschluss- und Prüfungskosten, am Bilanzstichtag noch
abzurechnende Betriebskosten, rückständige Urlaubsansprüche und für in 2005
noch nicht abgeschlossene Instandhaltungsmaßnahmen gem. Vorhabenplan gebildet.
Außerdem wurden
Rückstellungen für Personalkostenerstattungen an die Stadt Herne gebildet.
Hierbei handelt es sich um voraussichtliche Pensionszahlungen für abgeordnete
Beamte i.H.v. T€ 332. Weiterhin wurde eine Rückstellung für Alterteilzeit im
Blockmodell gebildet.
Im
Bereich der Forderungen wurde eine Einzelwertberichtigung vorgenommen.
Die
Havana Großhandels- & Franchise GmbH hat am 26.05.2004 einen
Insolvenzantrag gestellt. Es erfolgte in 2005 eine weitere Zuführung zur
Wertberichtigung, da mit einer Realisierbarkeit der Forderung nicht mehr
gerechnet werden kann.
Das
GMH hat bislang in Abstimmung mit der Personalverwaltung der Stadt Herne und
dem bisherigen Abschlussprüfer keine Pensionsrückstellungen für die beim GMH
eingesetzten Beamten gebildet. Nach Auffassung des für die Prüfung 2005
bestellten Abschlussprüfers ist die Bildung einer Pensionsrückstellung
handelsrechtlich als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem.
Handelsgesetzbuch zwingend. Das GMH nimmt diese aus der Prüfung resultierenden
Feststellung des Abschlussprüfers auf und wird die Bildung von
Pensionsrückstellungen für den Jahresabschluss 2006 vorbereiten.
Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 weist einen Jahresüberschuss
i.H.v. 416.772,74 € aus.
Aufgrund der dem
Betrieb übertragenen Aufgaben und finanziellen Ressourcen hat das
Gebäudemanagement die Ansätze des Wirtschaftsplanes, insbesondere der
Bauunterhaltung und Bauinstandhaltung sowie des übrigen Geschäftsbetriebes
(Personal, Beschaffung, Verwaltung, Betriebs-/Geschäftsausstattung, etc.)
vorsichtig und zurückhaltend bewirtschaftet. Aufgrund der zusätzlich zum
Wirtschaftsplan eingestellten Maßnahmen konnten nicht alle geplanten Maßnahmen
begonnen bzw. abgeschlossen werden. Diese Maßnahmen finden somit Niederschlag
in der Veränderung der Rückstellung für Bauinstandhaltung.
Erfahrungen und
Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeigen, dass die dem Betrieb
zugewiesenen Finanzmittel dringend zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich
sind bzw. für den mittelfristigen Abbau des Instandhaltungsstaus nachhaltig
sogar nicht ausreichend sind.
Die
Werksleitung schlägt daher vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung
vorzutragen.
Feststellung des
Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses
Die Verwaltung
schlägt vor, dem Vorschlag der Werksleitung zu folgen und den Jahresabschluss
gem. des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festzustellen und
das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2005 i.H.v. 416.772,74 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Entlastung der
Werkleitung
Aufgrund der
neugefassten Betriebssatzung entscheidet nach § 5 Abs. 3 der Betriebsausschuss
über die Entlastung des Betriebsleiters und der Rat gemäß § 4 der
Betriebssatzung über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Da diese Regelung
erst ab dem Geschäftsjahr 2006 gilt und hier Entscheidungen zum Jahresabschluss
2005 getroffen werden sollen, ist noch nach der für 2005 geltenden Regelung zu
verfahren, wonach der Rat der Stadt wie in den Vorjahren über die Entlastung
der Werkleitung (Betriebsleitung) beschließt.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu
erteilen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Stadtrat