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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
XXX |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt,
a)
die
Grundschule Dannekamp wird gem. § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) aufgelöst und
zwar in der Weise, dass ab dem Schuljahr 2007/2008 keine Eingangsklassen mehr
aufgenommen werden. Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Eingangsklassen am
Schulstandort der Grundschule Laurentius, Gahlenstr. 5, 44653 Herne beschult
b)
die
noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufen 1 – 4 werden am Schulstandort der
Grundschule Dannekamp solange unterrichtet, wie dies
unterrichts-organisatorisch sinnvoll ist. Falls die Betroffenen es wünschen
oder die Klassengröße unter den Mindestwert von 15 Schülern/innen sinkt, kann
die endgültige Zusammenlegung der Schulstandorte Grundschule Dannekamp und
Grundschule Laurentius auch früher erfolgen.
Die Auflösung bedingt eine Änderung der Schulbezirksgrenzen
der Grundschule Laurentius, da aus räumlichen Gründen weiterhin nur eine
Zweizügigkeit der Grundschule Laurentius möglich ist. Die Maßnahme erfordert
eine Änderung weiterer Schulbezirksgrenzen im Stadtbezirk Wanne, mit dem Ziel,
die verbleibenden Grundschulen mittel- und langfristig zu sichern.
Sachverhalt:
Der Entwurf des Schulentwicklungsplans 2004 - 2010
Teilplan Grundschulen (voraussichtlicher Beschluss im Rat der Stadt Herne
am 21.02.2006) macht zu der Versorgungssituation im Stadtbezirk Wanne folgende
Aussagen:
„Die sechs Gemeinschaftsgrundschulen
im Stadtbezirk Wanne weisen aktuell einen deutlichen Raumüberhang auf (Saldo:
+10,0 Räume). Dieser wird sich im Planungszeitraum mit Rückgang der
Klassenzahlen weiter erhöhen. Dabei bewegen sich die Klassenbildungswerte
teilweise auf niedrigem Niveau.
Die dargestellte räumliche Überversorgung sowie die zu
erwartende Gesamtentwicklung der Grundschulen im Stadtbezirk Wanne lässt
Handlungsbedarf erkennen. Daher ist im weiteren Planungsprozess zeitnah zu
überprüfen, ob und ggf. welche schulorganisatorischen Maßnahmen möglich bzw.
geeignet sein können, den Auswirkungen der demographischen Entwicklung Rechnung
zu tragen. Dabei sind die im Vorfeld aufgezeigten aktuellen und absehbaren
schulorganisatorischen Rahmenbedingungen einzubeziehen.“
Bisherige Entwicklung / Prognose der
Schülerzahlen im Stadtbezirk Wanne
Nachfolgend sind zunächst die Aussagen zur Situation der
einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Wanne aus dem Entwurf des
Schulentwicklungsplanes 2004 – 2010 Teilplan Grundschulen – Nachtrag zum
Entwurf- dargestellt und des weiteren daraus herzuleitende Konsequenzen.
GS Josef
„Die Josef-Grundschule hat seit dem Schuljahr 1997/1998 mit rd. 6,2 % einen unterdurchschnittlichen Schülerzahlenrückgang zu verzeichnen. Die Schülerzahlprognose geht davon aus, dass die Schülerzahlen im Planungszeitraum auf hohem Niveau Bestand haben werden. Dabei bleibt eine 3 bis 4-Zügigkeit bestehen.“
Es besteht kein Handlungsbedarf. Die GS Josef hat noch
Aufnahmekapazitäten bis zu einer vollen 4 -Zügigkeit.
GS Claudiusstraße
„Die
Grundschule Claudiusstraße hat seit dem Schuljahr 1997/1998 - entgegen dem
allgemeinen Trend – einen leichten Schülerzahlenzuwachs von 2,2 % zu
verzeichnen. Die Schülerzahl-Prognose geht davon aus, dass die Schülerzahlen
erst zum Ende des Planungszeitraumes zurückgehen werden. Die Grundschule
Claudiusstraße bleibt dabei
als 3-zügiges System erhalten.“
Es besteht kein Handlungsbedarf.
GS Michaelstraße
„Die Grundschule Michaelstraße hat seit dem Schuljahr
1997/1998 mit rd. 25,9 % überdurchschnittlich viele ihrer Schülerinnen und
Schüler verloren. Die Schülerzahlprognose geht davon aus, dass die
Schülerzahlen im Planungszeitraum weiter zurückgehen werden. Dabei wird die
Klassenbildung bereits zeitnah zu einer durchgehenden 3-Zügigkeit führen.“
Es besteht
kein Handlungsbedarf.
Grundschule Drögenkamp
„Die Grundschule Drögenkamp hat seit
dem Schuljahr 1997/1998 einen unterdurchschnittlichen Schülerzahlenrückgang von
rd. 5,7 % zu verzeichnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Grundschule
Drögenkamp seit dem Schuljahr 2001/2002 als Schwerpunktschule für den
"Gemeinsamen Unterricht" auch Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf aus anderen Grundschulbezirken aufnimmt. Dies wird die
Schülerzahlentwicklung weiter positiv beeinflussen. Die Schülerzahlprognose
geht davon aus, dass die Schülerzahlen an der Grundschule Drögenkamp im
Planungszeitraum zurückgehen werden. Hierbei wird die 2-Zügigkeit
jahrgangsweise nicht mehr erreicht. Die Grundschule Drögenkamp weist aktuell mit durchschnittlich 16,5
Schülerinnen und Schülern je Klasse einen niedrigen Klassenbildungswert auf.
Für die integrative Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder ist dies
als grundlegende Voraussetzung anzusehen.“
Der bewährte „Gemeinsame Unterricht“ soll an der Grundschule
Drögenkamp als Schwerpunktschule weitergeführt werden. Daher muss eine
Zweizügigkeit mit niedrigen Klassenbildungswerten gesichert werden, damit
jeweils eine Gruppe von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert
werden kann. In einer Klasse mit einem hohen Klassenbildungswert könnten
zusätzliche Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur in sehr begrenzter
Zahl für den „Gemeinsame Unterricht“
aufgenommen werden. Als geeignete Maßnahme für die Sicherung der notwendigen
Zweizügigkeit bietet sich insbesondere eine Änderung der Schulbezirksgrenzen
zugunsten der GS Drögenkamp an.
Grundschule
Dannekamp
„Die
Dannekamp-Grundschule hat seit dem Schuljahr 1997/1998 mit rd. 38,7 %
überdurchschnittlich viele ihrer Schülerinnen und Schüler verloren. Die
Schülerzahlprognose geht davon aus, dass die Schülerzahlen im Planungszeitraum
weiter zurückgehen werden. Dies wird zeitnah zu einer durchgehenden 1-Zügigkeit
führen.“
Diese
Prognose ist bereits im laufenden Schuljahr 2005/2006 eingetroffen. Die
Grundschule Dannekamp ist seit diesem Schuljahr einzügig. Es besteht ein
Raumüberhang von + 4 Räumen an der GS Dannekamp.
GS Laurentius
„Die Laurentius-Grundschule hat seit dem Schuljahr 1997/1998 rd. 10,1 % ihrer Schülerinnen und Schüler verloren. Die Schülerzahlprognose geht davon aus, dass die Schülerzahlen im Planungszeitraum weiter zurückgehen werden. Hierbei wird die Laurentius-Grundschule als 2-zügiges System mit sinkenden Klassenbildungswerten fortbestehen.“
Es besteht ein Raumüberhang
von + 3 Räumen an der GS Laurentius.
Auch
die Einführung der Offenen Ganztagsschule im Stadtbezirk Wanne
und die damit erforderlichen Investitionsentscheidungen (Umbau, Einrichtung,
Verbesserung Außengelände) machen eine zeitnahe Entscheidung erforderlich, ob
und ggf. welche Standorte der Grundschulen im Stadtbezirk Wanne dauerhaft
aufrechterhalten werden sollen.
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
27.09.2005 die Auswahl der Schulen zur Einrichtung der Offenen Ganztagsschule
im Schuljahr 2006/2007 beschlossen. Für die Grundschule Laurentius wurde die
Einrichtung der Offenen Ganztagsschule unter dem Vorbehalt gestellt, dass
dieser Standort im Stadtbezirk Wanne nach schulentwicklungsplanerischen
Entscheidungen erhalten bleibt.
FAZIT:
Folgende Gründe sprechen für die Aufgabe eines
Schulstandortes im Stadtbezirk Wanne:
-
der
durch die o.g. Schulentwicklungsplanung aufgezeigte Handlungsbedarf im
Stadtbezirk Wanne durch Schülerrückgänge
-
die
vom Haushaltsicherungskonzept 2005 geforderte
Anpassung der Infrastruktur an die demographische Entwicklung –
wirtschaftliche Gründe
-
die
räumliche Überversorgung im Stadtbezirk Wanne
-
die
Möglichkeit, sinnvolle Grundschulbezirke zu schaffen
-
die
Möglichkeit, die Grundschule Drögenkamp als Schule mit „Bündelklassen“ für den
gemeinsamen Unterricht durch Schülerzugänge zu stärken
-
die
Möglichkeit, zumutbare Schulwege erhalten zu können.
Eine Prüfung aller Standorte im Stadtbezirk Wanne
ergab, dass für die Standorte GS Laurentius und GS Dannekamp wegen der
an diesen beiden Standorten vorhandenen Raumüberhänge und der anhand bereits
geborener Kinder prognostizierten rückläufigen Schülerzahlen Handlungsbedarf
besteht. Die erforderlichen Daten der Standorte GS Laurentius und GS
Dannekamp wurden ermittelt, zusammengestellt und bewertet.
1.
Schulfachliche Aspekte
1.1
Schulwegsituation
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal
für Grundschulkinder ist der „kurze Schulweg“ für „kurze Beine“. Ziel ist es,
dass auch nach Zusammenlegung der beiden Schulen weiterhin jedes Schulkind
innerhalb von 2,0 km seine Grundschule fußläufig erreichen kann.
Es wurden die Schulwege der in den
Schuljahren 2007 - 2010 einzuschulenden Kinder für die beiden Schulstandorte
vermessen. Die Überprüfung führte zu dem Ergebnis, dass die Schulwege zu
beiden Standorten unter 2,0 km liegen und zumutbar sind.
1.2 Lage
in einem neuen Schulbezirk und im Stadtteil
Die Grundschule Dannekamp hat
im Ortsteil Unser Fritz eine
Außenrandlage. Auch im neuen Schulbezirk liegt das Schulgebäude am Rand der bebauten
Gebiete. Außerschulische Lernorte, die in der Stadtmitte liegen (wie z.B.
Krankenhaus, Kirchen, Moscheen, Altenheim, Wochenmarkt, Stadtbücherei, Post,
Geschäfte, Feuerwehr usw.) sind schwerer erreichbar als von der zentraler
gelegenen GS Laurentius.
Die Grundschule Laurentius liegt mitten im Stadtteil
und ist auch zentral gelegen im neuen Schulbezirk. Die Stadtmitte und damit
auch die o.g. außerschulischen Lernorte sind fußläufig gut zu erreichen.
Bei einer Auflösung der Grundschulbezirke (wie von
der Landesregierung angekündigt) ist zu befürchten, dass die Kinder aus dem
Ortsteil Unser Fritz bei einer
Standortentscheidung für die GS Dannekamp wegen der Randlage nicht diese Schule
wählen werden, sondern stattdessen auf die näher gelegenen Grundschulen Josef
oder Claudius ausweichen werden. Inwieweit dann noch Steuerungsmöglichkeiten
durch den Schulträger bestehen werden, ist zur Zeit nicht absehbar. Vor diesem
Hintergrund ist die Randlage der GS Dannekamp nicht unbedenklich. Eine
dauerhafte Einzügigkeit ist zu befürchten.
2. Räumliche Infrastruktur
2.1 Turnhalle
Die Sporthalle, die mit rd. 375.000
€ in den letzten Jahren renoviert wurde, liegt an der Alleestraße, und zwar
-
ca.
150 m von der GS Dannekamp und
-
ca.
1042 m von der GS Laurentius entfernt.
Dieser Aspekt spricht für den Standort GS Dannekamp.
2.2 Außensportanlagen
Beide Schulen verfügen über Außensportanlagen.
Die Außensportanlage der GS
Dannekamp besteht z. Zt. aus einem Bolzplatz (Wiesengelände) und einer
Laufbahn mit Sandsprunggrube. Der Zustand der Anlage ist erheblich
verbesserungsbedürftig.
Zudem muss zukünftig das vertraglich
zugesicherte Wegerecht über das Grundstück der Dannekampschule für den
Wanner-Kanu-Verein e.V. geschaffen werden. Die Außensportanlage würde durch das
Wegerecht voraussichtlich verkleinert werden müssen.
Die Außensportanlage der GS
Laurentius besteht u.a. aus einem Kunststoffkleinspielfeld und einer
Kunststofflaufbahn. Der Zustand und die Nutzungsmöglichkeiten der Anlagen sind
wesentlich besser als am Standort GS Dannekamp.
2.3. Klassen- und Fachräume
Die Grundschule Dannekamp
verfügt für schulische Zwecke nach Aufgabe der Schulpoststelle über 11 große
Räume (Klassenraumgröße), 1 Lehrküche, 2 kleinere Räume (43 qm ) und 2
Lehrmittelräume.
Die Grundschule Laurentius
verfügt für schulische Zwecke über 14 große Räume (Klassenraumgröße), 1
Lehrküche und 1 Werkraum im Kellergeschoss,
1 Gymnastikraum mit Nebenräumen, 1 kleineren Raum (49 qm) und 5 Lehrmittelräume.
2.4
Sonstige Räume
Verwaltungsräume
Die Grundschule Dannekamp
wurde bisher als fast einzügige Schule geführt. Ein Raum für Schulleitung und 1
Raum für das Sekretariat sind vorhanden. Für eine zweizügige Schule müsste noch
ein Raum für die stellvertretende Schulleitung hergerichtet werden. Das
vorhandene Lehrerzimmer ist nur ca. 46 qm groß.
Die Grundschule Laurentius wird
bereits als zweizügige Schule geführt. Es sind ein Raum für die Schulleitung,
ein Raum für die stellv. Schulleitung, ein Raum für das Sekretariat, sowie ein
ca. 64 qm großes Lehrerzimmer vorhanden.
Gymnastikhalle
An der Grundschule Laurentius
ist eine ca. 114 qm große Gymnastikhalle mit Umkleideraum und Waschraum
vorhanden. Diese wird tlw. als Ersatz für die weiter entfernte Turnhalle
genutzt. Eine Nutzung für den Offenen Ganztag ist möglich. Die Halle wird lt.
Schule auch regelmäßig vom Kindergarten genutzt.
Forum
An der Grundschule Dannekamp
ist eine weitläufige Pausenhalle (Forum) vorhanden, die als Veranstaltungsort
für die unterschiedlichsten Aktivitäten nutzbar ist.
Für den Standort GS Laurentius
spricht, dass das Schulgebäude in den letzten Jahren mit erheblichem Aufwand
saniert wurde (Brandschutz, Fenster) und daher in einem besseren baulichen
Zustand ist.
3. Wirtschaftliche Gründe
Die längerfristigen Sanierungskosten
für die Schulgebäude betragen für die Grundschule Dannekamp 3.350.000 € und für
die Grundschule Laurentius 2.240.000 €. Dieser finanzielle Unterschied
relativiert sich durch die zusätzlichen Kosten (Miet-, Umzugs- und Umbaukosten)
für die erforderliche Auslagerung der Stadtbildstelle bei Aufgabe des
Standortes der Grundschule Dannekamp. Die voraussichtlichen Einnahmen bei einer
Verwertung der Schulgrundstücke unterscheiden sich nicht wesentlich. Im
Ergebnis sind daher beide Standorte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit gleich
bewertet worden.
Die einzelne Bewertung bitte ich der beigefügten
Matrix zu entnehmen (Anlage 1).
4. Ergebnis:
Die Auswertung aller o.g. Aspekte führte zu folgendem
Ergebnis :
§
Die
überwiegenden Gründe sprechen nach Abwägung aller Gesichtspunkte für die
Aufgabe des Schulstandortes GS Dannekamp.
§
Für
den Standort GS Laurentius ergeben sich folgende Auswirkungen:
- Der bisherige Grundschulbezirk der GS Dannekamp wird der GS
Laurentius
zugeordnet.
- Im Gebäude der Grundschule Laurentius kann mit den noch zu schaffenden
Räumen für die lt. Schulkonferenzbeschluss
einzurichtenden OGTS nur eine
2–zügige Schule untergebracht werden.
Durch die Zuordnung der Schüler/innen
des Grundschulbezirks Dannekamp würde
jedoch eine Dreizügigkeit der GS
Laurentius entstehen. Um die GS
Laurentius zu entlasten und auf die bisherige
Zweizügigkeit zu begrenzen, ist
eine Änderung der Schulbezirksgrenzen
zugunsten der benachbarten
Grundschulen Drögenkamp und
Josefschule erforderlich. Die
Änderungen der Grundschulbezirksgrenzen
werden in einer gesonderten
Sitzungsvorlage behandelt und sollen in den
bürgerschaftlichen Gremien zeitgleich
beraten und beschlossen werden.
5. Beratung / Stellungnahmen
In den Beratungsprozess waren die Schulleitungen
der betroffenen Schulen, die Schulpflegschaften, die Untere Schulaufsicht und
die Bezirksregierung miteinbezogen.
5.1 Bezirksregierung / Untere Schulaufsicht
Lt. Stellungnahme der Bezirksregierung vom 29.11.2005 bestehen gegen die
geplante Auflösung der GS Dannekamp keine Bedenken (s. Anlage 2).
Die untere Schulaufsicht teilt am 5.12.2005 mit,
dass die stufenweise Auflösung der Grundschule Dannekamp auch aus
schulfachlicher Sicht den gegebenen Erfordernissen entspricht (s. Anlage 3).
5.2 Schulkonferenz
Nach § 65 Abs. 2 Nr. 22 SchulG i.V.m. § 76 Nr. 1 SchulG ist die Schule bei Teilung, Änderung und
Auflösung zu beteiligen. Die Schulkonferenz der GS Dannekamp hat nach Beratung
am 07.12.2005 folgenden Beschluss gefasst (s. Anlage 4):
„Die Schulkonferenz ist mit der Aufgabe des Standortes Dannekamp nicht einverstanden.“
Die Schulkonferenz führt zur Begründung ihrer Entscheidung
an, dass einige Punkte nach Abwägung der Bewertungskriterien nicht
nachvollziehbar seien (s. Ziffer 1.2, 2.1 und 2.4).
Aus Sicht der Verwaltung wird dazu bemerkt, dass nicht
allein die Entfernung zu außerschulischen Lernorten bewertet wurde, sondern
insbesondere die Außenrandlage der GS Dannekamp mit den sich daraus ergebenden
Nachteilen für diesen Standort (siehe Ziffer 1.2 dieser Vorlage).
Die Schulkonferenz der GS Laurentius ist lt. Beschluss vom
05.12.2005 mit der vorgeschlagenen Änderung der Grundschulbezirksgrenzen
einverstanden.
6.
Erforderliche Genehmigung
Der Beschluss über die Auflösung der Grundschule Dannekamp bedarf
gem. § 81 SchulG der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg als
zuständige Schulaufsichtsbehörde. Diese hat bereits durch die o.g.
Stellungnahme signalisiert, dass keine Bedenken bestehen.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Thierhoff
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 Matrix 03.11.05 (31 KB) | (6 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 (26 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage3 (27 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 4 (35 KB) |