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Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretungen nehmen die Bestellung von Herrn Städt. Oberverwaltungsrat
Erwin Telkemeier zum Leiter der Bezirksverwaltungsstellen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 38 Abs. 3 GO NRW ist ein Leiter der Bezirksverwaltungsstelle zu bestellen.
Diese Funktion wurde vom stellvertretenden Leiter des Fachbereiches Rat und
Bezirksvertretungen wahrgenommen. Der bisherige stellvertretende Leiter der
Bezirksverwaltungsstellen, Herr Städt. Oberverwaltungsrat Harald Grimm, wurde
von mir mit Wirkung vom 01. September 2005 zum Leiter des Fachbereiches Rat und
Bezirksvertretungen bestellt. Durch diese personelle Veränderung ergibt sich
die Notwendigkeit zur Neubestellung des Leiters der Bezirksverwaltungsstellen.
Die Bestellung gemäß § 38 GO NRW ist vom Oberbürgermeister vorzunehmen. Die
Bezirksvertretungen sind dabei gemäß § 38 Abs. 3 GO NRW anzuhören.
Ich
beabsichtige, Herrn Städt. Oberverwaltungsrat Erwin Telkemeier zum stellvertretenden
Leiter des Fachbereiches Rat und Bezirksvertretungen und zum Leiter der
Bezirksverwaltungsstellen Herne und Wanne-Eickel zu bestellen.
Die
Funktion der stellvertretenden Leitung der Bezirksverwaltungsstellen nehmen wie
bisher für die Stadtbezirke Wanne und Eickel
Herr
Stadtamtsrat Bernd Fischer
und
für die Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen
Herr
Verwaltungsangestellter Jochen Peter
wahr.