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Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „Erste Satzung zur Änderung
der Betriebssatzung des Gebäudemanagements Herne (GMH)“
Sachverhalt:
Das
Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land
Nordrhein – Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) wurde
am 16. November 2004 vom Landtag beschlossen. Dieses Gesetz beinhaltet in
Artikel 16 die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein – Westfalen
(EigVO NRW). Durch diese Neufassung der EigVO NRW muss die Betriebssatzung des
Gebäudemanagements Herne (GMH) entsprechend angepasst werden.
Als
Begründung zur Neufassung der EigVO NRW führt der Gesetzgeber aus, dass neben
redaktionellen Anpassungen (z.B. Betriebsleitung statt Werkleitung,
Betriebsausschuss statt Werksausschuss) vor allem das Ziel der Modernisierung
verfolgt wird. Damit wird eine Attraktivitätssteigerung der Betriebsform des
Eigenbetriebes durch eine klare Ausrichtung auf unternehmerische Bedürfnisse
und in diesem Zusammenhang auch die handelsrechtlichen Anforderungen erreicht.
Neben der
Anpassung an die EigVO NRW werden folgende wesentliche Änderungen erläutert:
Nach
der bisherigen Regelung entscheidet der Betriebsausschuss über die Einstellung,
die Höhergruppierung und die ordentliche Kündigung der Angestellten ab der
Vergütungsgruppe III BAT.
Ab
dem 01. Oktober 2005 wurden die bisherigen Vergütungsgruppen des BAT durch die
Entgeltgruppen des Tarifvertrages öffentliche Dienste (TVöD) abgelöst. In
Absprache mit der Gesamtverwaltung und im Abgleich mit der noch zu ändernden
Hauptsatzung kommt eine künftige Beteiligungsschwelle ab Entgeltgruppe 12 TVöD
in Betracht, die dem bisherigen Verfahren am nächsten kommt. Mit In-Kraft-Treten
des TVöD wurde außerdem die Unterscheidung zwischen Angestellte und Arbeiter
aufgehoben. Im öffentlichen Dienst (Bund und Kommunalverwaltung) gibt es nur
noch zwei Statusgruppen, nämlich Beamte und Beschäftigte.
Obwohl
der Eigenbetrieb ein Teil der Gemeinde ist, ist seine Vertretung abweichend von
den Regelungen der Gemeindeordnung NRW durch die EigVO festgelegt. Die
Betriebsleitung vertritt den Eigenbetrieb und damit die Gemeinde in allen
Angelegenheiten. Die frühere Einschränkung „die ihrer Entscheidung unterliegen“
ist weggefallen. Auch vermeidet diese Neuregelung Irritationen im
Geschäftsverkehr, dieses bis lang gab. Durch diese Neuregelung ist die
Vertretungsbefugnis für „in allen übrigen Angelegenheiten“ überflüssig geworden
(mit Ausnahme von § 9 Absatz 5) und kann wegfallen.
Die
Vertretungsbefugnis der stellvertretenden Betriebsleitung ist neu aufgenommen
worden. Damit ist die Vertretung des Betriebes komplett dargestellt.
Der
Gesetzgeber sieht vor, ein Überwachungssystem einzurichten, dass es ermöglicht,
etwaige bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Zur
Risikofrüherkennung gehören insbesondere
-
die
Risikoidentifikation
-
die
Risikobewertung
-
Maßnahmen
der Risikobewältigung einschl. der Risikokommunikation,
-
die
Risikoüberwachung, Risikofortschreibung und
-
die
Dokumetation
Nach
der alten Betriebssatzung wurde hier die Kassenführung des Betriebes über eine
Sonderkasse geregelt. Diese Regelung des § 97 GONW ist mit der gleichzeitigen
Aufhebung der Gemeindekassenverordnung NRW entfallen.
Nach
neuester Rechtsprechung sind Inhouse - Geschäfte mit Tochtergesellschaften nur
noch erschwert möglich. Vergaberechtsfreie Inhousegeschäfte sollen nur noch
dann vorliegen, wenn die kommunalen Auftraggeber Aufträge an ihre eigenen
Dienststellen oder 100 % igen Töchter vergeben.
Zur
Veranschaulichung der Änderungen ist in der Anlage 2 eine Gegenüberstellung
„alt – neu“ der zu ändernden Paragraphen beigefügt. Die Änderungen sind
fettgedruckt.
Zusätzlich
ist eine Neufassung der Satzung (Anlage 1), die neue EigVO NRW (Anlage 3) und
eine Kurzübersicht über die Änderungen in der EigVO NRW (Anlage 4) beigefügt.
Der
Oberbürgermeister
-
Vertretung -
Terhoeven
Anlagen:
Anlage
1: Neufassung der
Betriebssatzung GMH
Anlage
2: Synopse zur
Betriebssatzung
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Betriebssatzung v. 29.03.06 (Anlage 1) (25 KB) | (8 KB) | |||
2 | öffentlich | Betriebssatzung alt - neu (Anlage 2) (73 KB) | (61 KB) | |||
3 | öffentlich | Betriebssatzung v. 29.03.06 (Anlage 3) (53 KB) | (27 KB) |