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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
ca. 5,21 Mio € / Jahr |
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Vermögenshaushalt
UA 700 |
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt die vierte Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes als Handlungsrichtlinie.
Sachverhalt:
Nach
§ 53 Abs. 1 Landeswassergesetz haben die Gemeinden ein Abwasserbeseitigungskonzept
aufzustellen. Das Abwasserbeseitigungskonzept enthält Angaben über den Stand
der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie über die zeitliche
Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der
Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde.
In
Abständen von jeweils 5 Jahren ist das Abwasserbeseitigungskonzept
fortzuschreiben.
In
der vierten Fortschreibung sind folgende Investitionen für den Bau, d. h. die
Erneuerung bzw. Erweiterung von Abwasserkanälen vorgesehen:
1.
Zeitabschnitt 2004 – 2008 26,045
Mio EUR
2.
Zeitabschnitt 2009 – 2015 20,580
Mio EUR
3. Zeitabschnitt > 2015 11,260
Mio EUR
Summe
57,885 Mio EUR
In
den nächsten 5 Jahren sollen somit im Mittel jährlich 5,21 Millionen Euro in
den Bau neuer Kanäle investiert werden.
Infolge
der turnusmäßigen Wiederholungsuntersuchungen der Kanäle, städtebaulicher Planungen
und Straßenplanungen können sich Änderungen und Ergänzungen innerhalb des Abwasserbeseitigungskonzeptes
ergeben, die auch neue Prioritätensetzungen bewirken. Deshalb müssen die
ausgewiesenen Maßnahmen immer wieder der aktuellen Situation und den Erkenntnissen
angepasst werden. Dies spiegelt sich dann in den Haushaltsplänen und Investitionsprogrammen
der nächsten Jahre wieder.
Bis
auf wenige Ausnahmen wurden die in der dritten Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes vorgesehenen Kanalbaumaßnahmen verwirklicht.
Ursachen für nicht durchgeführte Maßnahmen sind verzögerte oder geänderte
Planfeststellungsverfahren und das Haushaltssicherungskonzept. Daneben wurde
aber eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen umgesetzt.
Neben
dem Bau der abwassertechnischen Anlagen umfasst die Stadtentwässerung auch
deren Betrieb, die Betriebsabrechnung und das Satzungswesen sowie die Gebührenkalkulation.
Weiterhin sind auch der Gewässerausbau und Renaturierungsmaßnahmen eng mit der
Abwasserbeseitigung verknüpft.
In
Zukunft sind eine Reihe von derartigen Projekten vorgesehen, die im
Zusammenhang mit den in der vierten Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
enthaltenen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Dies
sind beispielsweise die Umgestaltung des Ostbaches (Gemeinschaftsprojekt der
Emschergenossenschaft mit der Stadt Herne), die Renaturierung des Dorneburger
Mühlenbaches (Gemeinschaftsprojekt der Emschergenossenschaft mit den Städten
Bochum und Herne), die Umgestaltung des Landwehrbaches (Gemeinschaftsprojekt
der Emschergenossenschaft mit den Städten Castrop-Rauxel und Herne) sowie die
Umgestaltung des Hüller Baches (Gemeinschaftsprojekt der Emschergenossenschaft
mit den Städten Bochum, Gelsenkirchen und Herne).
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Terhoeven