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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2024/0616  

Betreff: Überarbeitung der Satzung der Stadt Herne über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sarah Gentilini Tel.:3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Muhs, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Vorberatung
21.08.2024 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie      
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

      


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die überarbeitete Satzung der Stadt Herne über die Größe und Beschaffenheit von Spielflächen für Kleinkinder gemäß der Anlage 1.

       


Sachverhalt:
 

Leitziel 3 des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

Kindern und Jugendlichen stehen ein kostenloses niederschwelliges Freizeit- und Bildungsangebot sowie entsprechende Einrichtungen unter Beibehaltung der Trägervielfalt zur Verfügung.“

Die kommunale „Satzung der Stadt Herne über die Größe und Beschaffenheit von Spielflächen für Kleinkinder“ (im Folgenden kurz als „Spielplatzsatzung“ bezeichnet) wurde letztmalig im Jahr 2020 geändert und durch den Rat der Stadt Herne beschlossen. Vorausgegangen war ein intensiver Überarbeitungsprozess der bis dato aus dem Jahr 2004 stammenden bisherigen örtlichen Spielplatzsatzung.

Die gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung einer kommunalen Satzung über die Größe und Beschaffenheit von Spielflächen für Kleinkinder findet sich in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2018 (im Folgenden kurz als „Landesbauordnung“ bezeichnet). Diese regelt die baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Da zum 1. Januar 2024 das Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 in Kraft getreten ist - und sich zwischenzeitlich auch an weiteren Empfehlungen und Richtlinien Änderungen ergeben haben - war eine erneute Überarbeitung der Spielplatzsatzung notwendig.

Die Spielplatzsatzung der Stadt Herne aus dem Jahr 2020 wurde entsprechend der geänderten gesetzlichen Vorgaben der Landesbauordnung sowie weiteren Empfehlungen bzw. Richtlinien angeglichen. Die Überarbeitung der Satzung erfolgte durch den Arbeitskreis „Kinderfreundliche Stadt“. In den laufenden Überarbeitungsprozess war zudem eine Justitiarin des Fachbereichs Recht und Bauordnung einbezogen.

Bei der hier zur Beschlussfassung vorgelegten Satzung wurden am Einleitungstext sowie an drei Paragrafen Änderungen/Anpassungen vorgenommen. Die wesentlichen Standards (z.B. die Mindestgröße von Spielflächen betreffend) der bisherigen Satzung sind unverändert geblieben. Insgesamt handelt es sich bei der aktuell vorgenommenen Überarbeitung der Spielplatzsatzung um notwendige Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben - ohne Spielraum für Interpretationen vor Ort:

So wurden im Einleitungstext die aktuell gültigen gesetzlichen Fundstellen eingefügt. Ebenso wurden bei § 1 „Anwendungsbereich“ und § 9 „Ordnungswidrigkeiten“ die Bezugsgrundlagen der Spielplatzsatzung in der Landesbauordnung aktualisiert.

Im Fokus weiterer Änderungen/Anpassungen steht bei der aktuellen Überarbeitung der § 4 „Beschaffenheit“. Hier wurde im Absatz 6 die DIN 18034 in den Mittelpunkt gestellt. Diese DIN enthält die grundlegenden Ausführungen zur Herrichtung von Spielflächen auch was die Bepflanzung angeht. Daher wurde der diesbezüglich bisher enthaltene Verweis auf die DGUV-SI 8018 der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gestrichen. In Bezug auf Spielgeräte und stoßmfenden Spielplatzböden wird bei der aktuellen Überarbeitung der Satzung gesondert auf die entsprechenden Normen verwiesen.

Mit Inkrafttreten der novellierten Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 war der Verweis auf die Fundstelle der Prüfwerte der BBodSchV in der Spielplatzsatzung in der bisherigen Fassung nicht mehr zutreffend. Hier wurde im Zuge der Überarbeitung eine neue Formulierung für den Verweis auf die Fundstelle gewählt sowie die notwendige Änderung in Bezug auf die relevante Bodentiefe eingepflegt.

Bis auf die drei vorstehend aufgeführten Paragrafen der Spielplatzsatzung sind alle weiteren Paragrafen unverändert geblieben.

Die zur Beschlussfassung vorgelegte „Satzung der Stadt Herne über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder“ ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Anlage 2 „Synopse“ bietet eine vergleichende Gegenüberstellung der bisherigen Satzung sowie der überarbeiteten Satzung.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Jordan

Stadträtin

      


Anlagen:
 

  • Satzung der Stadt Herne über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder (Anlage 1)
  • Synopse (Anlage 2)

       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_Spielplatzsatzung_Juni2024 (163 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_Synopse_Juni2024 (281 KB)