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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0706  

Betreff: Stellungnahme zum "Kinder- und Jugendbericht"
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Sarah Rusche, Tel. 3533
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
29.09.2005 
des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Thema „Kinder- und Jugendbericht“ wurde in dieser Legislaturperiode erstmalig in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11. Mai 2005 behandelt.[1] Auf Initiative der SPD-Fraktion und der Grünen Fraktion wurde der Punkt „Kinder- und Jugendbericht“ (Vorlage Nr. 2005/399) mit auf die Tagesordnung genommen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen Antrag oder eine Anfrage, vielmehr war mit dem Tagesordnungspunkt beabsichtigt, eine Diskussion über einen möglichen Herner Kinder- und Jugendbericht anzuregen. Die Verwaltung wurde daher aufgefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten wie ein solcher Bericht inhaltlich aussehen könnte und wann er erstmalig erscheinen könnte bzw. in welchen Zeitabständen eine Fortschreibung realisierbar wäre.

 

Deutlich hervorgehoben wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses auch, dass nicht nur Verwaltung allein sondern auch die freien Träger der Jugendhilfe sowie die im Ausschuss vertretenen Fraktionen aufgefordert sind, sich an der Erstellung eines kommunalen Herner Kinder- und Jugendberichtes aktiv zu beteiligen und ihre Vorstellungen in den Diskussionsprozess mit einzubringen (vgl. hierzu auch die Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses, Seite 6).

 

Daraufhin wurden alle Abteilungen des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie sowie der Stadtjugendring als Vertretungsorgan der freien Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit der Bitte angeschrieben, Stellung zu beziehen, welche Themen sich aus Ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für einen Bericht eignen und auch mitzuteilen, innerhalb welchen Zeitraumes ein Beitrag erarbeitet werden kann. Da sich ein qualifizierter Kinder- und Jugendbericht jedoch nicht nur auf das Aufgabenspektrum und den Tätigkeitsbereich des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie sowie der freien Träger der Jugendhilfe beschränken kann, wurden weitere Stellen sowohl innerhalb der Verwaltung als auch externe bei der Themenfindung/ Stellungnahme mit einbezogen.

 

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Institutionen:

 

§         die Arbeitsgruppe „Kinderfreundliche Stadt“,

§         das Kinder- und Jugendparlament,

§         die Kinderanwältin Bibi Buntstrumpf,

§         die Koordinierungsstelle für Arbeitslosenmaßnahmen,

§         den Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtforschung und Wahlen,

§         den Fachbereich Schule,

§         den Fachbereich Soziales,

§         den Fachbereich Gesundheit

§         und den Fachbereich Stadtplanung.

 

Angesichts der kurzen Zeitspanne zwischen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Mai und der nächsten geplanten Sitzung im Juni musste die Anzahl der angeschriebenen Institutionen begrenzt werden, damit überhaupt die Möglichkeit bestand, aus den einzelnen Rückmeldungen zu einer generellen Einschätzung zu gelangen, die dem Jugendhilfeausschuss als Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen zum „Kinder- und Jugendbericht“ dienen kann.

 

Die vorliegenden Rückmeldungen zu möglichen Themen und Statements zu einem Kinder- und Jugendbericht werden im folgenden (zum Teil wörtlich, teilweise zusammengefasst) wiedergegeben[2].

 

Bezogen auf die Abteilungen des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie kann bereits an dieser Stelle grundsätzlich festgestellt werden, dass der Jugendhilfeausschuss regelmäßig im Rahmen des bereits bestehenden Berichtswesens informiert wird.

 

Dies sind im Einzelnen für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder die einmal jährlich zu Beginn des neuen Kindergartenjahres von der Jugendhilfeplanung dem Ausschuss zur Kenntnis gegebenen Daten zur Versorgungssituation mit Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder sowie zur Bevölkerungsentwicklung. Darüber hinaus liegen Berichte und Stellungnahmen zum Themenkomplex der Schulkinderbetreuung sowie zur Zeit aktuell diverse Vorlagen und Berichte zum Ausbau der Tagesbetreuung unter dreijähriger Kinder in Herne vor. Diese vorhandenen Informationen könnten für einen Kinder- und Jugendbericht genutzt werden.

 

Aus der Abteilung 42/2 kommen für einen Kinder- und Jugendbericht die Sachgebiete „Beistandschaften für Minderjährige“ sowie „Unterhaltsvorschusskasse“ infrage. Hier wäre eine kurze Aufgabenbeschreibung sowie eine Darstellung der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche sowie der gewährten Leistungen möglich; eine sozialräumliche Zuordnung hingegen nicht.

 

Für den Bereich des „Sozialen Beratungsdienstes“ können die Jahresberichte zur Bestandserhebung „HzE“ sowie der Benchmarkingbericht „Hilfen zur Erziehung in NRW“ für einen Kinder- und Jugendbericht herangezogen werden. Außerdem können Auswertungen für den Bereich der Jugendgerichtshilfe zur Verfügung gestellt werden.

 

Für den Bereich der Erziehungsberatung nach § 28 KJHG werden umfangreiche statistische Erhebungen durchgeführt. In den Jahresberichten der städtischen Erziehungsberatungsstelle werden nicht nur die erbrachten Leistungen dokumentiert, sondern es wird auch zu besonderen Anforderungen, Problemen, Zielen und Perspektiven in diesem Arbeitsbereich Stellung genommen. Aus Sicht der Erziehungsberatungsstelle wäre somit ein Kinder- und Jugendbericht nicht unmittelbar notwendig, um die geleisteten und perspektivisch notwendigen Aufgaben dieses Arbeitsbereiches darzustellen.

 

Die Abteilung Jugendförderung hat über Jahre hinweg Berichte über die Tätigkeitsfelder der Abteilung gefertigt. Dargestellt wurden die Aktivitäten, Besucherstrukturen, neue Entwicklungen und Problemlagen. Das Berichtswesen umfasste insgesamt mehrere hundert Seiten. Da es der Abteilung Jugendförderung wichtig war, mehr als einen fiskalischen Verwendungsnachweis und Angaben zu den Besucherzahlen vorzulegen, waren die Einzelberichte qualitativ anspruchsvoll aber kaum auswertbar. Die Berichte hatten für die einzelnen Teams sicherlich eine reflektierende Wirkung, ansonsten dienten sie der Archivierung. Dieses Berichtswesen wurde als ineffektiv bewertet und Anfang der 90er Jahre eingestellt. Seit dem wird gegenüber dem Jugendhilfeausschuss anlassbezogen Bericht erstattet: bei Einrichtungsverlagerungen, Neukonzeptionierungen, Jubiläen aber auch über besondere Höhepunkte.

 

Ergänzt wird dieses Berichtswesen durch die seit dem Jahr 2002 eingeführte landesweite Erhebung „Strukturdaten der offenen Kinder- und Jugendarbeit“. Diese wird jährlich durchgeführt. Da die Entwicklung dieser Statistik im Vorfeld mit ausgewählten Kommunen und unter Beteiligung der Spitzenverbände Freier Träger erfolgt ist, können die erhobenen Daten auch auf kommunaler Ebene für die Entwicklung der Jugendarbeit und den örtlichen Wirksamkeitsdialog genutzt werden. Neben den Angaben zu Finanzen, Personal, Besucherstruktur und Angebotsstunden werden jährlich wechselnde Angebotsschwerpunkte abgefragt. Die Auswertung der Ergebnisse auf Landesebene wird den Kommunen in einer ausführlichen Dokumentation zur Verfügung gestellt. Sie dient zur Einordnung der örtlichen Leistungen auf Landesebene.

 

Im Rahmen dieser Statistik werden die Angaben für die städtischen Jugendeinrichtungen und die der Freien Träger über die Abteilung 42/3 gesammelt. Diese könnten von der Abteilung für ein Berichtswesen gesondert dargestellt, ausgewertet und für einen kommunalen Kinder- und Jugendbericht zur Verfügung gestellt werden.

 

Grundsätzlich sieht die Abteilung Jugendförderung Bedarfe bei der Verbesserung von Zielvereinbarungen und Wirksamkeitsüberprüfungen für die örtliche Kinder- und Jugendarbeit. Jedoch sollte vermieden werden, die PraktikannInnen der Abteilung noch die der Freien Träger mit Datenerhebungen zu überfrachten, wenn diese nicht dazu dienen, die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit in Herne zu bessern.

 

Der Stadtjugendring (SJR) führt in seiner Stellungnahme an, dass er über keinerlei personelle Ressourcen verfügt (auch die Hauptamtlichen der Verbände arbeiten hier ehrenamtlich) und somit auch keinerlei Hilfestellungen oder Bündelungen für einen Kinder- und Jugendbericht leisten kann. Der SJR schätzt ein, dass die Jugendverbände die Daten der auch bisher abgegebenen Jahresberichte beisteuern könnten. Übersichten über Angebote und Öffnungszeiten sollten ebenfalls möglich sein. Eindeutige Position ist jedoch, dass für einen Kinder- und Jugendbericht keine zusätzlichen Ressourcen aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für Verwaltungstätigkeiten (Berichte etc.) verlagert werden dürfen. Dies darf und kann weder Ziel noch Preis eines Kinder- und Jugendberichtes sein. Gegebenenfalls muss Politik sich äußern, wie sie durch zusätzliche Mittel dieser Bericht sowohl personell als auch in Fertigstellung finanzieren will.

 

Die Geschäftsstelle „Kinderfreundliche Stadt“ teilt mit, dass – wenn es erforderlich erscheint – von dort aus kurzfristig Daten über die Spielplätze in Herne geliefert werden können, da zur Zeit ein Spielplatzkataster erstellt wird. Diese Kataster beinhaltet Größe und Ausstattung der Spielplätze.

 

Der Beitrag der Kinderanwältin Bibi Buntstrumpf für einen Kinder- und Jugendbericht könnte aus Daten zu den folgenden Bereichen bestehen: Einzelfallbereich, Spielplatzplanung, Spielplatzpaten und Spielplatzpartys, Wohnumfeldverbesserung, Stadtteildetektive, sonstige Projekte wie z.B. Ferienprojekte und Beteiligungsprojekten wie z.B. dem Kinder- und Jugendforum in Bickern/ Unser Fritz. Wobei bei letzterem eine Doppelung nicht auszuschließen ist, da seitens des Stadtteilbüros ebenfalls berichtet wird.

 

Die Lebenssituation von Kinder mit Migrationshintergrund sollte aus Sicht der Kinderanwältin eine besondere Berücksichtigung in einem Kinder- und Jugendbericht finden. Ziel dieses Berichtes sollte es sein, einen wirkungsvollen und zukünftig messbaren Beitrag zu leisten, die Entwicklungschancen von Kindern in Herne nachhaltig zu verbessern, zu sichern und zu stärken. Die eingereichten Themen und Daten sollten aus einer Hand redaktionell überarbeitet und zusammengefasst werden, da eine Sammlung aus den unterschiedlichsten Bereichen zu unübersichtlich und der Sache nicht dienlich wäre.

 

In seinem Antwortschreiben führt der Fachbereich Schule und Weiterbildung als problematisch an, dass sozialräumlich orientierte Strukturdaten kaum vorliegen[3]. Ob und inwieweit Daten der Schulentwicklungsplanung für einen Kinder- und Jugendbericht verwendet werden könnten, wäre ggf. abzuklären. In jedem Fall sollte das Thema Migration in dem Bericht aufgegriffen werden. Eine konkrete Einschätzung, welche Daten zur Verfügung gestellt werden oder ggf. bis wann mit welchem Aufwand beschafft werden könnten, kann zur Zeit vom Fachbereich Schule und Weiterbildung nicht gegeben werden.

 

Der Fachbereich Soziales verweist auf die jährlich erscheinenden Sozialhilfejahresberichte der Stadt Herne. In den Berichten sind die im Fachbereich bekannten sozialhilferelevanten Daten für Jugendliche erfasst. Weitere Daten zum Bereich „Jugendliche“ liegen im Fachbereich Soziales nicht vor.

 

Der Fachbereich Gesundheit teilt mit, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, verschiedene, aktuelle Gesundheitsdaten von Kindern und Jugendlichen in Herne - auch stadtteilbezogen - statistisch auszuwerten. Des weiteren wird auf verschiedene Gesundheitsberichte verwiesen, aus denen Daten zur Verfügung gestellt werden können (bspw. Zahngesundheitsbericht).

 

Der Statistikstelle der Stadt Herne stehen grundsätzlich Informationen zu Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit etc. der Kinder und Jugendlichen in sachlicher und räumlicher Gliederung zur Verfügung. Ab voraussichtlich August/September stehen – mit der (Wieder-) Einführung der abgeschotteten Statistikstelle – erneut Daten bspw. zu kinderreichen Familien, Ein-Kind-Familien, Arbeitslosigkeit sowie Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung.[4] Grundsätzlich besteht die Bereitschaft zur Mitwirkung an einem Kinder- und Jugendbericht.

 

Nach den einzelnen Stellungnahmen werden im folgenden einige prinzipielle Problematiken dargestellt:

 

§         Die im Rahmen der Diskussion um einen Kinder- und Jugendbericht aber auch in anderen Zusammenhängen schon vielfach gewünschten „sozialräumlichen Daten“ stehen nicht in der Form zur Verfügung, dass für einen definierten Sozialraum aus den verschiedensten Bereichen (bspw. Kindergartenplätze, Spielplätze, Angaben zu Empfängern erzieherischer Hilfen usw.) Daten hinterlegt werden könnten. Unterschiedliche Systematisierungsprinzipien im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie, die fachlich aber durchaus sinnvoll und notwendig sind, stehen einer einheitlichen Datenaufbereitung entgegen. Im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder sind zum Beispiel die sogenannten „Kindergartenwohnbereiche“ die maßgebliche räumliche Gliederung des Herner Stadtgebietes, wohingegen im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf Ebene der sogenannten „Sozialbezirke“ gearbeitet wird. Für die Jugendgerichtshilfe ist die Zuordnung eines „Falles“ zu den Amtsgerichtsbezirken Wanne-Eickel bzw. Herne eine maßgebliche Rahmenbedingung. In Bereichen wie bspw. der Unterhaltsvorschuskasse oder den Beistandschaften wird nach dem Buchstabenprinzip gearbeitet.

 

Zudem sind in Herne bisher keine „Sozialräume“ im eigentlichen Sinne definiert worden, die für alle Fachbereiche oder Planungen verbindlich wären. Den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ stellen in der Regel die vier politischen Herner Stadtbezirke dar, die für Sozialräume im eigentlichen Sinne zu groß sind.

 

§         Ein Vergleich der „Herner Zahlen“ mit anderen Kommunen setzt generell voraus, dass es Vergleichskommunen gibt, die ihre Daten veröffentlichen bzw. für einen Vergleich im Sinne eines Benchmarkings zur Verfügung stellen. Grundsätzlich sollte sich ein kommunaler Kinder- und Jugendbericht auf die Darstellung der Situation innerhalb der jeweiligen Stadt beziehen. Der Vergleich mit anderen Städten würde den Rahmen für einen kommunalen Bericht zur Lage der Kinder und Jugendlichen bei weiten überschreiten.[5]

 

§         Die Erstellung eines Kinder- und Jugendberichtes ist ein enormer Arbeitsaufwand, der nicht jährlich wiederholt werden kann. Ausgehend von den vorhandenen Personalkapazitäten ist er nicht leistbar und inhaltlich auch nicht notwendig, da sich innerhalb eines Jahres nicht so gravierende Veränderungen ergeben, die eine jährliche Aktualisierung rechtfertigen würden. Der Kinder- und Jugendbericht des Bundes erscheint beispielsweise einmal in der Legislaturperiode.

 

§         Zu bedenken ist ebenfalls, dass die bisherigen Berichterstattungen über das Kalenderjahr verteilt erfolgen und auch die Berichtszyklen unterschiedliche sind. So gibt es jährliche Berichte zu einem bestimmten Stichtag (bspw. zu Beginn des Kindergartenjahres oder aber zum Stichtag 31. Dezember), anlassbezogene Berichte, aber ebenso Berichterstattungen die nur alle vier Jahre erfolgen. Das bisherige Berichtswesen zeichnet sich zudem durch eine Vielfalt aus (bspw. die Präsentation der Ev. Jugend in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im August), die sich in einem Kinder- und Jugendbericht nicht darstellen lässt.

 

In der Gesamtschau der vorliegenden Einschätzungen und der oben geschilderten generellen Problematiken kann als Fazit festgehalten werden, dass das derzeitige Berichtswesen des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie sowie weiterer Fachbereiche der Stadt Herne und der freien Träger der öffentlichen Jugendhilfe umfassende, regelmäßige und aktuelle Informationen für die Politik bietet. Ein kommunaler Kinder- und Jugendbericht würde die Informationsgrundlage somit nicht verbessern, sondern lediglich zu einer Doppelung bereits vorhandener Informationen führen.

 

Sollte trotzdem weiterhin das Interesse an einem Herner Kinder- und Jugendbericht bestehen, so muss bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Erarbeitung eines solchen Berichtes mit den vorhandenen Personalkapazitäten innerhalb der Verwaltung als auch insbesondere bei den freien Trägern nicht realisierbar ist. Es wird daher dringend empfohlen, den Bericht – wenn er denn gewünscht wird - durch ein externes Institut erstellen zu lassen.[6]

 

Hierfür müssten entsprechende Mittel in den Haushalt bereitgestellt werden. Basierend auf Erfahrungen mit Projekten ähnlichen Umfanges kann von geschätzten Kosten von ca. 40.000,- Euro pro Projektjahr ausgegangen werden. Kosten in gleicher Größenordnung würden ebenfalls anfallen, wenn alternativ zu der externen Vergabe eine/ein Mitarbeiter/in für die Erstellung des Kinder- und Jugendberichtes befristet eingestellt würde. Selbst wenn ein externes Institut beauftragt wird oder befristet Personal eingestellt wird, muss berücksichtigt werden, dass trotzdem weitere Mitarbeiterstunden einkalkuliert werden müssen, da die einzelnen Fachabteilungen/ Institutionen zu beteiligen wären.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak



[1] Bereits im März 2000 wurde von der Grünen Fraktion der Antrag gestellt, einen jährlich fortzuschreibenden Kinder- und Jugendbericht zu erstellen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme von den Mitgliedern des damaligen Jugendhilfeausschusses abgelehnt.

[2] Hinweis: Nicht alle der in der Aufzählung genannten Stellen haben auf das Anschreiben reagiert.

[3] Hinweis: Die Grundschulbezirke stellen zwar kleinräumige Planungseinheiten für den Bereich der Grundschulen dar, sie überlagern aber – anders als im Bereich der Kindergartenwohnbereiche beispielsweise – die Grenzen der vier Herner Stadtbezirke.

[4] Hinweis: Der Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtforschung und Wahlen ist Herausgeber zahlreicher Publikationen rund um „Herner Daten“. Einen kompakten Überblick bieten bspw. das Jahrbuch „Herne in Zahlen“ sowie das monatlich erscheinende Informationsblatt „Leben, Wohnen, Arbeiten“. Einen detaillierten Überblick über die Herner Stadtstruktur beinhaltet der „Stadtstrukturatlas“. Auf Ebene der zweiunddreißig statistischen Bezirke, in die das Herner Stadtgebiet u.a. unterteilt ist, wird umfangreiches Datenmaterial in Form von Tabellen und thematischen Karten präsentiert.

[5] Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat aktuell eine Studie vorgestellt, in der verschiedene Indikatoren für „Familienfreundlichkeit“ zusammengestellt und regionale Handlungsfelder ausgewiesen worden sind. Im „Familienatlas 2005“ wird auch die Stadt Herne namentlich erwähnt und anhand einiger ausgewählter Indikatoren mit anderen Kommunen verglichen und klassifiziert.

[6] Die Stadt Bochum bspw. hat den „1. Bochumer Kinderbericht“ durch die Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen erarbeiten lassen. Der Bericht wird herausgegeben durch das Institut für Forschung und Entwicklung der sozialen Arbeit e.V. (FESA).

Anlagen:

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