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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2003/0625  

Betreff: Abfallsatzung 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Krieter
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
15.10.2003 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.11.2003 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
18.11.2003 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

Haushaltsstelle:

Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxxx

xxxx

xxxx

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt berät die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Herne und weist den Verwaltungsrat von entsorgung herne an, die 1. Änderungssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Begründung:

Begründung:

 

Mit Wirkung vom 01.01.2003 wurden die Städt. Entsorgungs- und Reinigungsbetriebe (ERB) in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AÖR) entsorgung herne" umgewandelt. Der Anstalt wurde die Pflicht zur Abfallbeseitigung der Stadt Herne als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger übertragen.

 

Zu den Aufgaben, die zum Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrates der Anstalt gehören, zählt gemäß § 6 der Unternehmenssatzung auch der Erlass von Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete, wobei im Falle der Abfallsatzung der Verwaltungsrat den Weisungen des Rates der Stadt unterworfen ist.

 

Durch die Gründung des ECOCity Abfallwirtschaftsverbandes ergeben sich ab dem Jahr 2004 geteilte Zuständigkeiten bei der Abfallentsorgung der Stadt Herne.

 

Der ECOCity Abfallwirtschaftsverband wird zuständig für die Vorbehandlung, die mechanische Aufbereitung, die thermische Behandlung und die Beseitigung von überlassungspflichtigen Abfällen. Alle weiteren Aufgaben, Rechte und Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, wie die Sammlung und der Transport der überlassungspflichtigen Abfälle, die Abfallberatung oder Maßnahmen zur stofflichen Verwertung, bleiben bei "entsorgung herne".

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Abfallsatzung vom 16.01.2003 erforderlich.

 

 

Die Abfallsatzung enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:

 

-                 Aufnahme einer Präambel zur Verdeutlichung der geteilten Zuständigkeiten

 

-          Aufnahme/Aktualisierung von gesetzlichen Grundlagen

 

-                 Redaktionelle Änderungen/Anpassung an die Mustersatzung des Städtetages

 

-                 Aufnahme der Straßenpapierkörbe und Depotcontainer für Papier/Pappe/Kartonagen

 

-                 Entfall der Papierbündelsammlung

 

-                 Änderung der Entsorgungsanlagen

 

-          Änderung des Abfallschlüsselkataloges