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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Ausgaben: Baukosten
ca. 93.000,00 € Zuzüglich
Grunderwerb ca. 20.000,00 € Im
Haushalt 2005 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 65.000,00 €
eingestellt. Die Anpassung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt im Zuge
der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2006. Einnahmen: Nach
endgültiger Fertigstellung der Straße Am Düngelbruch kann die
Erschließungsanlage nach BauGB abgerechnet werden. |
1.630.950.670/0 |
Vermögenshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Herne-Mitte
beschließt, vorausgesetzt der Mittelbereitstellung, den Bau des fehlenden
Gehweges zur Fertigstellung der Straße Am Düngelbruch nach den Plänen der
Verwaltung -Planungsstand 27.09.2005- sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.
Sachverhalt:
1. Allgemeines
Bei der Straße „Am Düngelbruch“ handelt es sich um eine Erschließungsstraße, die im Sinne des Baugesetzbuches als nicht endgültig fertiggestellt zu betrachten ist.
Gemäß rechtsgültigem Bebauungsplan Nr. 8/1 - Bergstraße /
Wiescherstraße - ist ein Ausbau der Straße im „Trennsystem“, d. h. Gehweg
(einseitig auf der östlichen Seite) und Fahrbahn, vorgesehen.
Zur endgültigen Fertigstellung der Straße fehlt der Ausbau
des im Bebauungsplan festgesetzten Gehweges.
Vorhandene Situation:
Die Straße verfügt im Planungsabschnitt über keine
befestigten Ausweichflächen für Fußgänger, so dass Fußgänger die Straßenfläche
mitbenutzen müssen. Diese Situation ist insbesondere für
mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder unbefriedigend, auch wenn die
Straße in erster Linie von den dortigen Anwohnern befahren wird. Hinzu kommt,
dass der relativ enge Straßenquerschnitt von ca. 5,00 m durch parkende
Fahrzeuge zusätzlich eingeengt wird.
2. Begründung
Zur endgültigen Abrechnung der Straße nach dem BauGB ist die
Fertigstellung der Erschließungsanlage nach dem Bauprogramm (Bebauungsplan 8/1)
erforderlich. Zu diesem Zweck wurden die benötigten Gehwegflächen bereits beim
Erwerb der Privatgrundstücke in der festgesetzten Breite herausparzelliert und
zum Teil von der Stadt Herne erworben (Abschnitt nördlich der Einmündung
Wiescherstraße bis zur Wendeanlage).
Die Versorgungsleitungen sowie die Straßenbeleuchtung
befinden sich im Wesentlichen in den als Gehweg ausparzellierten städtischen
und privaten Flächen.
Die Maßnahme soll aufgrund der zum Teil noch privaten Flächen (siehe Punkt 4.) in zwei Bauabschnitte realisiert werden.
Im ersten Bauabschnitt kann der komplette Gehweg zwischen
Wiescherstraße und Wendeanlage „Am Düngelbruch“ (Länge ca. 270 m) hergestellt
werden. Die Dimensionierung der Gehwegbreiten orientiert sich an den
Festsetzungen des Bebauungsplanes und an der Lage der vorhandenen
Versorgungsleitungen.
Zum Schutze des Baumbestandes wird der Gehweg im
Wurzelbereich der Bäume auf eine Mindestbreite von 1,00 m eingeengt.
Im Straßenabschnitt zwischen Wiescherstraße und Haus Nr. 32
(Abschnitt nördlich der Christus Kirche) erhält der Gehweg eine befestigte
Breite von 2,00 m. Die verbleibende Fläche bleibt als Straßenbegleitgrün
unbefestigt.
Im zweiten Bauabschnitt südöstlich der Christuskirche bis
zur Haus Nr. 2 (südlicher Einmündungsbereich „Am Düngelbruch“) sowie für den
Restabschnitt bis zur südlichen Einmündung Wiescherstraße ist noch Grunderwerb
für den Bau des mit 1,50 m Breite festgesetzten Gehweges (Länge insgesamt ca.
310 m) erforderlich. Nach Abschluss des Grunderwerbs soll die Gehwegfläche
entsprechend ausgebaut werden.
Aufgrund der vorhandenen Versorgungsleitungen in der
geplanten Gehwegtrasse ist hier eine Ausbaubreite gemäß der Festsetzung im
Bebauungsplan erforderlich.
Die Gehwege erhalten eine befestigte Oberfläche in
Pflasterbauweise mit grauen Betonsteinen der Abmessung 10/20/8 cm. Die
Grundstückszufahrten werden entsprechend angepasst.
4. Sonstiges (Durchführung, Finanzierung, Bauzeit)
Zur Realisierung der beschriebenen Maßnahme ist zum Teil noch Grunderwerb erforderlich. Die Gehwegparzellen im Abschnitt zwischen der Einmündung Wiescherstraße in Höhe der Christus Kirche bis zur Wendeanlage Am Düngelbruch befinden sich im städtischen Eigentum, so dass dieser Abschnitt komplett nach der Beschlussfassung realisiert werden kann. Die hierfür benötigten Finanzierungsmittel in Höhe von ca. 45.000,-- € stehen im Haushalt 2005 zur Verfügung.
Für den südlichen Gehwegabschnitt ist zum größten Teil noch Grunderwerb erforderlich. Nach Beschluss durch die bürgerschaftlichen Gremien sollen kurzfristig die entsprechenden Grunderwerbsverhandlungen aufgenommen werden, so dass nach Erwerb der Grundstücke und Bereitstellung der erforderlichen Mittel für den Bau des Gehweges von ca. 48.000,-- EUR in 2006 die Maßnahme insgesamt fertiggestellt werden kann.
Mittel in Höhe von 20.000,-- EUR stehen für den Grunderwerb
im Haushaltsansatz 2005 zur Verfügung.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlage
Übersichtsplan
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan_Am Düngelbruch (474 KB) | (236 KB) |