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Vorlage - 2005/0832  

Betreff: Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Herne für das Haushaltsjahr 2004 durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 in Verbindung mit § 101 GO NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hüttche, 2287
Federführend:FB 14 - Rechnungsprüfung   
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
07.12.2005 
des Rechnungsprüfungsausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Schlussbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Prüfung der Jahresrechnung 2004 an und erklärt ihn als Schlussbericht gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW. Der Bericht ist unter Wahrung des Datenschutzes und sonstiger schutzwürdiger Belange abgefasst worden und kann daher der Öffentlichkeit zugänglich ge­macht werden.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der vorliegende Schlussbericht vom 31. Oktober 2005 enthält keine rückäußerungspflichtigen Prüfungsbemerkungen.

Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 101 Abs. 3 vor, dass der Schlussbericht in einen allge­meinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern ist. Die Einwohner und Abgabepflichti­gen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt. Welche vertraulichen Teile des Schlussberichtes in dem gesonderten Berichtsband darzustellen sind, hat der Rech­nungsprüfungsausschuss zu entscheiden.

Personenbezogene Daten und Identifizierungsmerkmale, die Rückschlüsse auf Personen zu­lassen, sind in dem zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Bericht unkenntlich zu machen.

 

Der vorliegende Schlussbericht ist unter Wahrung des Datenschutzes und sonstiger schutz­würdiger Belange abgefasst worden und kann daher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Insoweit ist auf einen gesonderten Berichtsband verzichtet und ein einheitlicher Schluss­bericht erstellt worden. Dies wird vom Innenministerium NRW als zulässig angesehen.

 

 

 

 

 

Hüttche

Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung