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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0494  

Betreff: Feststellung Jahresabschluss 2005, Verwendung des Jahresergebnisses und Entlastung der Werkleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Brings
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Türtmann, Monika
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Entscheidung
30.08.2006 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
12.09.2006 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
19.09.2006 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Wirtschaftsjahr

 Bezeichnung

 Erlös

 2005

 Jahresüberschuss

 416.772,74

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1) Der Jahresabschluss des Gebäudemanagements für das Geschäftsjahr 2005 mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 416.772,74 € wird festgestellt und das Ergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2) Der Werkleitung des  Gebäudemanagements Herne (GMH) wird für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt.

 

 

Begründung:

Begründung:

 

Grundlage für die als Eigenbetrieb geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) sind die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.

 

Im Geschäftsjahr 2005 wurde der Betrieb gemäß Art. 21 Abs. 2 NKFG (Übergangsregelung für bereits bestehende Eigenbetriebe) noch nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung vom 01.06.1988 geführt.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.

 

Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird über die Gemeindeprüfungsanstalt ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2 GO NW beauftragt.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Gebäudemanagements hat der Werksausschuss mit Beschluss vom 22. Februar 2006 die Dr. Breidenbach - Dr. Güldenagel und Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer gem. § 318 Abs. 1 HGB für 2005 benannt.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Werksleitung gem. § 26 Abs. 1 EigVo aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2005 liegt als testierter Prüfbericht seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.

 

Der Jahresabschluss liegt dieser Vorlage als Anlage bei (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagennachweis, Bestätigungsvermerk).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2005 wurde im Wesentlichen in der Zeit vom 19.06. bis 26.07.2006 (mit Unterbrechungen) in den Geschäftsräumen des Betriebes durchgeführt. Die Prüfung wurde am 26.07.2006 abgeschlossen.

 

Im kaufmännischen Jahresabschluss werden vermögensbeeinflussende Positionen aufgeführt, die bisher in der kameralen Betrachtungsweise nicht dargestellt oder ausgewiesen wurden. So werden im Jahresabschluss z.B. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen gem. § 249 HGB ausgewiesen. Rückstellungen wurden u.a. für Abschluss- und Prüfungskosten, am Bilanzstichtag noch abzurechnende Betriebskosten, rückständige Urlaubsansprüche und für in 2005 noch nicht abgeschlossene Instandhaltungsmaßnahmen gem. Vorhabenplan gebildet.

 

Außerdem wurden Rückstellungen für Personalkostenerstattungen an die Stadt Herne gebildet. Hierbei handelt es sich um voraussichtliche Pensionszahlungen für abgeordnete Beamte i.H.v. T€ 332. Weiterhin wurde eine Rückstellung für Alterteilzeit im Blockmodell gebildet.

 

Im Bereich der Forderungen wurde eine Einzelwertberichtigung vorgenommen.

Die Havana Großhandels- & Franchise GmbH hat am 26.05.2004 einen Insolvenzantrag gestellt. Es erfolgte in 2005 eine weitere Zuführung zur Wertberichtigung, da mit einer Realisierbarkeit der Forderung nicht mehr gerechnet werden kann.

 

Das GMH hat bislang in Abstimmung mit der Personalverwaltung der Stadt Herne und dem bisherigen Abschlussprüfer keine Pensionsrückstellungen für die beim GMH eingesetzten Beamten gebildet. Nach Auffassung des für die Prüfung 2005 bestellten Abschlussprüfers ist die Bildung einer Pensionsrückstellung handelsrechtlich als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem. Handelsgesetzbuch zwingend. Das GMH nimmt diese aus der Prüfung resultierenden Feststellung des Abschlussprüfers auf und wird die Bildung von Pensionsrückstellungen für den Jahresabschluss 2006 vorbereiten.

 

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 weist einen Jahresüberschuss i.H.v. 416.772,74 € aus.

 

Aufgrund der dem Betrieb übertragenen Aufgaben und finanziellen Ressourcen hat das Gebäudemanagement die Ansätze des Wirtschaftsplanes, insbesondere der Bauunterhaltung und Bauinstandhaltung sowie des übrigen Geschäftsbetriebes (Personal, Beschaffung, Verwaltung, Betriebs-/Geschäftsausstattung, etc.) vorsichtig und zurückhaltend bewirtschaftet. Aufgrund der zusätzlich zum Wirtschaftsplan eingestellten Maßnahmen konnten nicht alle geplanten Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden. Diese Maßnahmen finden somit Niederschlag in der Veränderung der Rückstellung für Bauinstandhaltung.

 

Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeigen, dass die dem Betrieb zugewiesenen Finanzmittel dringend zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind bzw. für den mittelfristigen Abbau des Instandhaltungsstaus nachhaltig sogar nicht ausreichend sind.

 

Die Werksleitung schlägt daher vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag der Werksleitung zu folgen und den Jahresabschluss gem. des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festzustellen und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2005 i.H.v. 416.772,74 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Entlastung der Werkleitung

 

Aufgrund der neugefassten Betriebssatzung entscheidet nach § 5 Abs. 3 der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters und der Rat gemäß § 4 der Betriebssatzung über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Da diese Regelung erst ab dem Geschäftsjahr 2006 gilt und hier Entscheidungen zum Jahresabschluss 2005 getroffen werden sollen, ist noch nach der für 2005 geltenden Regelung zu verfahren, wonach der Rat der Stadt wie in den Vorjahren über die Entlastung der Werkleitung (Betriebsleitung) beschließt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Terhoeven

Stadtrat