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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0433  

Betreff: 1. Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE): Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin für die Gesellschafterversammlung
2. Benennung eines/einer Vertreters/Vertreterin für die Gesellschafterversammlung der CTH Container Terminal Herne GmbH (CTH)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Pekovic, Andrea  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
15.08.2006 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe an Verwaltung zurück verwiesen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.09.2006 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
19.09.2006 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

---

---

---

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Als Vertreter/in der Stadt für die Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) wird

 

___________________________________

 

bestellt.

 

  1. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der WHE wird die Weisung erteilt, als Vertreter/in der WHE in der Gesellschafterversammlung der CTH Container Terminal Herne GmbH (CTH)

 

___________________________________

 

zu benennen. 

 

Die Bestellung/Benennung der Vertreter/in gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/e Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung/Benennung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung/Benennung als Vertreter/in der Stadt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Herr Stadtverordneter Gerhard Kleinhubbert hat seine Bestellung/Benennung in die Gesellschafterversammlungen der WHE und CTH mit Schreiben vom 21.06.2006 mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

 

Zu Punkt 1:

 

Die Stadt ist als Alleingesellschafterin der WHE berechtigt, Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages sind Vertreter/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Oberbürgermeister der Stadt Herne sowie fünf Mitglieder des Rates der Stadt Herne.

 

 

Zu Punkt 2:

 

Die WHE ist mit 51 % an der CTH beteiligt. Die übrigen 49 % werden von der Intercontainer-Interfrigo s.c. (ICF) gehalten.

 

Hinsichtlich der Gesellschafterversammlung sieht § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der CTH folgende Regelung vor:

 

Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung von bis zu drei Personen vertreten lassen. Der oder die Vertreter/in müssen entweder von der Geschäftsführung des vertretenen Gesellschafters dem Mitgesellschafter benannt werden, oder eine Vollmacht vorlegen. WHE kann sich insbesondere durch Mitglieder des Rates der Stadt Herne  vertreten lassen. Für den Fall, dass mehr als ein Vertreter der Stadt der Gesellschafterversammlung angehört, muss § 113 Abs. 2 GO NW Berücksichtigung finden.“

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Anlagen:

Anlagen:

keine