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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Die vom Büro für Kommunal- und Regionalplanung, Essen im Auftrag der SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Stuttgart erarbeitete Planung zur Änderung Nr. 83 des Flächennutzungsplans der Stadt Herne vom August 2006 für den Bereich Wanne-Mitte („Wanner Straße“) wird als Entwurf beschlossen.
2. Die als Entwurf beschlossene Planung vom August 2006 einschließlich Begründung und dazugehörigem Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Sachverhalt:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Herne soll im Bereich Wanne-Mitte „Wanner Straße“ geändert werden. Anlass ist die beabsichtigte Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinhandelsbetriebs mit ergänzendem Non-Food-Bereich. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durch die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 – „Wanner Straße“.
Gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB kann von der in § 3 Abs. 1 BauGB geregelten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen werden, wenn die Unterrichtung und Erörterung über die Planung zuvor auf anderer Grundlage erfolgt ist. Dies ist bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 – „Wanner Straße“ in Form einer Bürgeranhörung am 04.04.2006 geschehen.
Ergänzend hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erneut unterrichtet. Da dies ebenfalls bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 erfolgt war, wurden keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zur Planung gewonnen. Hinsichtlich der Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen wird insofern auf Anhang 8 zur Sitzungsvorlage Nr. 2006/0478 (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 – „Wanner Straße“) verwiesen, die in gleicher Sitzung zur Beratung ansteht.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die durch das Büro für Kommunal- und Regionalplanung, Essen erarbeitete Planung zur Änderung Nr. 83 des Flächennutzungsplans als Entwurf zu beschließen und einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
Entwurf der Änderung Nr. 83 des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht
Stellungnahme der BUND-Kreisgruppe Herne
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 06_08_22_Begründung_FNP_Wanner_Straße (107 KB) | ||||
2 | öffentlich | Übersichtsplan (568 KB) |