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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0260  

Betreff: Haushaltssatzung 2006, Investitionsprogramm 2005 bis 2009, Haushaltssicherungskonzept 2006, vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Axmann/Worok - 25 45/22 66
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Roesler, Melanie
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.05.2006 
des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

---

---

---

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne

·         die Haushaltsatzung 2006 und das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 2009 auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs und der vorgelegten Änderungslisten (unter Berücksichtigung der von ihm selbst vorgeschlagenen Änderungen) zu beschließen,

·         das Haushaltssicherungskonzept unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen zu beschließen,

·         die Verwaltung zu beauftragen, das Haushaltssicherungskonzept 2006 unter Berücksichtigung aller Änderungen redaktionell zu überarbeiten und neu zu fassen,

·         die Verwaltung zu ermächtigen, die vorläufige Haushaltsführung in 2006 auf der Grundlage der beschlossenen Haushaltsansätze vorzunehmen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 22. November 2005 in den Rat der Stadt Herne eingebracht.

 

Der Haushaltsplan 2006 und das Investitionsprogramm bis 2009 wurden von den Fachausschüssen des Rates der Stadt Herne auf der Grundlage der Entwürfe und zwischenzeitlich vorhandener Änderungsmeldungen bzw. -anträge beraten.

 

Die Ausschüsse und Bezirksvertretungen haben entsprechende Empfehlungsbeschlüsse, gegebenenfalls ergänzt um eigene Änderungsbeschlüsse, jeweils für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gefasst.

 

Die Änderungsvorschläge der genannten Gremien und der Verwaltung sind in den Zusammenstellungen dargestellt, die diesem Beschlussvorschlag als Anlage beiliegen (Anlage 3). Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind in den Übersichten, die den Änderungslisten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts vorgeheftet sind, berücksichtigt (Anlagen 2 und 4).

 

 

Verwaltungshaushalt

 

Nach dem derzeitigen Stand der Änderungen zum Entwurf vermindert sich der Fehlbedarf gegenüber dem Entwurf zum Haushalt der Stadt Herne um rd. 5,8 Mio. Euro auf rd. 107,4 Mio. Euro. Die Verbesserung setzt sich aus Mehreinnahmen in Höhe von rd. 4,1 Mio. Euro und den gegenüberstehenden Minderausgaben im Umfang von rd. 1,7 Mio. Euro zusammen. Der originäre Fehlbedarf beläuft sich auf rund 35,7 Mio. Euro. Die genauen Zahlen ergeben sich aus der Anlage 2.

 

Von den in der Anlage 3 erfassten Änderungen weisen die folgenden einen bedeutenderen Umfang auf:

 

Die Verlustabdeckung an die TGG mbH steigt um rund 370 TEuro auf 963 TEuro an. Die Erhöhung stützt sich auf den aktuellen Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2006.

 

Die veranschlagten Einnahmen aus der Grundsteuer B sinken um 0,5 Mio. Euro auf rd. 18,1 Mio. Euro. Ebenso wird der Ansatz aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  um rund 1,5 Mio. Euro auf 38 Mio. Euro abgesenkt. In beiden Fällen orientiert sich der neue Ansatz an der tatsächlichen Einnahmeentwicklung.

 

Demgegenüber erhöht sich der Ansatz für die Einnahmen aus der Gewerbesteuer um rd. 1,8 Mio. Euro auf 46,7 Mio. Euro.  Hier waren in letzter Zeit deutliche Zugänge zu verzeichnen. Berücksichtigt man die damit im Zusammenhang stehenden erhöhten Gewerbesteuerumlagen verbleibt eine veranschlagte Nettoverbesserung im Umfang von rund 1,2 Mio. Euro.

 

Die aktuelle Neukalkulation der Zinslast für langfristige Darlehen führt zu einer Verminderung um 1,2 Mio. Euro auf 11,8 Mio. Euro.

 

Gegenüber dem Entwurf ergeben sich durch den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens  zum GFG 2006 bzw. die zu leistenden Umlagen, die folgenden Änderungen:

 

Die Schlüsselzuweisungen des Landes steigen um rund 2,0 Mio. Euro auf rd. 85,7 Mio. Euro an. Das Land hat den Bezugs- bzw. Referenzzeitraum für die Ermittlung der Steuerverbundmasse geändert (siehe auch Erläuterungen zu den Veränderungen im Vermögenshaushalt), zudem erfolgt in 2006 die Verrechnung der in den Vorjahren erfolgten Kreditierungen. Ohne diese Einflussfaktoren wäre die Steigerung noch höher ausgefallen.

 

Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens gibt das Land die Spitzabrechnung des anfallenden Solidarbeitrags künftig auf. Dieser wird nun alleine durch die erhöhten Gewerbesteuerumlagen erbracht. Da der Ansatz für die einschlägige Haushaltsstelle Solidarbeitrag netto im Entwurf zum Haushalt 2006 mangels weitergehender Informationen noch die Ausgabeverpflichtung aus 2005 übernommen hatte, ergibt sich hier gegenüber dem Entwurf eine Verbesserung um rd. 3 Mio. Euro.

 

Die kalkulierten Zahlungsverpflichtungen aus der Landschaftsumlage steigen gegenüber dem Entwurf um rund 0,8 Mio. Euro. Es wird von einem gleichbleibenden Umlagesatz in Höhe von 16,5% ausgegangen.

 

Insgesamt gesehen ergibt sich aus den Zahlungen aus dem Entwurf zum GFG 2006 an die Stadt Herne und den entsprechenden Zahlungsverpflichtungen sowie aus den Zahlungsverpflichtungen der Umlagen an Landschaftsverband und RVR im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Entwurf ein positiver Saldo im Umfang von rund 4,4 Mio. Euro.

Die folgenden Änderungen, die zu einer voraussichtlichen Verbesserung im Umfang von rund 3,2 Mio. Euro führen, wurden erst kurz vor der Erstellung dieser Vorlage bekannt:

 

Zu einer Verbesserung von rund 550.000 Euro führt die Umsetzung der Geschäftsanweisung zur Bewirtschaftung des Verwaltungskostenbudgets im Rahmen des SGB II. Hier ergeben sich Mehreinnahmen beim Ersatz für Personalausgaben (HHSt. 405.165/000/0) im Umfang von rund 1,1 Mio. Euro, denen Mehraufwendungen in Höhe von knapp 0,6 Mio. Euro für die Erstattung von Personal-, Sach- und Dienstleistungskosten an die Bundesanstalt für Arbeit gegenüberstehen.

 

Des weiteren sieht der noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf zum Ausführungsgesetz SGB II nunmehr vor, dass die Ausgleichsleistungen des Landes aus den Einsparungen bei den Wohngeldzahlungen im Vollzug von Hartz IV nicht mehr investiv gebunden werden, sondern den Kreisen und kreisfreien Städten für den konsumtiven Bereich zur Verfügung stehen sollen, was zu einer Veranschlagung im Verwaltungshaushalt führt. Eine zuverlässige Kalkulation  ist zur Zeit noch nicht möglich, daher wurde der in 2005 investiv zur Verfügung gestellte Betrag in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro in Ansatz gebracht.

 

 

 

Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm

 

Die Ansätze im Vermögenshaushalt steigen in 2006 gegenüber dem Entwurf in Einnahmen und Ausgaben um 5.569.400 Euro auf insgesamt rund 144,8 Mio. Euro an.

 

Der finanzwirtschaftliche Kreditbedarf ändert sich gegenüber dem Entwurf im Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm wie folgt (negative Werte in der Zeile „Entwurf“ bedeuten Unterschreitungen der Vorgabe der Nulllinie für den finanzwirtschaftlichen Kreditbedarf durch die Bezirksregierung Arnsberg):

 

 

2006

2007

2008

2009

Entwurf:

-3.700

760.800

-491.400

6.437.400

Änderungen:

2.338.600

1.210.200

1.628.700

1.370.600

Aktuell:

2.334.900

1.971.000

1.137.300

7.808.000

 

 

Die Vorgabe der Bezirksregierung, den finanzwirtschaftlichen Kreditbedarf auf Null herunterzuführen, wird somit im Planungsjahr sowie den Finanzplanungsjahren erheblich überschritten.

 

Die Gesamtübersicht über den Vermögenshaushalt und die Berechnungen zu den vorgenannten Werten ergeben sich aus der Anlage 5.

 

Die Änderungen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Entwurf beinhalten neben den Änderungsmeldungen der Fachbereiche und den Beschlüssen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen die folgenden Änderungen bezüglich der Zuweisungen nach dem GFG 2006:

 

Die Ansätze für die Schul- und Sportpauschale sowie die Investitionspauschale im Entwurf zum Haushalt 2006 stützten sich auf Hochrechnungen gegenüber den Zahlungen aus dem GFG 2005. Das Gesetzgebungsverfahren zum GFG 2006 läuft derzeit noch. Jedoch geht der Gesetzesentwurf von einem geänderten Referenzzeitraum für die Steuereinnahmen aus, die in den Steuerverbund fließen, welcher die Grundlage für die Zahlungen nach dem GFG 2006 bildet. Wurden bis zum GFG 2005 künftig zu erwartende Steuereinnahmen zur Berechnung herangezogen, so geht das GFG 2006 als Berechnungsgrundlage von den Ist-Steuereinnahmen in einem zurück liegenden Zeitraum aus. Dies und andere Faktoren, wie etwa die Verrechnung von in den Vorjahren erfolgten Kreditierungen, führen zu einer verminderten Steuerverbundmasse im Umfang von rund 8,8 %.

 

Das Land hat die Dotierung der Schul- und Sportpauschale praktisch unverändert belassen. In der Summe ergeben sich bei diesen beiden Zuweisungen gegenüber den  Ansätzen des Entwurfs praktisch keine Veränderungen (Verminderung bei der Schulpauschale und Erhöhung bei der Sportpauschale um jeweils rund 50  TEuro).

 

Demgegenüber wird die allgemeine Investitionspauschale jedoch deutlich abgesenkt, so dass sich hier Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf in Höhe von rund 575 TEuro ergeben.

 

Änderungen durch die Bezirksvertretungen

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte hat einen Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt gegeben, eine Haushaltsstelle zur Umgestaltung des Willi-Pohlmann-Platzes einzurichten und diese mit den erforderlichen Planungskosten auszustatten.

 

Eine entsprechende Haushaltsstelle wurde jedoch nicht in den Haushaltsplan aufgenommen, da es sich beim Willi-Pohlmann-Platz nicht um einen öffentlich gewidmeten Platz handelt. Die Fläche ist dem Kulturzentrum zugeordnet und liegt somit im Verantwortungsbereich des Gebäudemanagements.

                       

 

Allgemeine Rücklage

 

Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich Anfang 2006 (nach Plan) auf 10.290 TEuro. Planmäßige Entnahmen bzw. Zuführungen sind nicht vorgesehen.

 

 

Schulden aus Krediten

 

 

 

Beträge in T-Euro

Stand Ende 2004

 

287.882

 

 

 

Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2005 (nach Plan)

+

14.513

Veranschlagte Tilgung von Krediten in 2005(nach Plan)

-

5.433

nachrichtlich: zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen

 

36

 

 

 

Stand nach Plan Ende 2005

 

296.962

 

 

 

Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2006

+

15.100

Veranschlagte Tilgung von Krediten in 2006

-

5.433

nachrichtlich: Zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen 2006

 

36

 

 

 

Voraussichtlicher Stand Ende 2006

 

306.629

 

 

 

 

Die Nettoneuverschuldung in 2006 beläuft sich somit auf 9.667 TEuro.

 

 

Haushaltssicherungskonzept

 

Der Verwaltungsentwurf des HSK 2006 mit Stand vom Oktober 2005 konnte nicht mehr genehmigungsfähig vorgelegt werden. Das Zieljahr 2008 musste mit einem ausgewiesenen Fehlbedarf von rd. 2,5 Mio. Euro unausgeglichen bleiben.

 

Der vorgelegte Veränderungsnachweis zum Verwaltungshaushalt kann diesen Fehlbedarf ausgleichen. Nach Berücksichtigung aller HSK-Maßnahmen schließt das Jahr 2008 mit einem geringen Überschuss ab.(s. Anlage 7). Das HSK 2006 ist somit genehmigungsfähig.

 

Spätestens im Jahr 2013 müssen zudem die aufgelaufenen Fehlbedarfe der Jahre 2012 und 2013 in Höhe von rd. 120 Mio. Euro abgedeckt werden. Dies wäre unter Verwendung der allgemeinen Rücklage und von Erlösen aus dem "Kanalgeschäft" auch bereits in früheren Jahren möglich.

 

Gegenüber dem eingebrachten Verwaltungsentwurf werden bei den HSK-Maßnahmen keine Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle ausgewiesenen Maßnahmen sollen unverändert vom Rat der Stadt beschlossen werden.

 

Vorläufige Haushaltsführung

 

Die Haushaltssatzung 2006 kann erst nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Bezirksregierung bekanntgemacht werden und in Kraft treten.

 

Mit der Ermächtigung des Rates sollen die mit der Haushaltssatzung beschlossenen Haushaltsansätze als planmäßig gelten, erst über diese Ansätze hinaus sind dann die Regelungen bezüglich über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellung anzuwenden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

(Stadtdirektor)

 

 

Anlagen:

Anlagen:

                                                                                                                        Seite(n):

1.       Haushaltssatzung                                                                                     1 - 3

2.       Übersicht über den Verwaltungshaushalt                                                             4 

3.       Liste der Änderungen zum Entwurf im Verwaltungshaushalt                                5 - 27

4.       Übersicht über den Vermögenshaushalt                                                             28 

5.       Liste der Änderungen zum Entwurf im Vermögenshaushalt                              29 - 43  

6.       Liste mit den Änderungen zu den Haushaltsplanvermerken                            44 - 48

7.       Finanzplan für den Planungszeitraum bis 2013 einschl. HSK-Maßnahmen          49 - 52

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Anlage1_Satzung (24 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2_Uebersicht Verwaltungshaushalt (25 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 6 3 öffentlich 2006-0260_3_VerwHH-Aenderung (2851 KB)      
Anlage 2 4 öffentlich Anlage 4_Uebersicht Vermoegenshaushalt (29 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 7 5 öffentlich 2006-0260_5_VermHH_Aenderung (1630 KB)      
Anlage 3 6 öffentlich Anlage 6_Aenderungen Haushaltsvermerke (30 KB) PDF-Dokument (16 KB)    
Anlage 5 7 öffentlich Anlage_7_Finanzplanung_HSK_2006 (87 KB) PDF-Dokument (24 KB)