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Vorlage - 2005/0727  

Betreff: Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf Nr. 157 - Mont-Cenis I / III - Stadtbezirk Sodingen -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulte-Heinrich
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
18.10.2005 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
26.10.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.11.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

1.       Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 28.9.2005 für das Plangebiet Nr. 157 - Mont-Cenis I / III - wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

          Der Planbereich wird im Norden begrenzt durch die Straße „An der Linde“, im Osten durch die Kirchstraße, im Süden durch die Mont-Cenis-Straße und im Westen durch die Kantstraße.

          Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.       Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung wird gemäß § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des  Baugesetzbuches  in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches vom 08.12.1986 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herne hat am 24.09.1996 ein „Integriertes Gesamtkonzept für Sodingen“ als städtebauliche Rahmenplanung zustimmend zur Kenntnis genommen. Ziel war es, eine „Neue Mitte“ für Sodingen zu formulieren, nachdem die bis dahin als „Mitte“ betrachtete Schachtanlage „Mont-Cenis I/III“ 1978 stillgelegt und abgerissen wurde.

 

Da das vorgesehene Nutzungskonzept der Rahmenplanung in einigen Teilen nicht mit dem zu der Zeit bestehenden Flächennutzungsplan übereinstimmte, war ein Änderungsverfahren durchzuführen. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 62, mit der auch die Anpassung an die Landesplanung vollzogen wurde, erlangte am 02.12.1997 Wirksamkeit.

Nach der schon am 25.3.1991 veröffentlichten Sanierungssatzung liegt der Planbereich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet XII / 1.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.6.1998 erfolgte die Zustimmung zum städtebaulichen Entwurf auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Nr.157 vom 28.4.1998. Auf dieser Grundlage wurde auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.8.1998 bis zum 21.9.1998 durchgeführt.

Die 1. Offenlegung des Planentwurfes erfolgte vom 23.2.2000 bis zum 23.3.2000. Aufgrund verschiedener Änderungen war die 2. Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich, die in der Zeit vom 14.04.2003 bis zum 13.05.2003 durchgeführt wurde.

In der Folgezeit führten weitere Modifizierungen der Planung dazu, dass nunmehr eine erneute Offenlegung vorzunehmen ist. Dies betrifft einerseits die Bebauung im Bereich des Mont-Cenis-Platzes, Abriss des ehemaligen coop-Gebäudes und Errichtung eines Einkaufsmarktes. Für die vorgesehene Wohnbebauung im rückwärtigen Bereich der nördlichen Kantstraße wird eine öffentliche Erschließung erforderlich, die nunmehr entsprechend festgesetzt wird. Große Teile des bisher ausgewiesenen Sondergebietes, die nicht dem eigentlichen Akademiebereich dienen, werden ihrer tatsächlichen Nutzung entsprechend als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Hinzu kommen einige kleinere Anpassungen, die sich seit der letzten Offenlegung ergeben haben.

Es ist vorgesehen, das Planverfahren vor dem 20. Juli 2006 zum Abschluss zu bringen. In diesem Falle ist es nach den Bestimmungen von § 244 Absatz 2 Satz 1 sowie § 233 Absatz 1 des  Baugesetzbuches  in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)  möglich, die Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

Danach kann auf die Durchführung der nach dem neuen Gesetz vorgeschriebenen  Umweltprüfung  verzichtet werden.

Der Beschluss zur Offenlage der geänderten Planung vom 28.9.2005 soll nunmehr gefasst werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

 

Anlagen:

Anlagen:

Begründung

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan BP 157 (2001 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung 3. Offenlegung (75 KB) PDF-Dokument (83 KB)