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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0219  

Betreff: Regelungen zur Betreuung schulpflichtiger Kinder
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Karassek, Klaus
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Karassek, Klaus
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
30.03.2006 
des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

       siehe Anlagen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt :

 

 

1.      Die Umsetzung des landesweit und örtlich vorgesehenen Überganges der Betreuung schulpflichtiger Kinder von den Hortgruppen in die Offene Ganztagsschule (OGTS) erfolgt zum 01.08.2007.

 

2.      Für alle schulpflichtigen Kinder werden dazu folgende Regelungen getroffen:

 

Ø      Alle Kinder, die bereits im Schul- /Kindergartenjahr 2005/2006 in einer Hortgruppe betreut wurden, werden auf Wunsch ihrer Eltern in der OGTS betreut und vorrangig aufgenommen. Das gleiche gilt für die Kinder, die im Schul- /Kindergartenjahr 2006/2007 erstmalig in einer Hortgruppe betreut werden und für die das Angebot der OGTS durch die betreffende Grundschule zum 01.08.2006 noch nicht besteht.

Ø      Kinder können im Rahmen der individuellen Möglichkeiten der betreffenden OGTS ggfls. auch im Laufe eines Schul- /Kindergartenjahres aus der Hortbetreuung in die OGTS wechseln. In diesem Fall endet die Forderung der Zahlung von Elternbeiträgen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK).

Ø      Kinder, die bereits im Schul- und Kindergartenjahr 2005/2006 in den 7 städtischen Hortgruppen betreut werden, können auf ausdrücklichen Wunsch ihrer Eltern ab dem 01.08.2007 in einer anderen Gruppe der jeweiligen Tageseinrichtung betreut werden. Der Umfang dieser Betreuungsplätze ist durch die Bestimmungen der “Verordnung zur Regelung der Gruppenstärken und über die Betriebskosten nach dem GTK” (BKVO) geregelt und begrenzt.

Die Eltern sind zuvor umfassend über die so entstehenden neuen Gruppenstrukturen in der jeweiligen Tageseinrichtung und das Angebot der OGTS zu informieren.

Ø      Kinder können in anderen Schulen eingeschult werden oder die Schule wechseln, wenn im zuständigen Schulbezirk kein Betreuungsangebot besteht. 

Ø      Kinder, die wegen eines grundsätzlich nicht vorhandenen Betreuungsangebotes der jeweils besuchten Schule dort nicht betreut werden können, werden auf Wunsch der Eltern vorrangig bei der Platzvergabe in den städtischen Großen altersgemischten Gruppen berücksichtigt. Die gleiche Regelung gilt für Kinder, wenn nur dadurch eine Fremdunterbringung verhindert werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kriterien für die Aufnahme von schulpflichtigen Kindern in den städtischen Großen altersgemischten Gruppen entsprechend anzupassen.

 

3.      Der Betrieb der derzeit 7 städtischen Hortgruppen wird zum 01.08.2007 grundsätzlich eingestellt.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Betriebskostenförderung der 2 nichtkommunalen Hortgruppen zum 01.08.2007 einzustellen und die Träger unverzüglich entsprechend zu unterrichten. Gemeinsam mit den beiden Trägern sind angemessene Übergangslösungen für die betreffenden Eltern und Kinder zu entwickeln.

 

5.      Wegen der besonderen Situation und Erfordernisse im Einzugsbereich der Tages­einrichtung Lackmanns Hof 85 wird die Verwaltung beauftragt, angemessene Zwischenlösungen bis zum endgültigen Übergang in die OGTS zu schaffen. Je nach tatsächlichem Bedarf und unter Beachtung der Grundsätze der wirtschaftlichen Angemessenheit, längstens jedoch bis zur Einstellung der Landesförderung von Hortgruppen, kann die Zwischenlösung in der befristeten Fortführung der Hortgruppe bestehen.

 

6.      In neuen Verträgen über die Betreuung von schulpflichtigen Kindern in städtischen Hortgruppen sind die Eltern ab sofort auf die Schließung der Hortgruppen und das Angebot der OGTS hinzuweisen. Der Vertrags- und Betreuungszeitraum ist bis zum 31.07.2007 zu beschränken; auf die Begrenzung des Betreuungszeitraumes und den Ausschluss einer Vertragsverlängerung ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

7.      Ab dem 01.08.2007 werden in den derzeit 19 städtischen Tageseinrichtungen schulpflichtige Kinder nur dann auf für die Gewährleistung des Rechtsanspruches nicht mehr benötigten Plätzen für 3 – 6jährige Kinder im Rahmen der Bestimmungen von § 9 GTK aufgenommen, wenn sie wegen eines grundsätzlich nicht vorhandenen Betreuungsangebotes der jeweils besuchten Schule dort nicht betreut werden können. Die gleiche Regelung gilt für Kinder, wenn nur dadurch eine Fremdunterbringung  verhindert werden kann.

Über die Aufnahme dieser Kinder entscheidet die Leitung des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie in jedem Einzelfall.

 

8.      Die Verwaltung wird beauftragt, für das derzeit in den 7 städtischen Hortgruppen in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigte Personal adäquate Einsatzmöglichkeiten in den 19 städtischen Tageseinrichtungen zu finden und die betreffenden MitarbeiterInnen entsprechend zu begleiten und zu qualifizieren.

 

9.      Die Jugendhilfe wird sich weiterhin am Prozess der Qualitätsentwicklung der OGTS beteiligen.

Für zukünftige OGTS-Gruppen ist die eigene Trägerschaft durch die öffentliche Jugendhilfe zu prüfen.

 

10.  Die Verwaltung wird beauftragt, die durch die Schließung von Hortgruppen entstehende Situation der betreffenden städtischen Tageseinrichtungen zu erfassen und individuelle Vorschläge für deren zukünftige Gesamtnutzung zu entwickeln.

Dabei sind insbesondere die offenen Bedarfe an Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder, erforderliche Verbesserungen der Raumsituation und die etwaige Einrichtung von Familienzentren zu berücksichtigen. 

 

11.  Der Schulausschuss ist über diese Vorlage und das Beratungsergebnis des Jugendhilfeausschusses unverzüglich zu informieren.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bereits unter der vorherigen Landesregierung wurde mit Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 die sinnvolle Ausweitung des Betreuungsangebotes für schulpflichtige Kinder beschlossen. Festgelegt wurde, dass diese Betreuung in den Schulen durch Einführung der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) erfolgen und die Hortgruppen in die OGTS überführt werden sollen.

Zur Finanzierung der OGTS wurde u.a. beschlossen, die Landesfinanzierung von Hortgruppen (Große altersgemischte Gruppen wurden nicht genannt) zum 01.08.2007 einzustellen.

 

Auf dieser Grundlage erfolgten auch in Herne die örtlichen Entscheidungen für die Einführung der OGTS und deren Finanzierung. Der “Zeit- und Finanzierungsplan OGTS” - in der Anlage der Ratsvorlage 2004/0233 - sieht eine zeitlich abgestufte Schließung von 8 städtischen Hortgruppen in den Jahren 2005 bis 2007 vor.

Zur Anpassung an die im Einzugsbereich stark gesunkene Nachfrage wurde die Hortgruppe in der TE Sodinger Str. 553 bereits zum 01.08.2005 geschlossen.

 

Die derzeitige Landesregierung hat noch keine abweichenden Regelungen für Veränderungen in der Finanzierung von Hortgruppen getroffen.

Nach derzeitigem Informationsstand ist damit zu rechnen, dass die Landesförderung ab dem 01.08.2007 auf 20 % der im Jahr 2005 gewährten Landesmittel beschränkt wird. Die endgültige Einstellung der zuvor stark geminderten Landesfinanzierung wird voraussichtlich zum 01.08.2009 erfolgen.

 

Allein die zum 01.08.2006 anstehenden Aufnahmen von Kindern sowohl in den Hortgruppen als auch in der OGTS erfordern ein kurzfristiges Handeln von Politik und Verwaltung.

 

Die Regelungen dieses Beschlussvorschlages erfolgt aber auch in Kenntnis und unter Berücksichtigung der angekündigten Kürzungen der Landesfinanzierung der Tageseinrichtungen. Nach heutigem Stand muss die Stadt Herne allein in diesem Bereich mit jährlichen Einnahmeverlusten in Höhe von ca. 1.200.000,00 € rechnen. Diese Situation schränkt den Spielraum für örtliche Entscheidungen deutlich ein.

 

 

Die mit diesem Beschlussvorschlag von der Verwaltung angestrebten Ziele können wie folgt zusammengefasst werden:

 

Ø      Die konsequente und zeitnahe Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben zur umfassenden Betreuung aller schulpflichtigen Kinder unter dem Dach und in Verantwortung der Schule in Verknüpfung mit der Jugendhilfe.

Ø      Die Gewährleistung der Betreuung von allen derzeitigen Hortkindern in der OGTS.

Ø      Das Angebot von Übergangslösungen in den Tageseinrichtungen zur Vermeidung von Härten im Einzelfall.

Ø      Die Vermeidung von Parallelangeboten in der Betreuung schulpflichtiger Kinder, verbunden mit unwirtschaftlichen Kosten.

Ø      Die Konzentrierung des in den Großen altersgemischten Gruppen weiterhin bestehenden Platzangebotes für schulpflichtige Kinder in den Tageseinrichtungen auf die dringendsten Bedarfe.

Ø      Die Erleichterung der Arbeitsplatzwechsel durch das Angebot von Fortbildung und Begleitung an das betroffene Personal der aufzulösenden Hortgruppen.

Ø      Die weitere Nutzung der frei werdenden Räumlichkeiten für aktuelle Bedarfe und Ziele der Jugendhilfe.

 

 

 

Das Platzangebot der OGTS liegt bereits heute deutlich über dem Platzangebot der Horte, zahlreiche weitere Gruppen der OGTS werden noch eingerichtet. Zum 01.08.2007 wird in Herne eine Bedarfsdeckung durch die OGTS und die vorhandenen und auch weiterhin bestehenden Großen altersgemischten Gruppen für ca. 25 % der betreffenden Schulkinder bestehen. Auf dieser Grundlage ist gewährleistet, dass alle derzeit in Hortgruppen betreuten Kinder ab dem Schuljahr 2007/2008 in der OGTS betreut werden können.

Der zeitliche Umfang des Betreuungsangebotes der OGTS wird zudem an einzelnen Standorten an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst. Die erweiterte Betreuungszeit bis 17 Uhr wird ab dem Schuljahr 2006/2007 an einem Standort unter Öffnung der Schulbezirksgrenze und damit allen Herner Kinder angeboten.

Aufgrund steigender Nachfragen und vorhandener räumlicher Möglichkeiten werden an vorhandenen Standorten voraussichtlich weitere Gruppen eingerichtet.

Eine intensivierte fachliche Kooperation von Schule und Jugendhilfe wird den Qualitätsprozess der OGTS weiter begleiten. 

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Mehrheit der Eltern das auf Dauer angelegte Angebot der OGTS akzeptieren und deshalb aus der auslaufenden Hortbetreuung wechseln werden.

Trotzdem soll es den Eltern und ihren Kindern auch nach Schließung der Hortgruppen ermöglicht werden, eine derzeit bereits stattfindende Betreuung in der jeweiligen Tageseinrichtung fortzusetzen. Die Eltern der derzeitigen Hortkinder werden umfassend über die Ausgestaltung und das Angebot der OGTS informiert.

Auch ist ihnen die veränderte Situation ihrer Kinder in den für eine Übergangszeit neu zu bildenden Gruppen der Tageseinrichtungen zu verdeutlichen.

 

Die Fortführung der Betreuung kann nicht zu den derzeitigen Rahmenbedingungen der Hortgruppen, sondern wird durch Integration der Schulkinder in Regelgruppen für 3 – 6jährige Kinder erfolgen. Aber auch in diesen Gruppen werden die Qualitätsvorgaben und alle sonstigen Regelungen des GTK weiterhin beachtet und eingehalten.

Für die Kinder, die wegen eines grundsätzlich nicht vorhandenen Betreuungsangebotes der jeweils besuchten Schule dort nicht betreut werden können, sieht der Beschlussvorschlag Sonderregelungen vor. Die gleichen Regelungen sollen für schulpflichtige Kinder gelten, bei denen nur durch die Betreuung in einer Tageseinrichtung eine Fremdunterbringung verhindert werden kann.

Darüber hinausgehende Sonderregelungen für die Weiterführung der Betreuung schulpflichtiger Kinder in den Tageseinrichtungen müssen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Trotzdem wird die Verwaltung zur Vermeidung besonderer Härten im Einzelfall gemeinsam mit den Eltern nach individuellen Problemlösungen außerhalb der Tageseinrichtungen suchen.

 

 

Den Trägern von Tageseinrichtungen ist es im Rahmen eines festgelegten Verfahrens möglich, für die Umsetzung des Rechtsanspruches der 3 – 6jährigen Kinder nicht mehr benötigte Plätze mit Kindern anderer Altersgruppen zu belegen. Diese insbesondere für die zusätzliche Versorgung von unter 3jährigen Kindern geschaffene Möglichkeit soll aus grundsätzlichen Erwägungen nicht dazu eingesetzt werden, schulpflichtige Kindern parallel neben dem Angebot der OGTS weiterhin in Tageseinrichtungen zu betreuen. Das Mittel der Aufnahme von Kindern anderer Altersgruppen soll daher auf die schulpflichtigen Kinder beschränkt werden, die wegen eines grundsätzlich nicht vorhandenen Angebotes der jeweils besuchten Schule dort nicht betreut werden können. Die gleiche Regelung soll für die Kinder gelten, denen nach Begründung durch den Sozialen Beratungsdienst nur durch die Betreuung in einer Tageseinrichtung eine Fremdunterbringung erspart werden kann.  

 

Die Schließung der Hortgruppen kann eventuell zu einer steigenden Nachfrage von Eltern schulpflichtiger Kinder in den Großen altersgemischten Gruppen führen. Zur sinnvollen Steuerung der Platzvergaben sollen die städtischen Aufnahmekriterien entsprechend ergänzt und die Kinder bevorzugt aufgenommen werden, die aufgrund eines grundsätzlich nicht vorhandenen Angebotes der jeweils besuchten Schule dort nicht betreut werden können. Die gleichen Regelungen sollen für schulpflichtige Kinder gelten, bei denen nur durch die Betreuung in einer Tageseinrichtung eine Fremdunterbringung verhindert werden kann.

Den nichtkommunalen Träger von Tageseinrichtungen mit Großen altersgemischten Gruppen wird angeraten, ihre Platzvergaben in diesen Gruppen  entsprechend anpassen.

 

Der grundsätzliche Übergang von Hortgruppen in die OGTS kann sich nicht auf die 7 städtischen Hortgruppen beschränken, sondern muss auch die 2 nichtkommunalen Hortgruppen mit einbeziehen.

Formalrechtlich ist festzustellen, dass allein durch das Angebot der OGTS die Stadt Herne ihre gesetzliche Verpflichtung zur Betreuung schulpflichtiger Kinder bereits über das vorgeschriebene Maß hinaus erfüllt hat.

Damit besteht auch nach Auskunft des Landesjugendamtes Münster keine Verpflichtung zur Fortführung der gesetzlichen Betriebskostenförderung nichtkommunaler Hortgruppen. Es steht daher im örtlichen Ermessen, über die Beendigung der gesetzlichen Betriebskostenförderung sämtlicher Hortgruppen zu entscheiden.

 

Sicherlich dürfte es im besonderen Interesse der derzeit 20 in der Hortgruppe des Hiberniahort e.V. betreuten Kinder liegen, wenn sich die Hiberniaschule umgehend dazu entschließen würde, ebenfalls OGTS zu werden. Durch diese Maßnahme wäre es zudem möglich, auch die zahlreichen ortsfremden Schulkinder weiterhin zu betreuen.

In der Hortgruppe der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft an der Altenhöfener Str. 17 werden ebenfalls 20 Schulkinder betreut. Die Verwaltung geht davon aus, dass es auch dort mit dem zeitlichen Vorlauf von fast 1½ Jahren dem Träger gelingen wird, rechtzeitig die erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen zu treffen.

Die Verwaltung wird umgehend Kontakt mit den beiden Trägern aufnehmen und ihre Mithilfe auch bei der Gestaltung von Übergangslösungen bzw. der Vermeidung von Härtefällen anbieten.

 

 

Alle zuvor beschriebenen Wege und Maßnahmen werden voraussichtlich nicht zum 01.08.2007 dazu ausreichen, den Übergang des Hortes der Tageseinrichtung Lackmanns Hof 85  in die OGTS reibungslos und zumutbar zu gestalten.

Die Tageseinrichtung Lackmanns Hof 85 verfügt derzeit über 2 Hortgruppen für insgesamt 40 Schulkinder. Der gleichzeitige Übergang einer derart hohen Zahl von Schulkindern in die OGTS Forellstraße würde voraussichtlich zu unverträglichen Schwierigkeiten bei den Eltern und Kindern, aber auch zu erheblichen organisatorischen Problemen der beteiligten Fachbereiche führen.

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird die sich erst im Laufe des Kindergartenjahres 2006/2007 präziser abzeichnende Betreuungssituation bewerten und dann entsprechend angepasste Übergangslösungen schaffen. Der Umfang der Übergangslösungen wird sich an der Anzahl der zu versorgenden Kinder, aber auch an Maßstäben der wirtschaftlichen Angemessenheit orientieren. Spätestens mit der bereits angekündigten, zeitlich aber bisher noch nicht abschließend präzisierten Einstellung der restlichen Landesförderung von Hortgruppen (voraussichtlich 01.08.2009) ist die ggfls. dann noch bestehende Hortgruppe endgültig zu schließen.

 

Die im Einzugsbereich der Tageseinrichtung Hofstr. 6 liegende Görresschule hat die Einrichtung der OGTS bisher noch nicht beschlossen. Hier besteht nach Erklärung der Schulverwaltung aber die grundsätzliche Möglichkeit, nach deren Start zum Schuljahr 2007/2008 die OGTS der Südschule zu besuchen. Dieses Angebot kann in dem bisher durch die Tageseinrichtung Hofstr. 6 möglichen Umfang erfolgen.

Bereits zum Schuljahr 2006/2007 können neue Erstklässler des Schulbezirkes der Görresschule in die Südschule wechseln, um nach Schließung des Hortes zum 31.07.2007 die Betreuung an der Südschule fortführen zu können.

 

 

Die Auflösung von 7 städtischen Hortgruppen hat selbstverständlich auch unmittelbare Auswirkungen auf den Personalbestand und -einsatz. Sie wird dazu führen, dass insgesamt 14 Ganztagsstellen für pädagogische Fachkräfte (ErzieherInnen) aus dem Stellenplan zu streichen sind.

Der Betrieb der Hortgruppen in den Tageseinrichtungen Hofstr. 6 und Lackmanns Hof 85 erforderte zudem den Einsatz von je einer zusätzlichen Fachkraft für die Gesamteinrichtung.

Sollten keine sonstigen Umstrukturierungen in den beiden Tageseinrichtungen den weiteren Einsatz dieser zusätzlichen Fachkräfte ermöglichen, erhöht sich die Anzahl der insgesamt entfallenden Personalstellen auf 16.

 

Die Umsetzung der notwendigen Stellenreduzierung wird das derzeitige, mehrheitlich in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigte Hortpersonal nicht direkt betreffen. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie beabsichtigt, zum Ausgleich die erforderliche Anzahl von zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen nicht zu verlängern. Zur Disposition stehen derzeit 38 Zeitarbeitsverhältnisse von ErzieherInnen, von denen einige allerdings zusätzlich auf Teilarbeitszeiten beschränkt sind.

Gemeinsam mit dem Personalrat erarbeitet der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie derzeit Vorschläge für Kriterien zur erforderlichen Auswahl der nicht zu verlängernden Zeitarbeitsverhältnisse.

 

Auch wenn das Hortpersonal mehrheitlich nicht direkt von der Stellenreduzierung betroffen wird, führt der Wegfall des derzeitigen Aufgabenbereiches dennoch zu gravierenden Veränderungen. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird unter Einbeziehung der individuellen Vorstellungen andere Einsatzstellen im Bereich der 19 städtischen Tageseinrichtungen finden.

Die unumgänglichen Wechsel von Arbeitsplatz und Aufgabeninhalten werden durch die pädagogische Fachberaterin entsprechend begleitet. Zusätzlich werden den Betroffenen die an den jeweiligen Eingliederungsprozess angepassten Fortbildungsmaßnahmen angeboten.

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird das durch die Nichtverlängerung von Zeitarbeitsverträgen betroffene Personal bei zukünftigen Personalbedarfen besonders berücksichtigen.

Möglichkeiten für zusätzliche Arbeitsplätze können sich nach Einstellung der Horte durch neue Strukturen und neue bzw. erweiterte Aufgaben in den betreffenden Tageseinrichtungen ergeben.

 

Die nach der Schließung der Hortgruppen verfügbaren Räume sollen möglichst auch weiterhin für die zukünftig sicherlich noch breiter gefächerten Aufgaben der Tageseinrichtungen zur Verfügung stehen.  Nach entsprechender Beauftragung durch den Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung die aktuelle Situation jeder städtischen Tageseinrichtung prüfen.

Insbesondere sind dabei Nachfragen nach Plätzen für unter 3jährige Kinder, bekannte und z.T. von der Heimaufsicht bereits kritisierte Raumprobleme, aber auch Planungen für die Einrichtung von Familienzentren zu berücksichtigen. Sicherlich sind auch innovative Lösungen für flexiblere Betreuungsformen und –zeiten einzubeziehen.

Dem Jugendhilfeausschuss sind anschließend die Vorschläge für die weitere Gestaltung der betreffenden Tageseinrichtungen zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die kontinuierliche Qualitätsentwicklung der OGTS ist eine fachbereichsübergreifende Aufgabe. Speziell auch durch eine regelmäßige Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe sind deshalb gemeinsam Konzeptionen zur Weiterentwicklung der OGTS zu erarbeiten.

Vor diesem Hintergrund soll auch geprüft werden, ob die öffentliche Jugendhilfe Träger von zukünftigen OGTS-Gruppen werden kann.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen 1 – 3 :

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

 

Anlage 4 :

Derzeitiges Platzangebot für schulpflichtige Kinder in den Herner Tageseinrichtungen

 

Anlage 5 :

Derzeitiges OGTS-Angebot sowie Erweiterungen zum 01.08.2006 und 01.08.2007

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hortkosten 2006 + 2007 (30 KB) PDF-Dokument (18 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Platzangebot für schulpflichtige Kinder in den Herner Tageseinrichtungen (24 KB) PDF-Dokument (29 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich OGTS bis 2007 (28 KB) PDF-Dokument (25 KB)