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Vorlage - 2006/0001  

Betreff: Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
(EWMR): Wirtschaftsplan 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
24.01.2006 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 5.026 Tsd. € in 2007

570.210/000/0

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe genehmigt die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2006 der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH mit einem Bilanzgewinn von 9.925 Tsd. € und einem Investitionsvolumen von 7.469 Tsd. €.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 9 Abs. 2 Ziffer g) i.V.m. § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (EWMR) obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes.

 

Der Wirtschaftsplan 2006 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.

 

 

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2006 der EWMR:

 

Der Wirtschaftsplan 2006 umfasst den Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan. Der Erfolgsplan weist für das Jahr 2006 einen Bilanzgewinn in Höhe von 9.925 Tsd. € aus; aus diesem Bilanzgewinn wird für die Stadt Herne ein Ausschüttungsbetrag in Höhe von 5.026 Tsd. € erwartet.

 

Den Gesamtinvestitionen in Höhe von 7.469 Tsd. € stehen Innenfinanzierungsmittel durch Abschreibungen in Höhe von 185 Tsd. € und Außenfinanzierung durch Kreditaufnahmen in Höhe von 4.251 Tsd. € gegenüber.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird in seiner Sitzung am 10.01.2006 den Wirtschaftsplan beraten.

 

Nach § 9 Abs. 2 Ziffer g) des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest.

 

Diese wird in ihrer Sitzung am 10.01.2006 den Wirtschaftsplan 2006 – unter Vorbehalt der Genehmigung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe – feststellen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Keine.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine