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Beschlussvorschlag:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Schlussbericht des Fachbereichs
Rechnungsprüfung zur Prüfung der Jahresrechnung 2004 an und erklärt ihn als
Schlussbericht gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW. Der Bericht ist unter Wahrung des
Datenschutzes und sonstiger schutzwürdiger Belange abgefasst worden und kann
daher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Sachverhalt:
Der vorliegende Schlussbericht vom 31. Oktober 2005 enthält keine rückäußerungspflichtigen Prüfungsbemerkungen.
Die
Gemeindeordnung NRW sieht in § 101 Abs. 3 vor, dass der Schlussbericht in einen
allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern ist. Die Einwohner
und Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband
berechtigt. Welche vertraulichen Teile des Schlussberichtes in dem gesonderten
Berichtsband darzustellen sind, hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu
entscheiden.
Personenbezogene
Daten und Identifizierungsmerkmale, die Rückschlüsse auf Personen zulassen,
sind in dem zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Bericht unkenntlich zu machen.
Der
vorliegende Schlussbericht ist unter Wahrung des Datenschutzes und sonstiger
schutzwürdiger Belange abgefasst worden und kann daher der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden. Insoweit ist auf einen gesonderten Berichtsband
verzichtet und ein einheitlicher Schlussbericht erstellt worden. Dies wird vom
Innenministerium NRW als zulässig angesehen.
Hüttche
Leiter
des Fachbereichs Rechnungsprüfung