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Vorlage - 2006/0485  

Betreff: Änderung Nr. 83 des Flächennutzungsplanes der Stadt Herne für den Bereich Wanne-Mitte;"Wanner Straße";
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Weichmann-Jaeger, Peter
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.08.2006 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
23.08.2006 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
05.09.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
07.09.2006 
des Integrationsrates beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
12.09.2006 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.        Die vom Büro für Kommunal- und Regionalplanung, Essen im Auftrag der SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Stuttgart erarbeitete Planung zur Änderung Nr. 83 des Flächennutzungsplans der Stadt Herne vom August 2006 für den Bereich Wanne-Mitte („Wanner Straße“) wird als Entwurf beschlossen.

 

2.    Die als Entwurf beschlossene Planung vom August 2006  einschließlich Begründung und dazugehörigem Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Herne soll im Bereich Wanne-Mitte „Wanner Straße“ geändert werden. Anlass ist die beabsichtigte Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinhandelsbetriebs mit ergänzendem Non-Food-Bereich. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durch die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 – „Wanner Straße“.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB kann von der in § 3 Abs. 1 BauGB geregelten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen werden, wenn die Unterrichtung und Erörterung über die Planung zuvor auf anderer Grundlage erfolgt ist. Dies ist bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 – „Wanner Straße“ in Form einer Bürgeranhörung am 04.04.2006 geschehen.

 

Ergänzend hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erneut unterrichtet. Da dies ebenfalls bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 erfolgt war, wurden keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zur Planung gewonnen. Hinsichtlich der Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen wird insofern auf Anhang 8 zur Sitzungsvorlage Nr. 2006/0478 (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 – „Wanner Straße“) verwiesen, die in gleicher Sitzung zur Beratung ansteht.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die durch das Büro für Kommunal- und Regionalplanung, Essen erarbeitete Planung zur Änderung Nr. 83 des Flächennutzungsplans als Entwurf zu beschließen und einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Entwurf der Änderung Nr. 83 des Flächennutzungsplanes

Begründung mit Umweltbericht

Stellungnahme der BUND-Kreisgruppe Herne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 06_08_22_Begründung_FNP_Wanner_Straße (107 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtsplan (568 KB)