|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
--- |
--- |
--- |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne
· die Haushaltsatzung 2006 und das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum bis 2009 auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs und der vorgelegten Änderungslisten (unter Berücksichtigung der von ihm selbst vorgeschlagenen Änderungen) zu beschließen,
· das Haushaltssicherungskonzept unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen zu beschließen,
· die Verwaltung zu beauftragen, das Haushaltssicherungskonzept 2006 unter Berücksichtigung aller Änderungen redaktionell zu überarbeiten und neu zu fassen,
· die Verwaltung zu ermächtigen, die vorläufige Haushaltsführung in 2006 auf der Grundlage der beschlossenen Haushaltsansätze vorzunehmen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 22. November 2005 in den Rat der Stadt Herne eingebracht.
Der Haushaltsplan 2006 und das Investitionsprogramm bis 2009 wurden von den Fachausschüssen des Rates der Stadt Herne auf der Grundlage der Entwürfe und zwischenzeitlich vorhandener Änderungsmeldungen bzw. -anträge beraten.
Die Ausschüsse und Bezirksvertretungen haben entsprechende Empfehlungsbeschlüsse, gegebenenfalls ergänzt um eigene Änderungsbeschlüsse, jeweils für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gefasst.
Die Änderungsvorschläge der genannten Gremien und der Verwaltung sind in den Zusammenstellungen dargestellt, die diesem Beschlussvorschlag als Anlage beiliegen (Anlage 3). Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen sind in den Übersichten, die den Änderungslisten des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts vorgeheftet sind, berücksichtigt (Anlagen 2 und 4).
Verwaltungshaushalt
Nach dem derzeitigen Stand der
Änderungen zum Entwurf vermindert sich der Fehlbedarf gegenüber dem
Entwurf zum Haushalt der Stadt Herne um rd. 5,8 Mio. Euro auf rd. 107,4 Mio. Euro. Die
Verbesserung setzt sich aus Mehreinnahmen in Höhe von rd. 4,1 Mio. Euro und den
gegenüberstehenden Minderausgaben im Umfang von rd. 1,7 Mio. Euro zusammen. Der
originäre Fehlbedarf beläuft sich auf rund 35,7 Mio. Euro. Die genauen
Zahlen ergeben sich aus der Anlage 2.
Von den in der Anlage 3 erfassten Änderungen weisen die folgenden einen bedeutenderen Umfang auf:
Die Verlustabdeckung an die TGG mbH steigt um rund 370 TEuro auf 963 TEuro an. Die Erhöhung stützt sich auf den aktuellen Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2006.
Die veranschlagten Einnahmen aus der Grundsteuer B sinken um 0,5 Mio. Euro auf rd. 18,1 Mio. Euro. Ebenso wird der Ansatz aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um rund 1,5 Mio. Euro auf 38 Mio. Euro abgesenkt. In beiden Fällen orientiert sich der neue Ansatz an der tatsächlichen Einnahmeentwicklung.
Demgegenüber erhöht sich der Ansatz für die Einnahmen aus der Gewerbesteuer um rd. 1,8 Mio. Euro auf 46,7 Mio. Euro. Hier waren in letzter Zeit deutliche Zugänge zu verzeichnen. Berücksichtigt man die damit im Zusammenhang stehenden erhöhten Gewerbesteuerumlagen verbleibt eine veranschlagte Nettoverbesserung im Umfang von rund 1,2 Mio. Euro.
Die aktuelle Neukalkulation der Zinslast
für langfristige Darlehen führt zu einer Verminderung um 1,2 Mio. Euro auf 11,8 Mio. Euro.
Gegenüber dem Entwurf ergeben sich durch den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum GFG 2006 bzw. die zu leistenden Umlagen, die folgenden Änderungen:
Die Schlüsselzuweisungen des Landes steigen um rund 2,0 Mio. Euro auf rd. 85,7 Mio. Euro an. Das Land hat den Bezugs- bzw. Referenzzeitraum für die Ermittlung der Steuerverbundmasse geändert (siehe auch Erläuterungen zu den Veränderungen im Vermögenshaushalt), zudem erfolgt in 2006 die Verrechnung der in den Vorjahren erfolgten Kreditierungen. Ohne diese Einflussfaktoren wäre die Steigerung noch höher ausgefallen.
Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens gibt das Land die Spitzabrechnung des anfallenden Solidarbeitrags künftig auf. Dieser wird nun alleine durch die erhöhten Gewerbesteuerumlagen erbracht. Da der Ansatz für die einschlägige Haushaltsstelle Solidarbeitrag netto im Entwurf zum Haushalt 2006 mangels weitergehender Informationen noch die Ausgabeverpflichtung aus 2005 übernommen hatte, ergibt sich hier gegenüber dem Entwurf eine Verbesserung um rd. 3 Mio. Euro.
Die kalkulierten Zahlungsverpflichtungen aus der Landschaftsumlage steigen gegenüber dem Entwurf um rund 0,8 Mio. Euro. Es wird von einem gleichbleibenden Umlagesatz in Höhe von 16,5% ausgegangen.
Insgesamt gesehen ergibt sich aus den Zahlungen aus dem Entwurf zum GFG 2006 an die Stadt Herne und den entsprechenden Zahlungsverpflichtungen sowie aus den Zahlungsverpflichtungen der Umlagen an Landschaftsverband und RVR im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Entwurf ein positiver Saldo im Umfang von rund 4,4 Mio. Euro.
Die folgenden Änderungen, die zu einer voraussichtlichen Verbesserung im Umfang von rund 3,2 Mio. Euro führen, wurden erst kurz vor der Erstellung dieser Vorlage bekannt:
Zu einer Verbesserung von rund 550.000 Euro führt die Umsetzung der Geschäftsanweisung zur Bewirtschaftung des Verwaltungskostenbudgets im Rahmen des SGB II. Hier ergeben sich Mehreinnahmen beim Ersatz für Personalausgaben (HHSt. 405.165/000/0) im Umfang von rund 1,1 Mio. Euro, denen Mehraufwendungen in Höhe von knapp 0,6 Mio. Euro für die Erstattung von Personal-, Sach- und Dienstleistungskosten an die Bundesanstalt für Arbeit gegenüberstehen.
Des weiteren sieht der noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf zum Ausführungsgesetz SGB II nunmehr vor, dass die Ausgleichsleistungen des Landes aus den Einsparungen bei den Wohngeldzahlungen im Vollzug von Hartz IV nicht mehr investiv gebunden werden, sondern den Kreisen und kreisfreien Städten für den konsumtiven Bereich zur Verfügung stehen sollen, was zu einer Veranschlagung im Verwaltungshaushalt führt. Eine zuverlässige Kalkulation ist zur Zeit noch nicht möglich, daher wurde der in 2005 investiv zur Verfügung gestellte Betrag in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro in Ansatz gebracht.
Vermögenshaushalt und
Investitionsprogramm
Die Ansätze im Vermögenshaushalt steigen in 2006 gegenüber dem Entwurf in Einnahmen und Ausgaben um 5.569.400 Euro auf insgesamt rund 144,8 Mio. Euro an.
Der finanzwirtschaftliche Kreditbedarf ändert sich gegenüber dem Entwurf im Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm wie folgt (negative Werte in der Zeile „Entwurf“ bedeuten Unterschreitungen der Vorgabe der Nulllinie für den finanzwirtschaftlichen Kreditbedarf durch die Bezirksregierung Arnsberg):
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
Entwurf: |
-3.700 |
760.800 |
-491.400 |
6.437.400 |
Änderungen: |
2.338.600 |
1.210.200 |
1.628.700 |
1.370.600 |
Aktuell: |
2.334.900 |
1.971.000 |
1.137.300 |
7.808.000 |
Die Vorgabe der Bezirksregierung, den finanzwirtschaftlichen Kreditbedarf auf Null herunterzuführen, wird somit im Planungsjahr sowie den Finanzplanungsjahren erheblich überschritten.
Die Gesamtübersicht über den Vermögenshaushalt und die Berechnungen zu den vorgenannten Werten ergeben sich aus der Anlage 5.
Die Änderungen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Entwurf beinhalten neben den Änderungsmeldungen der Fachbereiche und den Beschlüssen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen die folgenden Änderungen bezüglich der Zuweisungen nach dem GFG 2006:
Die Ansätze für die Schul- und Sportpauschale sowie die Investitionspauschale im Entwurf zum Haushalt 2006 stützten sich auf Hochrechnungen gegenüber den Zahlungen aus dem GFG 2005. Das Gesetzgebungsverfahren zum GFG 2006 läuft derzeit noch. Jedoch geht der Gesetzesentwurf von einem geänderten Referenzzeitraum für die Steuereinnahmen aus, die in den Steuerverbund fließen, welcher die Grundlage für die Zahlungen nach dem GFG 2006 bildet. Wurden bis zum GFG 2005 künftig zu erwartende Steuereinnahmen zur Berechnung herangezogen, so geht das GFG 2006 als Berechnungsgrundlage von den Ist-Steuereinnahmen in einem zurück liegenden Zeitraum aus. Dies und andere Faktoren, wie etwa die Verrechnung von in den Vorjahren erfolgten Kreditierungen, führen zu einer verminderten Steuerverbundmasse im Umfang von rund 8,8 %.
Das Land hat die Dotierung der Schul- und Sportpauschale praktisch unverändert belassen. In der Summe ergeben sich bei diesen beiden Zuweisungen gegenüber den Ansätzen des Entwurfs praktisch keine Veränderungen (Verminderung bei der Schulpauschale und Erhöhung bei der Sportpauschale um jeweils rund 50 TEuro).
Demgegenüber wird die allgemeine Investitionspauschale jedoch deutlich abgesenkt, so dass sich hier Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf in Höhe von rund 575 TEuro ergeben.
Änderungen durch die
Bezirksvertretungen
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte hat einen Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt gegeben, eine Haushaltsstelle zur Umgestaltung des Willi-Pohlmann-Platzes einzurichten und diese mit den erforderlichen Planungskosten auszustatten.
Eine entsprechende Haushaltsstelle wurde jedoch nicht in den Haushaltsplan aufgenommen, da es sich beim Willi-Pohlmann-Platz nicht um einen öffentlich gewidmeten Platz handelt. Die Fläche ist dem Kulturzentrum zugeordnet und liegt somit im Verantwortungsbereich des Gebäudemanagements.
Allgemeine Rücklage
Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich Anfang 2006 (nach Plan) auf 10.290 TEuro. Planmäßige Entnahmen bzw. Zuführungen sind nicht vorgesehen.
Schulden aus Krediten
|
|
Beträge in T-Euro |
Stand Ende 2004 |
|
287.882 |
|
|
|
Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2005 (nach Plan) |
+ |
14.513 |
Veranschlagte Tilgung von Krediten in 2005(nach Plan) |
- |
5.433 |
nachrichtlich:
zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen |
|
36 |
|
|
|
Stand nach Plan Ende 2005 |
|
296.962 |
|
|
|
Veranschlagte Kreditaufnahmen in 2006 |
+ |
15.100 |
Veranschlagte Tilgung von Krediten in 2006 |
- |
5.433 |
nachrichtlich:
Zu erstattender Tilgungsanteil Darlehen Bäderwesen 2006 |
|
36 |
|
|
|
Voraussichtlicher Stand Ende
2006 |
|
306.629 |
|
|
|
Die Nettoneuverschuldung in 2006 beläuft sich somit auf 9.667 TEuro.
Haushaltssicherungskonzept
Der Verwaltungsentwurf des HSK 2006 mit Stand vom Oktober 2005 konnte nicht mehr genehmigungsfähig vorgelegt werden. Das Zieljahr 2008 musste mit einem ausgewiesenen Fehlbedarf von rd. 2,5 Mio. Euro unausgeglichen bleiben.
Der vorgelegte Veränderungsnachweis zum Verwaltungshaushalt kann diesen Fehlbedarf ausgleichen. Nach Berücksichtigung aller HSK-Maßnahmen schließt das Jahr 2008 mit einem geringen Überschuss ab.(s. Anlage 7). Das HSK 2006 ist somit genehmigungsfähig.
Spätestens im Jahr 2013 müssen zudem die aufgelaufenen Fehlbedarfe der Jahre 2012 und 2013 in Höhe von rd. 120 Mio. Euro abgedeckt werden. Dies wäre unter Verwendung der allgemeinen Rücklage und von Erlösen aus dem "Kanalgeschäft" auch bereits in früheren Jahren möglich.
Gegenüber dem eingebrachten Verwaltungsentwurf werden bei den HSK-Maßnahmen keine Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Alle ausgewiesenen Maßnahmen sollen unverändert vom Rat der Stadt beschlossen werden.
Vorläufige Haushaltsführung
Die Haushaltssatzung 2006 kann erst nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Bezirksregierung bekanntgemacht werden und in Kraft treten.
Mit der Ermächtigung des Rates sollen die mit der Haushaltssatzung beschlossenen Haushaltsansätze als planmäßig gelten, erst über diese Ansätze hinaus sind dann die Regelungen bezüglich über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellung anzuwenden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
(Stadtdirektor)
Anlagen:
Seite(n):
1.
Haushaltssatzung 1 - 3
2. Übersicht über den Verwaltungshaushalt 4
3.
Liste der Änderungen zum
Entwurf im Verwaltungshaushalt 5 - 27
4.
Übersicht über den
Vermögenshaushalt 28
5.
Liste der Änderungen zum
Entwurf im Vermögenshaushalt 29 - 43
6.
Liste mit den Änderungen
zu den Haushaltsplanvermerken 44
- 48
7.
Finanzplan für den
Planungszeitraum bis 2013 einschl. HSK-Maßnahmen 49 - 52
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Anlage1_Satzung (24 KB) | ![]() |
||
![]() |
2 | öffentlich | Anlage 2_Uebersicht Verwaltungshaushalt (25 KB) | ![]() |
||
![]() |
3 | öffentlich | 2006-0260_3_VerwHH-Aenderung (2851 KB) | |||
![]() |
4 | öffentlich | Anlage 4_Uebersicht Vermoegenshaushalt (29 KB) | ![]() |
||
![]() |
5 | öffentlich | 2006-0260_5_VermHH_Aenderung (1630 KB) | |||
![]() |
6 | öffentlich | Anlage 6_Aenderungen Haushaltsvermerke (30 KB) | ![]() |
||
![]() |
7 | öffentlich | Anlage_7_Finanzplanung_HSK_2006 (87 KB) | ![]() |