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Vorlage - 2006/0261  

Betreff: Parksituation auf der Gerther Straße / Höhe Pappelallee "Joggertreff"
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Anhörung
17.05.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.      Allgemeines

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Sodingen vom 08. Juni 2005 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion vom 27. Mai 2005, Vorlage-Nr. 2005/0478, bezüglich der Parksituation an der Gerther Straße / Höhe Pappelallee unter TOP 6 nachfolgender Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen bittet die Verwaltung, für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung (07. September 2005) Vorschläge für den o. g. Bereich zu entwickeln, die das wilde, ungeordnete Parken am Straßenrand unterbinden. Durch geeignete Maßnahmen soll das Parken, wenn schon geduldet, in geordnete Bahnen gelenkt werden.

 

Aufgrund dieses Beschlusses hat die Verwaltung mit den betroffenen Anliegern (landwirtschaftliche Betriebe) und der Unteren Landschaftsbehörde Abstimmungstermine hinsichtlich einer Verbesserung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und der Ordnung des Parkverkehrs durchgeführt. Das Ergebnis der Abstimmung ist in die nachfolgend unter Punkt 3. beschriebene Planung eingeflossen.

 

 

2.      Beschreibung der vorhandenen Situation

 

Im angesprochenen Bereich der Gerther Straße (nördlich der Stadtgrenze Bochum) befindet sich auf Herner Stadtgebiet ein Ausgangspunkt für Jogger und Wanderer des Gysenberger Waldes und der östlich angrenzenden Wegeverbindungen der Landschaftsschutzgebiete. Der Ausgangspunkt hat sich zu einem attraktiven Treffpunkt für Herner Bürger als auch für Bürger der Bochumer Stadtteile Gerthe und Hiltrop entwickelt. Der Ausgangspunkt wird außer dem angesprochenen Nutzerkreis auch von Reitern und Radfahrern frequentiert. Hinzu kommt, dass landwirtschaftliche Betriebe zur Bewirtschaftung der angrenzenden Felder und Höfe diesen Bereich der Gerther Straße befahren und kreuzen.

 

Bei der Gerther Straße handelt es sich um eine Kreisstraße (K 29) mit einer Verbindungsfunktion zwischen Herne und Bochum Gerthe. Wegen ihrer Bedeutung für den Rad- und Wanderverkehr ist für die Gerther Straße in weiten Teilen die Geschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt.

 

Die Flächen westlich und östlich der Gerther Straße befinden sich bis zu der Stadtgrenze Bochum in festgesetzten Landschaftsschutzgebieten. Aufgrund der Attraktivität als Ausgangspunkt für gekennzeichnete Joggerlaufstrecken und Wanderwege besteht im Bereich der Gerther Straße - überwiegend im nördlichen Bereich (weniger Baumbestand, breitere Bankette und Seitenräume) - zum Teil hoher Parkdruck, so dass dort die Bankette (Seitenräume) der Gerther Straße bis in die landwirtschaftlichen Flächen beparkt werden. Die Querschnittsbreite beträgt nördlich des Wanderweges ca. 5,60 m und südlich des Wanderweges ca. 5,75 m. Befestigte Seitenstreifen existieren nicht. Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge haben erhebliche Probleme, die zu bewirtschaftenden Flächen zu erreichen, da die Zufahrten zeitweise durch parkende Fahrzeuge blockiert werden. Die unbefestigten Seitenbereiche neben der asphaltierten Fahrbahn sind durch das Befahren mit Fahrzeugen zum Parken stark verdichtet und ausgefahren, so dass bei Regenfällen das Oberflächenwasser nur schlecht versickert. Durch beidseitig parkende Fahrzeuge besteht außerdem eine Sichtbeeinträchtigung auf querende Fußgänger.

 

 

3.      Beschreibung der Planung

 

Aufgrund der direkt angrenzenden Landschaftsschutzbereiche gestaltet sich die Ausweisung von geordneten Parkflächen als äußerst schwierig. Eine weitergehende Nutzung der angrenzenden Waldflächen als Parkraum ist aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht gewünscht. Mit den Planungsbeteiligten wurde daher als Kompromiss nachfolgend beschriebene Maßnahme zur Ordnung des zum Teil „wilden“ Parkens abgestimmt:

 

-          Anlegen eines asphaltierten Seitenstreifens in einer Breite von 1,60 m am nordwestlichen Fahrbahnrand der Gerther Straße. Insbesondere in diesem Bereich ist das Bankett der Gerther Straße erheblich durch den Parkrangierverkehr „ausgefahren“, so dass dort dauerhaft Unterhaltungsarbeiten notwendig sind, um bei Nichtbeparken eine Verkehrsgefährdung für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen. Der asphaltierte Seitenstreifen erhält eine Länge von ca. 42 m und bietet somit Parkraum für ca. 8 PKW. Da die Breite von 1,60 m (als Längsparkstreifen einschließlich Ausstiegsfläche für Beifahrer) nicht ausreicht, wird ein Teil der Gerther Straße (ca. 0,40 m) zugunsten des Parkstreifens abmarkiert. Die hiermit verbundene Querschnittseinengung von derzeit 5,60 m auf 5,20 m ist ausreichend, um den dortigen Verkehr (bei 30 km/h) abzuwickeln (Begegnungsfall LKW / Lieferwagen bzw. LKW / PKW). Das Parken wird durch Anordnung einer entsprechenden Verkehrsbeschilderung kenntlich gemacht.

 

-          Die drei vorhandenen Stellplätze östlich der Gerther Straße, gegenüber dem westlichen Wanderweg, bleiben erhalten.

 

-          Der östlich der Gerther Straße angrenzende Seitenstreifen - parallel zu dem geplanten Parkstreifen - soll aus Gründen des Landschaftsschutzes und der Sicherheit des dortigen Reitweges vom parkendem Verkehr freigehalten werden. Außerdem würde bei beidseitiger Beparkung des Seitenstreifens der Fahrbahnquerschnitt der Gerther Straße so eingeengt, dass ein verkehrssicherer Verkehrsablauf, insbesondere auch in Hinsicht auf den Radverkehr, nicht mehr gewährleistet wäre. Die Sperrmaßnahmen sollen sich dem Umfeld anpassen. Als Elemente sind daher Holzpfosten in Verbindung mit Baumstämmen vorgesehen.


 

 

-          Zur Absicherung des Querungsbedarfs am Ausgangspunkt des „Joggertreffs“ ist der Einbau einer Fußgängerschutzinsel in Höhe des westlichen Radwanderweges HER 3 vorgesehen. Die Lage der Schutzinsel ist so abgestimmt, dass eine Bewirtschaftung der angrenzenden Wege und Flächen sowie das Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen jederzeit gewährleistet ist. Die Fußgängerschutzinsel erhält eine Breite von 2,00 m und ist insgesamt ca. 7,00 m lang. Die Fahrspurbreiten im Bereich der Insel betragen jeweils 3,25 m. Die Fußgängerschutzinsel wird gepflastert; auf eine Begrünung soll aufgrund des vorhandenen Grüns verzichtet werden. Für den Einbau der Fußgängerschutzinsel ist die Aufweitung des Fahrbahnquerschnitts der Gerther Straße um insgesamt 2,70 m, verteilt auf beide Seitenräume, erforderlich. Der Querungsbereich wird durch die Anordnung einer Halteverbotsbeschilderung und den Einbau von Holzpfosten vor dem Parken geschützt.

 

Die Ordnung des Parkverkehrs und der Bau der Fußgängerschutzinsel ist als eine bauliche Einheit zu sehen, da hierdurch der Verkehrsraum verkehrssicher strukturiert wird. Aus diesem Grunde müssen beide Maßnahmen, nach Ansicht der Verwaltung, zeitgleich realisiert werden.

 

 

4.      Sonstiges (Kosten, Realisierung)

 

Die Baukosten für die beschriebene Maßnahme betragen insgesamt ca. 20.000 €. Haushaltsmittel stehen zurzeit nicht zur Verfügung. Die Verwaltung beabsichtigt, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2007 einzustellen, so dass bei entsprechender Bereitstellung die Maßnahme in 2007 realisiert werden kann.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

  Stadtrat

 

Anlage

Anlage

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan_Gerther Str. (192 KB) PDF-Dokument (174 KB)