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Sachverhalt:
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung ist die Betriebsleitung verpflichtet, den Oberbürgermeister, den Kämmerer und den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.
In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses ist der Betriebsausschuss dem Vorschlag gefolgt, abweichend von den in der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung des GMH vorgegebenen Berichtszeiträumen zum 31.03. eines Wirtschaftsjahres einen Quartalsbericht vorzulegen, anschließend einen Bericht über das Halbjahr April bis September. Der 31.12. ist der Stichtag für den Jahresabschluss. Im Rahmen einer Quartalsberichterstattung wird dann die Berichtsfolge um den 30.06. ergänzt.
Erstmalig ist eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (Plan-GuV) für das 1. Quartal des Wirtschaftsjahres aufgestellt worden. Ein Vergleichszeitraum des Vorjahres kann derzeit nicht dargestellt werden. Im Verlauf der weiteren Berichterstattung in den nächsten Geschäftsjahren werden diese Daten dann ergänzt. Die Plan-GuV weist jeweils ein positives Quartalsergebnis aus. Dies lässt jedoch keine Rückschlüsse auf das Jahresergebnis zu. In den Erträgen sind in erheblichem Umfang Vorauszahlungen z.B. für Bauleistungen und Grundbesitzabgaben enthalten, die erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Die in der Plan-GuV dargestellten Abschreibungen sind nur in den Plandaten erfasst. Eine unterjährige Buchung der Abschreibungen erfolgt derzeit nicht.
Eine weitergehende Erläuterung erfolgt in der Sitzung.
Der Betriebsleiter
(Tschöke)
Anlagen: Zwischenbericht 1. Quartal 2006
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Quartal 2006
Anlagen:
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2 | öffentlich | Betriebsausschuss Unterlagen v. Fr. Pinkert (Anlagen) 31.05.06 (33 KB) | ![]() |