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Vorlage - 2024/0519  

Betreff: Anpassung und Weiterfinanzierung des Vereins der Herner Tageseltern e. V. ab 01.01.2025
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hütter, Tel.: 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Muhs, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
21.08.2024 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

               


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Weiterfinanzierung und die Anpassung der Finanzierung des Vereins der Herner Tageseltern e. V. ab dem 01.01.2025 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2030.

               


Sachverhalt:
 

Ausgangslage

 

Der Gesetzgeber hat in § 24 Abs. 2 SGB VIII den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder (u3) festgeschrieben. Der Anspruch auf frühkindliche Förderung ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Hierbei ist das Angebot der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) und das Betreuungsangebot in Form der Kindertagespflege (KTP) für die Altersgruppe der unter Dreijährigen grundsätzlich als gleichwertig anzusehen.

 

Rechtsanspruch auf Fachberatung

 

Gemäß § 23 Abs. 1 und 4 SGB VIII haben sowohl Tagespflegepersonen als auch Erziehungsberechtigte in der Kindertagespflege einen gesetzlichen Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung. Dieser Anspruch bezieht sich auf alle Fragen rund um die Kindertagespflege. Um diesen gesetzlichen Beratungsauftrag umzusetzen, erfolgt die Bereitstellung des Fachberatungssystems in Herne durch den Verein der Herner Tageseltern e.V.

 

aktuelle Finanzierung:

 

Die Finanzierung der Fachberatungsstunden bei dem Herner Tageseltern e. V. wird seit 2004 über eine Förderung von 50 Euro pro betreutem Kind pro Monat gesichert. Dietigkeiten der Fachberatungen haben sich durch neue Standards und Qualitätsanforderungen im Laufe der Jahre vervielfacht, ohne dass die Förderung pro betreutem Kind angepasst wurde.

 

Um allen Aufgaben der Kindertagespflege gerecht zu werden (Aufgaben aus dem Kooperationsvertrag mit der Kommune, Thema Inklusion, Ausbau der Vertretung, Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, Qualitätssicherung) sste laut Empfehlung[1] ein Schlüssel von 60 Tagespflegeverhältnissen pro Vollzeitstelle in der Fachberatung berücksichtigt und umgesetzt werden. Dem Verein Herner Tageseltern e.V. stehen 99,5 Fachberatungsstunden zur Verfügung, die auf vier Teilzeit-Fachberatungen verteilt sind. Trotz des derzeit zur Verfügung gestellten Personals seitens des Vereins und der Kommune,rden trotzdem zusätzlich 56,5 Fachstunden benötigt, um die Qualität sowie den Ausbau der Kindertagespflege zu gewährleisten.

 

 

aktuelle Betreuungssituation, Ausbau der Kindertagespflege

 

Die Anforderungen in der Kindertagespflege steigen kontinuierlich. Im Jahresdurchschnitt wurden im Jahr 2023 rund 300 Kinder von 85 aktiven Tagespflegepersonen betreut, darunter in 13 Großtagespflegestellen.

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Anzahl betreuter Kinder zum 31.12.

293

263

293

304

306

 

Für das Jahr 2024 wird ein Anstieg der Großtagespflegestellen auf 16 und ein Zuwachs von etwa 17 zusätzlichen Kindertagespflegepersonen prognostiziert. Diese Entwicklung verdeutlicht den wachsenden Bedarf an professioneller Kinderbetreuung in kleinen Gruppen durch qualifizierte Tagespflegepersonen.

 

Festschreibung des Ausbauziels in Zielvereinbarungen

 

Die Stadt Herne schließt seit 2016 Zielvereinbarungen zur finanziellen Förderung und fachlichen Kooperation mit dem Herner Tageseltern e.V. ab. Damit übernimmt die Stadt Herne als öffentlicher Träger der Jugendhilfe die Verantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung in ihrem Zuständigkeitsbereich.

 

 

Neufinanzierung ab 01.01.2025:

 

Um den umfangreichen Aufgaben der Kindertagespflege weiterhin gerecht zu werden und die fachlichen Standards zu halten, muss die Förderpauschale durch eine leistungsgerechte und orientierte rderung nach dem Realkostenprinzip ersetzt werden. Nur so kann der gesetzliche Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung für Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigte in der Kindertagespflege mit einer stabilen und gesicherten Personalausstattung erfüllt werden.

 

Der Verein Herner Tageseltern e.V. hat für das Jahr 2024 einen vorläufigen Haushaltsplan vorgelegt. Dieser weist die veranschlagten Personalkosten, Raumkosten sowie Sach- und Overheadkosten aus. 

Die Gesamtberechnung dient als Grundlage zur Kalkulation der Finanzierung für die Folgejahre 2025-2030 unter Berücksichtigung der Finanzierung nach dem Realkostenprinzip. Eine Dynamisierung zur Abfederung einer Kostensteigerung wird mit 3 % für das Jahr 2025 und mit 2 % ab 2026 angesetzt.

 

 

 

 

 

Der Verein ist als wichtiges Bindeglied für die Unterstützung zum Ausbau der U3-Betreuung zu sehen. Er betreibt Akquise für neue Kindertagespflegepersonen und berät diese nach den festgelegten Qualitätsstandards, daher ist es erforderlich, die Anpassung der Finanzierung und die damit einhergehende Weiterfinanzierung des Vereins fortzuschreiben.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Jordan

Stadträtin

                


[1] Schoyerer, Gabriel/Wiesinger, Julia (2017): Die Praxis der Fachberatung für Kindertagespflege. Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Qualitätsbedingungen von Fachberatung Kindertagespflege" (QualFa).


Anlagen:
 

keine