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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
siehe Anlagen |
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Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt :
1.
Die Umsetzung des
landesweit und örtlich vorgesehenen Überganges der Betreuung schulpflichtiger
Kinder von den Hortgruppen in die Offene Ganztagsschule (OGTS) erfolgt zum
01.08.2007.
2.
Für
alle schulpflichtigen Kinder werden dazu folgende Regelungen getroffen:
Ø
Alle
Kinder, die bereits im Schul- /Kindergartenjahr 2005/2006 in einer Hortgruppe
betreut wurden, werden auf Wunsch ihrer Eltern in der OGTS betreut und
vorrangig aufgenommen. Das gleiche gilt für die Kinder, die im Schul-
/Kindergartenjahr 2006/2007 erstmalig in einer Hortgruppe betreut werden und
für die das Angebot der OGTS durch die betreffende Grundschule zum 01.08.2006
noch nicht besteht.
Ø
Kinder
können im Rahmen der individuellen Möglichkeiten der betreffenden OGTS ggfls.
auch im Laufe eines Schul- /Kindergartenjahres aus der Hortbetreuung in die
OGTS wechseln. In diesem Fall endet die Forderung der Zahlung von
Elternbeiträgen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK).
Ø
Kinder,
die bereits im Schul- und Kindergartenjahr 2005/2006 in den 7 städtischen
Hortgruppen betreut werden, können auf ausdrücklichen Wunsch ihrer Eltern ab
dem 01.08.2007 in einer anderen Gruppe der jeweiligen Tageseinrichtung betreut
werden. Der Umfang dieser Betreuungsplätze ist durch die Bestimmungen der
“Verordnung zur Regelung der Gruppenstärken und über die Betriebskosten nach
dem GTK” (BKVO) geregelt und begrenzt.
Die Eltern sind zuvor umfassend über die so
entstehenden neuen Gruppenstrukturen in der jeweiligen Tageseinrichtung und das
Angebot der OGTS zu informieren.
Ø
Kinder
können in anderen Schulen eingeschult werden oder die Schule wechseln, wenn im
zuständigen Schulbezirk kein Betreuungsangebot besteht.
Ø
Kinder,
die wegen eines grundsätzlich nicht vorhandenen Betreuungsangebotes der jeweils
besuchten Schule dort nicht betreut werden können, werden auf Wunsch der Eltern
vorrangig bei der Platzvergabe in den städtischen Großen altersgemischten
Gruppen berücksichtigt. Die gleiche Regelung gilt für Kinder, wenn nur dadurch
eine Fremdunterbringung verhindert werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kriterien für
die Aufnahme von schulpflichtigen Kindern in den städtischen Großen
altersgemischten Gruppen entsprechend anzupassen.
3.
Der
Betrieb der derzeit 7 städtischen Hortgruppen wird zum 01.08.2007 grundsätzlich
eingestellt.
4.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die öffentliche Betriebskostenförderung der 2 nichtkommunalen
Hortgruppen zum 01.08.2007 einzustellen und die Träger unverzüglich
entsprechend zu unterrichten. Gemeinsam mit den beiden Trägern sind angemessene
Übergangslösungen für die betreffenden Eltern und Kinder zu entwickeln.
5.
Wegen der besonderen
Situation und Erfordernisse im Einzugsbereich der Tageseinrichtung Lackmanns
Hof 85 wird die Verwaltung beauftragt, angemessene Zwischenlösungen bis zum
endgültigen Übergang in die OGTS zu schaffen. Je nach tatsächlichem Bedarf und
unter Beachtung der Grundsätze der wirtschaftlichen Angemessenheit, längstens
jedoch bis zur Einstellung der Landesförderung von Hortgruppen, kann die
Zwischenlösung in der befristeten Fortführung der Hortgruppe bestehen.
6.
In
neuen Verträgen über die Betreuung von schulpflichtigen Kindern in städtischen
Hortgruppen sind die Eltern ab sofort auf die Schließung der Hortgruppen und
das Angebot der OGTS hinzuweisen. Der Vertrags- und Betreuungszeitraum ist bis
zum 31.07.2007 zu beschränken; auf die Begrenzung des Betreuungszeitraumes und
den Ausschluss einer Vertragsverlängerung ist ausdrücklich hinzuweisen.
7.
Ab
dem 01.08.2007 werden in den derzeit 19 städtischen Tageseinrichtungen
schulpflichtige Kinder nur dann auf für die Gewährleistung des Rechtsanspruches
nicht mehr benötigten Plätzen für 3 – 6jährige Kinder im Rahmen der Bestimmungen von § 9 GTK aufgenommen, wenn sie wegen
eines grundsätzlich nicht vorhandenen Betreuungsangebotes der jeweils besuchten
Schule dort nicht betreut werden können. Die gleiche Regelung gilt für Kinder,
wenn nur dadurch eine Fremdunterbringung
verhindert werden kann.
Über die Aufnahme dieser Kinder entscheidet die
Leitung des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie in jedem Einzelfall.
8.
Die
Verwaltung wird beauftragt, für das derzeit in den 7 städtischen Hortgruppen in
unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigte Personal adäquate
Einsatzmöglichkeiten in den 19 städtischen Tageseinrichtungen zu finden und die
betreffenden MitarbeiterInnen entsprechend zu begleiten und zu qualifizieren.
9.
Die
Jugendhilfe wird sich weiterhin am Prozess der Qualitätsentwicklung der OGTS
beteiligen.
Für zukünftige OGTS-Gruppen ist die eigene
Trägerschaft durch die öffentliche Jugendhilfe zu prüfen.
10.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die durch die Schließung von Hortgruppen
entstehende Situation der betreffenden städtischen Tageseinrichtungen zu
erfassen und individuelle Vorschläge für deren zukünftige Gesamtnutzung zu
entwickeln.
Dabei sind insbesondere die offenen Bedarfe an
Betreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder, erforderliche Verbesserungen der
Raumsituation und die etwaige Einrichtung von Familienzentren zu
berücksichtigen.
11.
Der
Schulausschuss ist über diese Vorlage und das Beratungsergebnis des
Jugendhilfeausschusses unverzüglich zu informieren.
Sachverhalt:
Bereits
unter der vorherigen Landesregierung wurde mit Erlass des Ministeriums für
Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 die sinnvolle Ausweitung des
Betreuungsangebotes für schulpflichtige Kinder beschlossen. Festgelegt wurde,
dass diese Betreuung in den Schulen durch Einführung der Offenen
Ganztagsschulen (OGTS) erfolgen und die Hortgruppen in die OGTS überführt
werden sollen.
Zur
Finanzierung der OGTS wurde u.a. beschlossen, die Landesfinanzierung von
Hortgruppen (Große altersgemischte Gruppen wurden nicht genannt) zum 01.08.2007
einzustellen.
Auf
dieser Grundlage erfolgten auch in Herne die örtlichen Entscheidungen für die
Einführung der OGTS und deren Finanzierung. Der “Zeit- und Finanzierungsplan
OGTS” - in der Anlage der Ratsvorlage 2004/0233 - sieht eine zeitlich
abgestufte Schließung von 8 städtischen Hortgruppen in den Jahren 2005 bis 2007
vor.
Zur
Anpassung an die im Einzugsbereich stark gesunkene Nachfrage wurde die
Hortgruppe in der TE Sodinger Str. 553 bereits zum 01.08.2005 geschlossen.
Die
derzeitige Landesregierung hat noch keine abweichenden Regelungen für Veränderungen
in der Finanzierung von Hortgruppen getroffen.
Nach
derzeitigem Informationsstand ist damit zu rechnen, dass die Landesförderung ab
dem 01.08.2007 auf 20 % der im Jahr 2005 gewährten Landesmittel beschränkt
wird. Die endgültige Einstellung der zuvor stark geminderten Landesfinanzierung
wird voraussichtlich zum 01.08.2009 erfolgen.
Allein
die zum 01.08.2006 anstehenden Aufnahmen von Kindern sowohl in den Hortgruppen
als auch in der OGTS erfordern ein kurzfristiges Handeln von Politik und
Verwaltung.
Die
Regelungen dieses Beschlussvorschlages erfolgt aber auch in Kenntnis und unter
Berücksichtigung der angekündigten Kürzungen der Landesfinanzierung der
Tageseinrichtungen. Nach heutigem Stand muss die Stadt Herne allein in diesem
Bereich mit jährlichen Einnahmeverlusten in Höhe von ca. 1.200.000,00 €
rechnen. Diese Situation schränkt den Spielraum für örtliche Entscheidungen
deutlich ein.
Die
mit diesem Beschlussvorschlag von der Verwaltung angestrebten Ziele können wie
folgt zusammengefasst werden:
Ø
Die
konsequente und zeitnahe Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben zur umfassenden
Betreuung aller schulpflichtigen Kinder unter dem Dach und in Verantwortung der
Schule in Verknüpfung mit der Jugendhilfe.
Ø
Die
Gewährleistung der Betreuung von allen derzeitigen Hortkindern in der OGTS.
Ø
Das
Angebot von Übergangslösungen in den Tageseinrichtungen zur Vermeidung von
Härten im Einzelfall.
Ø
Die
Vermeidung von Parallelangeboten in der Betreuung schulpflichtiger Kinder,
verbunden mit unwirtschaftlichen Kosten.
Ø
Die
Konzentrierung des in den Großen altersgemischten Gruppen weiterhin bestehenden
Platzangebotes für schulpflichtige Kinder in den Tageseinrichtungen auf die
dringendsten Bedarfe.
Ø
Die
Erleichterung der Arbeitsplatzwechsel durch das Angebot von Fortbildung und
Begleitung an das betroffene Personal der aufzulösenden Hortgruppen.
Ø
Die
weitere Nutzung der frei werdenden Räumlichkeiten für aktuelle Bedarfe und
Ziele der Jugendhilfe.
Das
Platzangebot der OGTS liegt bereits heute deutlich über dem Platzangebot der
Horte, zahlreiche weitere Gruppen der OGTS werden noch eingerichtet. Zum
01.08.2007 wird in Herne eine Bedarfsdeckung durch die OGTS und die vorhandenen
und auch weiterhin bestehenden Großen altersgemischten Gruppen für ca. 25 % der
betreffenden Schulkinder bestehen. Auf dieser Grundlage ist gewährleistet, dass
alle derzeit in Hortgruppen betreuten Kinder ab dem Schuljahr 2007/2008 in der
OGTS betreut werden können.
Der
zeitliche Umfang des Betreuungsangebotes der OGTS wird zudem an einzelnen
Standorten an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst. Die erweiterte
Betreuungszeit bis 17 Uhr wird ab dem Schuljahr 2006/2007 an einem Standort
unter Öffnung der Schulbezirksgrenze und damit allen Herner Kinder angeboten.
Aufgrund
steigender Nachfragen und vorhandener räumlicher Möglichkeiten werden an
vorhandenen Standorten voraussichtlich weitere Gruppen eingerichtet.
Eine
intensivierte fachliche Kooperation von Schule und Jugendhilfe wird den
Qualitätsprozess der OGTS weiter begleiten.
Die
Verwaltung geht davon aus, dass die Mehrheit der Eltern das auf Dauer angelegte
Angebot der OGTS akzeptieren und deshalb aus der auslaufenden Hortbetreuung
wechseln werden.
Trotzdem
soll es den Eltern und ihren Kindern auch nach Schließung der Hortgruppen
ermöglicht werden, eine derzeit bereits stattfindende Betreuung in der
jeweiligen Tageseinrichtung fortzusetzen. Die Eltern der derzeitigen Hortkinder
werden umfassend über die Ausgestaltung und das Angebot der OGTS informiert.
Auch
ist ihnen die veränderte Situation ihrer Kinder in den für eine Übergangszeit
neu zu bildenden Gruppen der Tageseinrichtungen zu verdeutlichen.
Die
Fortführung der Betreuung kann nicht zu den derzeitigen Rahmenbedingungen der
Hortgruppen, sondern wird durch Integration der Schulkinder in Regelgruppen für
3 – 6jährige Kinder erfolgen. Aber auch in diesen Gruppen werden die
Qualitätsvorgaben und alle sonstigen Regelungen des GTK weiterhin beachtet und
eingehalten.
Für
die Kinder, die wegen eines grundsätzlich nicht vorhandenen Betreuungsangebotes
der jeweils besuchten Schule dort nicht betreut werden können, sieht der
Beschlussvorschlag Sonderregelungen vor. Die gleichen Regelungen sollen für
schulpflichtige Kinder gelten, bei denen nur durch die Betreuung in einer
Tageseinrichtung eine Fremdunterbringung verhindert werden kann.
Darüber
hinausgehende Sonderregelungen für die Weiterführung der Betreuung
schulpflichtiger Kinder in den Tageseinrichtungen müssen grundsätzlich
ausgeschlossen werden. Trotzdem wird die Verwaltung zur Vermeidung besonderer
Härten im Einzelfall gemeinsam mit den Eltern nach individuellen
Problemlösungen außerhalb der Tageseinrichtungen suchen.
Den
Trägern von Tageseinrichtungen ist es im Rahmen eines festgelegten Verfahrens
möglich, für die Umsetzung des Rechtsanspruches der 3 – 6jährigen Kinder nicht
mehr benötigte Plätze mit Kindern anderer Altersgruppen zu belegen. Diese
insbesondere für die zusätzliche Versorgung von unter 3jährigen Kindern
geschaffene Möglichkeit soll aus grundsätzlichen Erwägungen nicht dazu
eingesetzt werden, schulpflichtige Kindern parallel neben dem Angebot der OGTS
weiterhin in Tageseinrichtungen zu betreuen. Das Mittel der Aufnahme von
Kindern anderer Altersgruppen soll daher auf die schulpflichtigen Kinder
beschränkt werden, die wegen eines grundsätzlich nicht vorhandenen Angebotes der
jeweils besuchten Schule dort nicht betreut werden können. Die gleiche Regelung
soll für die Kinder gelten, denen nach Begründung durch den Sozialen
Beratungsdienst nur durch die Betreuung in einer Tageseinrichtung eine
Fremdunterbringung erspart werden kann.
Die
Schließung der Hortgruppen kann eventuell zu einer steigenden Nachfrage von
Eltern schulpflichtiger Kinder in den Großen altersgemischten Gruppen führen.
Zur sinnvollen Steuerung der Platzvergaben sollen die städtischen
Aufnahmekriterien entsprechend ergänzt und die Kinder bevorzugt aufgenommen
werden, die aufgrund eines grundsätzlich nicht vorhandenen Angebotes der
jeweils besuchten Schule dort nicht betreut werden können. Die gleichen
Regelungen sollen für schulpflichtige Kinder gelten, bei denen nur durch die
Betreuung in einer Tageseinrichtung eine Fremdunterbringung verhindert werden
kann.
Den
nichtkommunalen Träger von Tageseinrichtungen mit Großen altersgemischten
Gruppen wird angeraten, ihre Platzvergaben in diesen Gruppen entsprechend anpassen.
Der
grundsätzliche Übergang von Hortgruppen in die OGTS kann sich nicht auf die 7
städtischen Hortgruppen beschränken, sondern muss auch die 2 nichtkommunalen
Hortgruppen mit einbeziehen.
Formalrechtlich
ist festzustellen, dass allein durch das Angebot der OGTS die Stadt Herne ihre
gesetzliche Verpflichtung zur Betreuung schulpflichtiger Kinder bereits über
das vorgeschriebene Maß hinaus erfüllt hat.
Damit
besteht auch nach Auskunft des Landesjugendamtes Münster keine Verpflichtung
zur Fortführung der gesetzlichen Betriebskostenförderung nichtkommunaler
Hortgruppen. Es steht daher im örtlichen Ermessen, über die Beendigung der
gesetzlichen Betriebskostenförderung sämtlicher Hortgruppen zu entscheiden.
Sicherlich
dürfte es im besonderen Interesse der derzeit 20 in der Hortgruppe des
Hiberniahort e.V. betreuten Kinder liegen, wenn sich die Hiberniaschule
umgehend dazu entschließen würde, ebenfalls OGTS zu werden. Durch diese
Maßnahme wäre es zudem möglich, auch die zahlreichen ortsfremden Schulkinder
weiterhin zu betreuen.
In
der Hortgruppe der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft an der Altenhöfener
Str. 17 werden ebenfalls 20 Schulkinder betreut. Die Verwaltung geht davon aus,
dass es auch dort mit dem zeitlichen Vorlauf von fast 1½ Jahren dem Träger
gelingen wird, rechtzeitig die erforderlichen organisatorischen und personellen
Maßnahmen zu treffen.
Die
Verwaltung wird umgehend Kontakt mit den beiden Trägern aufnehmen und ihre
Mithilfe auch bei der Gestaltung von Übergangslösungen bzw. der Vermeidung von
Härtefällen anbieten.
Alle
zuvor beschriebenen Wege und Maßnahmen werden voraussichtlich nicht zum
01.08.2007 dazu ausreichen, den Übergang des Hortes der Tageseinrichtung
Lackmanns Hof 85 in die OGTS
reibungslos und zumutbar zu gestalten.
Die
Tageseinrichtung Lackmanns Hof 85 verfügt derzeit über 2 Hortgruppen für
insgesamt 40 Schulkinder. Der gleichzeitige Übergang einer derart hohen Zahl
von Schulkindern in die OGTS Forellstraße würde voraussichtlich zu unverträglichen
Schwierigkeiten bei den Eltern und Kindern, aber auch zu erheblichen
organisatorischen Problemen der beteiligten Fachbereiche führen.
Der
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird die sich erst im Laufe des
Kindergartenjahres 2006/2007 präziser abzeichnende Betreuungssituation bewerten
und dann entsprechend angepasste Übergangslösungen schaffen. Der Umfang der
Übergangslösungen wird sich an der Anzahl der zu versorgenden Kinder, aber auch
an Maßstäben der wirtschaftlichen Angemessenheit orientieren. Spätestens mit
der bereits angekündigten, zeitlich aber bisher noch nicht abschließend
präzisierten Einstellung der restlichen Landesförderung von Hortgruppen
(voraussichtlich 01.08.2009) ist die ggfls. dann noch bestehende Hortgruppe
endgültig zu schließen.
Die
im Einzugsbereich der Tageseinrichtung Hofstr. 6 liegende Görresschule hat die
Einrichtung der OGTS bisher noch nicht beschlossen. Hier besteht nach Erklärung
der Schulverwaltung aber die grundsätzliche Möglichkeit, nach deren Start zum
Schuljahr 2007/2008 die OGTS der Südschule zu besuchen. Dieses Angebot kann in
dem bisher durch die Tageseinrichtung Hofstr. 6 möglichen Umfang erfolgen.
Bereits
zum Schuljahr 2006/2007 können neue Erstklässler des Schulbezirkes der
Görresschule in die Südschule wechseln, um nach Schließung des Hortes zum
31.07.2007 die Betreuung an der Südschule fortführen zu können.
Die
Auflösung von 7 städtischen Hortgruppen hat selbstverständlich auch
unmittelbare Auswirkungen auf den Personalbestand und -einsatz. Sie wird dazu führen,
dass insgesamt 14 Ganztagsstellen für pädagogische Fachkräfte (ErzieherInnen)
aus dem Stellenplan zu streichen sind.
Der
Betrieb der Hortgruppen in den Tageseinrichtungen Hofstr. 6 und Lackmanns Hof
85 erforderte zudem den Einsatz von je einer zusätzlichen Fachkraft für die
Gesamteinrichtung.
Sollten
keine sonstigen Umstrukturierungen in den beiden Tageseinrichtungen den
weiteren Einsatz dieser zusätzlichen Fachkräfte ermöglichen, erhöht sich die
Anzahl der insgesamt entfallenden Personalstellen auf 16.
Die
Umsetzung der notwendigen Stellenreduzierung wird das derzeitige, mehrheitlich
in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigte Hortpersonal nicht direkt
betreffen. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie beabsichtigt, zum Ausgleich
die erforderliche Anzahl von zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen nicht zu
verlängern. Zur Disposition stehen derzeit 38 Zeitarbeitsverhältnisse von
ErzieherInnen, von denen einige allerdings zusätzlich auf Teilarbeitszeiten
beschränkt sind.
Gemeinsam
mit dem Personalrat erarbeitet der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie derzeit
Vorschläge für Kriterien zur erforderlichen Auswahl der nicht zu verlängernden
Zeitarbeitsverhältnisse.
Auch
wenn das Hortpersonal mehrheitlich nicht direkt von der Stellenreduzierung betroffen
wird, führt der Wegfall des derzeitigen Aufgabenbereiches dennoch zu
gravierenden Veränderungen. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird unter
Einbeziehung der individuellen Vorstellungen andere Einsatzstellen im Bereich
der 19 städtischen Tageseinrichtungen finden.
Die
unumgänglichen Wechsel von Arbeitsplatz und Aufgabeninhalten werden durch die
pädagogische Fachberaterin entsprechend begleitet. Zusätzlich werden den
Betroffenen die an den jeweiligen Eingliederungsprozess angepassten
Fortbildungsmaßnahmen angeboten.
Der
Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird das durch die Nichtverlängerung von
Zeitarbeitsverträgen betroffene Personal bei zukünftigen Personalbedarfen
besonders berücksichtigen.
Möglichkeiten
für zusätzliche Arbeitsplätze können sich nach Einstellung der Horte durch neue
Strukturen und neue bzw. erweiterte Aufgaben in den betreffenden
Tageseinrichtungen ergeben.
Die
nach der Schließung der Hortgruppen verfügbaren Räume sollen möglichst auch
weiterhin für die zukünftig sicherlich noch breiter gefächerten Aufgaben der
Tageseinrichtungen zur Verfügung stehen.
Nach entsprechender Beauftragung durch den Jugendhilfeausschuss wird die
Verwaltung die aktuelle Situation jeder städtischen Tageseinrichtung prüfen.
Insbesondere
sind dabei Nachfragen nach Plätzen für unter 3jährige Kinder, bekannte und z.T.
von der Heimaufsicht bereits kritisierte Raumprobleme, aber auch Planungen für
die Einrichtung von Familienzentren zu berücksichtigen. Sicherlich sind auch
innovative Lösungen für flexiblere Betreuungsformen und –zeiten einzubeziehen.
Dem
Jugendhilfeausschuss sind anschließend die Vorschläge für die weitere
Gestaltung der betreffenden Tageseinrichtungen zur Entscheidung vorzulegen.
Die
kontinuierliche Qualitätsentwicklung der OGTS ist eine fachbereichsübergreifende
Aufgabe. Speziell auch durch eine regelmäßige Kooperation zwischen Schule und
Jugendhilfe sind deshalb gemeinsam Konzeptionen zur Weiterentwicklung der OGTS
zu erarbeiten.
Vor
diesem Hintergrund soll auch geprüft werden, ob die öffentliche Jugendhilfe
Träger von zukünftigen OGTS-Gruppen werden kann.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Anlagen 1 – 3 :
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen
Anlage
4 :
Derzeitiges
Platzangebot für schulpflichtige Kinder in den Herner Tageseinrichtungen
Anlage
5 :
Derzeitiges
OGTS-Angebot sowie Erweiterungen zum 01.08.2006 und 01.08.2007
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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![]() |
1 | öffentlich | Hortkosten 2006 + 2007 (30 KB) | ![]() |
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![]() |
2 | öffentlich | Platzangebot für schulpflichtige Kinder in den Herner Tageseinrichtungen (24 KB) | ![]() |
||
![]() |
3 | öffentlich | OGTS bis 2007 (28 KB) | ![]() |