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Vorlage - 2005/0747  

Betreff: Fertigstellung der Straße Am Düngelbruch
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
18.10.2005 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
03.11.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 Ausgaben:

Baukosten ca. 93.000,00 €

Zuzüglich Grunderwerb ca. 20.000,00 €

 

Im Haushalt 2005 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 65.000,00 € eingestellt. Die Anpassung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt im Zuge der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2006.

 

Einnahmen:

Nach endgültiger Fertigstellung der Straße Am Düngelbruch kann die Erschließungsanlage nach BauGB abgerechnet werden.

 

 

1.630.950.670/0

 

Vermögenshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte beschließt, vorausgesetzt der Mittelbereitstellung, den Bau des fehlenden Gehweges zur Fertigstellung der Straße Am Düngelbruch nach den Plänen der Verwaltung -Planungsstand 27.09.2005- sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Bei der Straße „Am Düngelbruch“ handelt es sich um eine Erschließungsstraße, die im Sinne des Baugesetzbuches als nicht endgültig fertiggestellt zu betrachten ist.

 

Gemäß rechtsgültigem Bebauungsplan Nr. 8/1 - Bergstraße / Wiescherstraße - ist ein Ausbau der Straße im „Trennsystem“, d. h. Gehweg (einseitig auf der östlichen Seite) und Fahrbahn, vorgesehen.

 

Zur endgültigen Fertigstellung der Straße fehlt der Ausbau des im Bebauungsplan festgesetzten Gehweges.

 

Vorhandene Situation:

 

Die Straße verfügt im Planungsabschnitt über keine befestigten Ausweichflächen für Fußgänger, so dass Fußgänger die Straßenfläche mitbenutzen müssen. Diese Situation ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder unbefriedigend, auch wenn die Straße in erster Linie von den dortigen Anwohnern befahren wird. Hinzu kommt, dass der relativ enge Straßenquerschnitt von ca. 5,00 m durch parkende Fahrzeuge zusätzlich eingeengt wird.

 

 

2. Begründung

 

Zur endgültigen Abrechnung der Straße nach dem BauGB ist die Fertigstellung der Erschließungsanlage nach dem Bauprogramm (Bebauungsplan 8/1) erforderlich. Zu diesem Zweck wurden die benötigten Gehwegflächen bereits beim Erwerb der Privatgrundstücke in der festgesetzten Breite herausparzelliert und zum Teil von der Stadt Herne erworben (Abschnitt nördlich der Einmündung Wiescherstraße bis zur Wendeanlage).

 

Die Versorgungsleitungen sowie die Straßenbeleuchtung befinden sich im Wesentlichen in den als Gehweg ausparzellierten städtischen und privaten Flächen.

 

 

3. Beschreibung der geplanten Maßnahmen

 

Die Maßnahme soll aufgrund der zum Teil noch privaten Flächen (siehe Punkt 4.) in zwei Bauabschnitte realisiert werden.

 

Im ersten Bauabschnitt kann der komplette Gehweg zwischen Wiescherstraße und Wendeanlage „Am Düngelbruch“ (Länge ca. 270 m) hergestellt werden. Die Dimensionierung der Gehwegbreiten orientiert sich an den Festsetzungen des Bebauungsplanes und an der Lage der vorhandenen Versorgungsleitungen.

 

Zum Schutze des Baumbestandes wird der Gehweg im Wurzelbereich der Bäume auf eine Mindestbreite von 1,00 m eingeengt.

 

Im Straßenabschnitt zwischen Wiescherstraße und Haus Nr. 32 (Abschnitt nördlich der Christus Kirche) erhält der Gehweg eine befestigte Breite von 2,00 m. Die verbleibende Fläche bleibt als Straßenbegleitgrün unbefestigt.

 

Im zweiten Bauabschnitt südöstlich der Christuskirche bis zur Haus Nr. 2 (südlicher Einmündungsbereich „Am Düngelbruch“) sowie für den Restabschnitt bis zur südlichen Einmündung Wiescherstraße ist noch Grunderwerb für den Bau des mit 1,50 m Breite festgesetzten Gehweges (Länge insgesamt ca. 310 m) erforderlich. Nach Abschluss des Grunderwerbs soll die Gehwegfläche entsprechend ausgebaut werden.

 

Aufgrund der vorhandenen Versorgungsleitungen in der geplanten Gehwegtrasse ist hier eine Ausbaubreite gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan erforderlich.

 

Die Gehwege erhalten eine befestigte Oberfläche in Pflasterbauweise mit grauen Betonsteinen der Abmessung 10/20/8 cm. Die Grundstückszufahrten werden entsprechend angepasst.

 

 

4. Sonstiges (Durchführung, Finanzierung, Bauzeit)

 

Zur Realisierung der beschriebenen Maßnahme ist zum Teil noch Grunderwerb erforderlich. Die Gehwegparzellen im Abschnitt zwischen der Einmündung Wiescherstraße in Höhe der Christus Kirche bis zur Wendeanlage Am Düngelbruch befinden sich im städtischen Eigentum, so dass dieser Abschnitt komplett nach der Beschlussfassung realisiert werden kann. Die hierfür benötigten Finanzierungsmittel in Höhe von ca. 45.000,-- € stehen im Haushalt 2005 zur Verfügung.

 

Für den südlichen Gehwegabschnitt ist zum größten Teil noch Grunderwerb erforderlich. Nach Beschluss durch die bürgerschaftlichen Gremien sollen kurzfristig die entsprechenden Grunderwerbsverhandlungen aufgenommen werden, so dass nach Erwerb der Grundstücke und Bereitstellung der erforderlichen Mittel für den Bau des Gehweges von ca. 48.000,-- EUR in 2006 die Maßnahme insgesamt fertiggestellt werden kann.

 

Mittel in Höhe von 20.000,-- EUR stehen für den Grunderwerb im Haushaltsansatz 2005 zur Verfügung.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

Anlage

Anlage

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan_Am Düngelbruch (474 KB) PDF-Dokument (236 KB)