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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben
in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2006 = 657 Tsd. 2007
ff = 584 Tsd. |
592.715.000.7 |
VerwHH |
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:
Dem
Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Revierpark
Gysenberg Herne GmbH wird die Weisung erteilt, den Wirtschafts- und
Betriebsplan 2006 mit einem Ansatz für Erträge und Aufwendungen von je
5.904.350,- € zu genehmigen.
Sachverhalt:
Gesellschafter
der Revierpark Gysenberg Herne GmbH sind zu gleichen Teilen die Stadt Herne und
der Regionalverband Ruhr (RVR).
Gemäß
§ 19 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages stellt die Geschäftsführung so
rechtzeitig einen Wirtschafts- und Betriebsplan auf, dass die
Gesellschafterversammlung diesen vor Beginn des Geschäftsjahres beschließen
kann.
Nach § 6 des Gesellschaftsvertrages leisten die Gesellschafter im Verhältnis ihres Anteils am Stammkapital einen Zuschuss zum nicht durch eigene Erträge gedeckten Geschäfts- und Betriebsaufwand. Der Zuschuss enthält auch einen an den linearen Abschreibungen orientierten Anteil, der die Fähigkeit zur Reinvestition unterstützt. Dieser Zuschussanteil wird an den Abschreibungen im Jahresabschluss des Vorvorjahres ausgerichtet.
Der Wirtschafts- und Betriebsplan 2006 „Park“ der Revierpark Gysenberg Herne GmbH schließt in Erträgen und Aufwendungen mit je 5.904.350,- € ab. Als Einnahmen sind u. a. Kostenbeiträge der Gesellschafter in Höhe von insgesamt 1.314 Tsd. € veranschlagt.
Die Zuschussleistungen des RVR, der bei allen Freizeitgesellschaften Partner der Belegenheitsgemeinden ist, sind seit der Neustrukturierung nicht mehr Pflichtaufgaben des Verbandes, sondern freiwillige Leistungen. Die Sparzwänge auch beim RVR haben dazu geführt, dass die freiwilligen Ausgaben auf den Prüfstand gestellt wurden mit dem Ergebnis, u. a. den Zuschuss an die Revierpark Gysenberg Herne GmbH für die Jahre 2006 und 2007 (ausgehend vom Zuschuss des Jahres 2005 = 730 Tsd. € je Gesellschafter) um 10 %, d. h. um jeweils 73 Tsd. €, zu kürzen.
Die Verwaltung schlägt vor, sich aufgrund der schwierigen
Haushaltslage der Stadt der vorgenannten Zuschusskürzung anzuschließen. Der
Geschäftsbetrieb der Revierpark Gysenberg Herne GmbH wird durch die Kürzungen
nicht gefährdet, da diese insbesondere durch geringfügige Entgelterhöhungen für
Einzeleintritte Erwachsener im LAGO-Bereich und im Sun and Waves-Bereich ab
01.01.2006 sowie Einsparungen im Personalbereich u. a. durch Wegfall einer
Stelle aufgefangen werden können.
Auf
die Stadt Herne und den RVR entfällt somit für das Jahr 2006 lt.
Wirtschafts- und Betriebsplan - Seite 2 von 7 - (Beträge in Tsd. €):
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Stadt Herne |
RVR |
insgesamt |
Betriebskosten |
276,5 |
276,5 |
553,0 |
Erstattung der
Abschreibungen aus 2004 |
380,5 |
380,5 |
761,0 |
Zuschuss insgesamt |
657,0 |
657,0 |
1.314 |
Für
das Geschäftsjahr 2007 lt. mittelfristiger Finanzplanung 2006 bis
2010 ergibt sich demnach folgende Aufteilung (Beträge in Tsd. €):
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Stadt Herne |
RVR |
insgesamt |
Betriebskosten |
216,5 |
216,5 |
433,0 |
Erstattung der
Abschreibungen aus 2004 |
367,5 |
367,5 |
735,0 |
Zuschuss insgesamt |
584,0 |
584,0 |
1.168,0 |
Weitere Kürzungen ab dem Jahr 2008 sind angesichts der
finanziellen Situation der Gesellschafter nicht auszuschließen, können jedoch
nach derzeitiger Planung nicht beziffert werden. Ab 2007 wird daher von
konstanten Gesellschafterzuschüssen ausgegangen. Der entsprechende
Weisungsbeschluss an den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung
zur Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2007 soll in der Sitzung des Ausschusses
für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe am 23. November 2006 gefasst
werden.
Der
Wirtschafts- und Betriebsplan 2006 der Revierpark Gysenberg Herne GmbH wurde
vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der
Stadt zur Kenntnisnahme zugleitet.
Der
Verwaltungsrat der Gesellschaft hat den Wirtschafts- und Betriebsplan 2006
gemäß § 17 Absatz 2 Buchstabe i) des Gesellschaftsvertrages der Revierpark
Gysenberg Herne GmbH in seiner Sitzung am 09. Dezember 2005 vorberaten und
einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an die Gesellschafterversammlung zur
Genehmigung gefasst.
Nach § 10 Absatz 1 Buchstabe c) des Vertrages genehmigt die Gesellschafterversammlung den Wirtschafts- und Betriebsplan. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung soll, nach der Beschlussfassung im Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe, im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
keine