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Vorlage - 2006/0248  

Betreff: Ausbau der Bochumer Straße - L 551 - von der Stadtgrenze Herne / Bochum bis nördlich des Knotenpunktes Südstraße (Bochumer Straße 220)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr BrodehlAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Anhörung
20.09.2006 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Anhörung
19.10.2006 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Ausbau der Herner Straße (B 51) in Bochum

 

Allgemeines

 

Der Straßenzug Herner Straße - Bochumer Straße (B 51 – L 551) ist eine der Hauptverbindungen zwischen den Städten Bochum und Herne und ist, bezogen auf die Bochumer Innenstadt, eine der Cityradialen und erfüllt dementsprechend eine wichtige Zubringerfunktion. Sie erschließt darüber hinaus die angrenzenden Stadtquartiere mit ihren vielfältigen Nutzungen und den daraus resultierenden Querungsbedürfnissen.

 

Auch im Radverkehr besitzt der Straßenzug eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den beiden Städten. Er ist daher Bestandteil des landesweiten Radwegenetzes.

 

Diesen Funktionen wird der derzeitige, von Altzuständen und Provisorien geprägte Ausbauzustand nur unzureichend gerecht. Der Fahrbahnbelag ist uneinheitlich, der bauliche Zustand ist unbefriedigend und weist schwere Mängel auf. Die Lärmentwicklung infolge des Pflasterbelages, die ungenutzten Straßenbahnschienen in der Straßenmitte, die Restelemente der Straßenbahnhaltestellen und Abschnitte ungeordneten Parkens hinterlassen bei den Nutzern ein unangenehmes Erscheinungsbild und bei den Anliegern erhebliche Defizite bei der Wohn- und Aufenthaltsqualität. Eine sichere Führung für Radfahrer ist nicht vorhanden. Die Auf-/Abfahrten zur BAB 43 haben sich zu Unfallschwerpunkten entwickelt. Die Gehwege sind gekennzeichnet durch einen allgemein schlechten Ausbauzustand. Durch Wurzelwachstum der straßenbegleitenden Bäume ist der Belag oft verschoben und zerstört. Gesicherte Querungsmöglichkeiten sind  - insbesondere im Bereich Riemke - nicht vorhanden.

 

Die Aufnahme des unterirdischen Straßenbahnbetriebes zwischen Bochum und Herne im Jahre 1989 und der damit verbundene Wegfall der Straßenbahnlinie über die Herner und Bochumer Straße eröffnet Möglichkeiten zu einer grundsätzlichen Umgestaltung des Straßenraums. Bereits im Jahr 2001 wurde durch die Stadt Bochum der südliche Abschnitt der Herner Straße (B 51) zwischen der Anschlussstelle an die BAB A 40 und seinem innerstädtischen Ende an der Brückstraße fertiggestellt.

 

Der auf Bochumer Gebiet verbleibende Abschnitt zwischen der BAB A 40 und der Stadtgrenze Herne/Bochum wurde von dort infolge knapper Finanzmittel und mit Rücksicht auf andere Baumaßnahmen zurückgestellt. Auch auf Herner Stadtgebiet ist eine Umgestaltung der Bochumer Straße ausschließlich in ihrem Nordabschnitt zwischen Westring/Hölkeskampring  und der Sodinger Straße erfolgt.

 

Mittlerweile beabsichtigt die Stadt Bochum den Ausbau des auf ihrem Stadtgebiet verbleibenden Restabschnittes. Dabei wird zunächst aus technischen Gründen als 3. Bauabschnitt der Bereich zwischen Moritzstraße und Stadtgrenze ausgebaut, anschließend soll zu einem späteren Zeitpunkt als 4. Bauabschnitt der Bereich zwischen Moritzstraße und BAB A 40 erfolgen.

 

Beschreibung der geplanten Umgestaltung durch die Stadt Bochum

 

Der 3. Bauabschnitt beginnt ca. 100 m vor dem Knotenpunkt Herner Straße/Tippelsberger Straße im Bereich der Einmündung Moritzstraße und endet nach ca. 1,3 km an der Stadtgrenze Bochum/Herne. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung zwischen den Anschlussstellen der beiden Autobahnen BAB A 40 (Bochum-Zentrum) und BAB A 43 (Bochum-Riemke) ist auf ganzer Länge ein vierspuriger Querschnitt gewählt worden.

 

Infolge der Bedeutung des Straßenzugs im Landesweiten Radwegenetz erhält der Querschnitt beidseitig Radverkehrsanlagen, größtenteils in Form von Radfahrstreifen entlang der Fahrbahn, zum Teil auch aus Sicherheitsgründen im Bereich der Anschlussstelle Bochum-Riemke als Bordsteinradweg im Seitenraum.

Der Regelquerschnitt sieht je Fahrtrichtung einen linken Fahrstreifen mit einer Breite von 2,75 m und einen rechten Fahrstreifen von 3,00 m Breite vor. Daran schließt sich ein Radfahrstreifen an, der im Minimum eine Breite von 1,25 m aufweist, in Abschnitten mit rechts daneben liegenden Parkstreifen eine Minimalbreite von 1,75 m. Die Parkstreifen haben eine Regelbreite von 2,00 m, in besonders beengten Bereichen wird dieses Maß auf 1,90 m reduziert. Für Gehwege gilt im reinen Erschließungsbereich eine Regelbreite von 2,00 m.

 

Die signalisierten Knotenpunkte auf der Strecke erhalten in der Regel Linksabbiegespuren, um die Verkehrsmengen auch künftig mit ausreichender Leistungsfähigkeit abwickeln zu können. Im Zentrum Riemke wird der vorhandene Querschnitt soweit reduziert, dass eine geradlinigere Straßenführung mit einer langgestreckten Mittelinsel in Höhe des Marktplatzes hergestellt werden kann. Die dortige Bushaltestelle in Seitenlage wird niederflurgerecht ausgebaut.

 

Die in diesem Bereich hohe Nachfrage nach Stellplätzen wird  - wo möglich - durch Längsparkstreifen abgedeckt. Die vorhandenen Bäume im Bereich Riemke Markt sollen erhalten bleiben.

 

Die Wilbergstraße wird zusammen mit der Fußgänger-LSA signalisiert. Die Breite des zur Verfügung stehenden Querschnitts lässt an dieser Stelle eine Linksabbiegespur in die Wilbergstraße hinein jedoch nicht zu.

 

Die Hauptanbindung des gesamten Bereiches “Am Gartenkamp” sowie des Gewerbegebietes Herzogstraße soll zu einem späteren Zeitpunkt mit einer signalisierten Einmündung und Linksabbiegespur in die Herner Straße erfolgen. Dies wird in der vorliegenden Planung zur Herner Straße bereits berücksichtigt.

 

Zwischen dieser geplanten Einmündung und dem Knotenpunkt Herner Straße/Cruismannstraße/Rensingstraße wird eine begrünte Mittelinsel vorgesehen. Die Linksabbiegespuren für eine Anbindung des Gewerbegebietes Rensingstraße/Meesmannstraße bleiben erhalten. Im weiteren Verlauf der Herner Straße wird bis zur Tröskenstraße ebenfalls eine begrünte Mittelinsel vorgesehen.

 

Aufgrund der starken Verkehrsbeziehungen mit der BAB 43 erfolgt in der Anschlussstelle Bochum-Riemke eine Spuraddition von den Abfahrten sowie eine Spursubtraktion zu den Auffahrten auf die BAB 43. Aus Sicherheitsgründen wird hier der Radfahrer auf einem Bordsteinradweg abgesetzt geführt.

Im signalisierten Knotenpunkt Veimannstraße/Oberscheidstraße erhält die Herner Straße in Fahrtrichtung Bochum eine Linksabbiegespur und eine kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur. In Fahrtrichtung Herne werden beide Geradeausspuren jeweils auch für Rechts- und Linksabbieger kombiniert.

Zwischen dem Knotenpunkt Veimannstraße/Oberscheidstraße und Stadtgrenze Herne verfügt die Herner Straße über zwei durchgehende Linksabbiegespuren, welche die Zufahrten zu den anliegenden Industriebetrieben erschließen.

 

Umsetzung

 

Die Baukosten für den Abschnitt der Herner Straße zwischen Moritzstraße und der Stadtgrenze Herne (3. BA) werden rund 10.127.700,00 € betragen. Es ist eine Finanzierung mit Zuwendungen des Landes und des Bundes vorgesehen, ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde durch die Stadt Bochum bereits gestellt. Vorbehaltlich der Mittelbewilligung ist ein Baubeginn für 2007 vorgesehen.

Die Realisierung des 4. Bauabschnittes (Lückenschluss der Herner Straße zwischen der Moritzstraße und der BAB A 40) ist bislang nicht terminiert worden.

 

 

2. Ausbau der Bochumer Straße (L 551) in Herne

 

Der bevorstehende Ausbau des Straßenzuges auf Bochumer Gebiet bietet die Möglichkeit, auch auf Herner Gebiet in die Umgestaltung der Bochumer Straße einzusteigen. Bereits Anfang bis Mitte der neunziger Jahre wurde der nördliche Abschnitt zwischen Hölkeskampring/Westring und Sodinger Straße als Tempo-30-Zone ausgebaut. Weitere linienhafte Umgestaltungen erfolgten bislang nicht.

Bevor für den gesamten Straßenverlauf eine Gesamtplanung erarbeitet und ggf. planungsrechtlich gesichert wird, erscheint es sinnvoll, die Umgestaltung der Herner Straße (Bochum) bis zum nächsten plausiblen Netzknoten fortzuführen, um nicht auf längere Sicht auf freier Strecke einen ungewollten Bruch in der Verkehrsabwicklung und im baulichen Zustand zu erhalten. Als solcher Netzknoten bietet sich auf Herner Gebiet der Knotenpunkt Bochumer Straße/Südstraße an.

 

Lage im Netz

 

Die Bochumer Straße (L 551) ist in den Handlungsempfehlungen zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Herne als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Die Verkehrsbelastung liegt derzeit bei rd. 18.000 Kfz/24 h. Auch in Herne ist die Straße wichtiger Bestandteil des Landesweiten Radwegenetzes.

 

Beschreibung der geplanten Umgestaltung

 

Die Länge des Bauabschnittes auf Herner Stadtgebiet beträgt inkl. Anpassungslängen ca. 245 m. Die Bochumer Straße würde im Planungsabschnitt einen Fahrbahnquerschnitt mit jeweils einer Richtungsfahrspur von 3,25 m Breite erhalten. Linksabbiegespuren sind vorgesehen an der Stadtgrenze Bochum zum östlich gelegenen Industriegebiet sowie in Bochum aus südlicher Richtung zur westlich gelegenen Autowaschanlage. Deren Aufstelllängen sind so gewählt, dass kein Rückstau in den einspurigen Richtungsfahrbahnen zu erwarten ist.

 

Die Führung des Radverkehrs erfolgt über jeweils 2,00 m breite Radfahrstreifen neben den Richtungsfahrbahnen.

 

Kernpunkt der Umgestaltung ist der Knotenpunkt Bochumer Straße/Südstraße/Zufahrt Hornbach. Dieser ist zurzeit als vierarmige Kreuzung ausgebaut, der Verkehrsablauf wird durch eine Lichtsignalanlage gesteuert. Diese müsste bei einem Umbau des Knotenpunktes erneuert und in die übergeordnete Steuerung integriert werden. Alternativ wurde zur Verbesserung der Verkehrssituation an diesem Knotenpunkt geprüft, inwieweit ein Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz von der Leistungsfähigkeit her machbar und geometrisch durchführbar ist.

 

Die Überprüfung zeigt, dass der Knotenpunkt für den Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz geeignet ist. Die geometrischen Ausgangsbedingungen sind aufgrund des heute sehr großzügigen Ausbaustandards günstig, so dass die Anlage eines ausreichend großen, einspurig zu befahrenden Kreisverkehrsplatzes mit einem Außendurchmesser von 30,00 m möglich ist. Mit Ausnahme des Firmengrundstückes „Hornbach“ sind keine Eingriffe in benachbarte Grundstücke erforderlich. Der Umbau des Knotenpunktes wird nach ersten Gesprächen von der Marktleitung der Hornbachfiliale positiv gesehen, zumal sich der geringe Eingriff lediglich auf den

Zu- und Abfahrtsbereich zum Kundenparkplatz beschränkt.

 

Verkehrsuntersuchungen aus dem Jahr 2005 an vergleichbaren Knotenpunkten im Zuge der Bochumer Straße haben ergeben, dass die zu erwartenden Wartezeiten bei einem Umbau zum Kreisverkehrsplatz an allen Zufahrten unter denen der heutigen Lichtsignalanlage liegen werden und außerhalb der Verkehrsspitzen kaum noch wahrnehmbare Verlustzeiten und Rückstaulängen auftreten werden.

Aufgrund der vergleichsweise hohen Verkehrsbelastung sollte der Radverkehr im Knotenpunktsbereich außerhalb des Kreisverkehrsplatzes im Separationsprinzip geführt werden. Der Radverkehr aus den Zufahrtsstraßen wird über Rampen auf die verbreiterten Nebenanlagen des Kreisverkehrsplatzes geführt und über gepflasterte Radwege zu den Querungsstellen bzw. über Rampen hinter dem Knotenpunkt auf die geplanten Radfahrstreifen gelenkt.

 

Vorgesehene Umsetzung

 

Vorbehaltlich der noch fertigzustellenden Entwurfsplanung ist mit Baukosten einschließlich Änderung der Beleuchtung und Begrünung in Höhe von rund 800.000,00 € zu rechnen. Es ist eine Finanzierung mit Bundes- und Landesmitteln nach dem GVFG vorgesehen, so dass bei einer Förderquote von 80 % Eigenmittel in Höhe von ca. 160.000,00 € verbleiben.

 

Der Maßnahmenbeschluss sollte noch im Herbst des laufenden Jahres erfolgen. Voraussetzung ist der Abschluss der Entwurfsplanung.

 

Die Realisierung sollte gemeinsam bzw. in enger zeitlicher Abstimmung mit der Baumaßnahme der Stadt Bochum erfolgen. In Anbetracht des von der Stadt Bochum geplanten Bauablaufes sollte eine Realisierung des Herner Abschnittes in der 2. Jahreshälfte 2008 erfolgen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

Anlagen

Anlagen

Übersichtsplan

Querschnitte

Lagepläne

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kreis-Plan1 (1180 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Kreis-Plan2 (1141 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Kreis-Plan3 (1245 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Kreis-Plan4 (1210 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Kreis-Plan5 (895 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Quer-Bestand (107 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Quer-Planung (75 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Übersicht (2571 KB)