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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
1. Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 28.9.2005 für das Plangebiet Nr. 157 - Mont-Cenis I / III - wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.
Der Planbereich wird im Norden begrenzt durch die Straße „An der Linde“, im Osten durch die Kirchstraße, im Süden durch die Mont-Cenis-Straße und im Westen durch die Kantstraße.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung wird gemäß § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches vom 08.12.1986 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne hat am
24.09.1996 ein „Integriertes Gesamtkonzept für Sodingen“ als städtebauliche
Rahmenplanung zustimmend zur Kenntnis genommen. Ziel war es, eine „Neue Mitte“
für Sodingen zu formulieren, nachdem die bis dahin als „Mitte“ betrachtete
Schachtanlage „Mont-Cenis I/III“ 1978 stillgelegt und abgerissen wurde.
Da das vorgesehene Nutzungskonzept der
Rahmenplanung in einigen Teilen nicht mit dem zu der Zeit bestehenden
Flächennutzungsplan übereinstimmte, war ein Änderungsverfahren durchzuführen.
Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 62, mit der auch die Anpassung an die
Landesplanung vollzogen wurde, erlangte am 02.12.1997 Wirksamkeit.
Nach der schon am 25.3.1991
veröffentlichten Sanierungssatzung liegt der Planbereich im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet XII / 1.
In der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 9.6.1998 erfolgte die Zustimmung zum städtebaulichen
Entwurf auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Nr.157 vom 28.4.1998. Auf
dieser Grundlage wurde auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in
der Zeit vom 21.8.1998 bis zum 21.9.1998 durchgeführt.
Die 1. Offenlegung des Planentwurfes
erfolgte vom 23.2.2000 bis zum 23.3.2000. Aufgrund verschiedener Änderungen war
die 2. Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich, die in der Zeit vom
14.04.2003 bis zum 13.05.2003 durchgeführt wurde.
In der Folgezeit führten weitere
Modifizierungen der Planung dazu, dass nunmehr eine erneute Offenlegung
vorzunehmen ist. Dies betrifft einerseits die Bebauung im Bereich des
Mont-Cenis-Platzes, Abriss des ehemaligen coop-Gebäudes und Errichtung eines
Einkaufsmarktes. Für die vorgesehene Wohnbebauung im rückwärtigen Bereich der
nördlichen Kantstraße wird eine öffentliche Erschließung erforderlich, die
nunmehr entsprechend festgesetzt wird. Große Teile des bisher ausgewiesenen
Sondergebietes, die nicht dem eigentlichen Akademiebereich dienen, werden ihrer
tatsächlichen Nutzung entsprechend als öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Hinzu kommen einige kleinere Anpassungen, die sich seit der letzten Offenlegung
ergeben haben.
Es ist vorgesehen, das Planverfahren vor dem 20.
Juli 2006 zum Abschluss zu bringen. In diesem Falle ist es nach den
Bestimmungen von § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) möglich, die Vorschriften des
Baugesetzbuches in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung weiterhin
anzuwenden.
Danach kann auf die Durchführung der
nach dem neuen Gesetz vorgeschriebenen
Umweltprüfung verzichtet werden.
Der Beschluss zur Offenlage der geänderten Planung vom 28.9.2005 soll nunmehr gefasst werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Anlagen:
Begründung
Übersichtsplan
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan BP 157 (2001 KB) | |||
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2 | öffentlich | Begründung 3. Offenlegung (75 KB) | ![]() |