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Sachverhalt:
Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ist die Betriebsleitung verpflichtet, den Oberbürgermeister der Stadt Herne, den Kämmerer und den Betriebsausschussüber die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.
Gemäß § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung des Gebäudemanagement Herne ist eine halbjährliche Berichterstattung vorgesehen.
Der vorliegende Bericht beinhaltet die erforderlichen Angaben und Erläuterungen zur Finanzlage, einen Sachstand zur Abwicklung der Baumaßnahmen und zu den Bereichen Personal und Organisation des Betriebes.
Der Betriebsleiter
Tschöke
Anlagen: