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Sachverhalt:
Das
Thema „Kinder- und Jugendbericht“ wurde in dieser Legislaturperiode erstmalig
in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11. Mai 2005 behandelt.[1]
Auf Initiative der SPD-Fraktion und der Grünen Fraktion wurde der Punkt
„Kinder- und Jugendbericht“ (Vorlage Nr. 2005/399) mit auf die Tagesordnung
genommen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen Antrag oder eine
Anfrage, vielmehr war mit dem Tagesordnungspunkt beabsichtigt, eine Diskussion
über einen möglichen Herner Kinder- und Jugendbericht anzuregen. Die Verwaltung
wurde daher aufgefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten wie ein solcher
Bericht inhaltlich aussehen könnte und wann er erstmalig erscheinen könnte bzw.
in welchen Zeitabständen eine Fortschreibung realisierbar wäre.
Deutlich
hervorgehoben wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses auch, dass nicht
nur Verwaltung allein sondern auch die freien Träger der Jugendhilfe sowie die
im Ausschuss vertretenen Fraktionen aufgefordert sind, sich an der Erstellung
eines kommunalen Herner Kinder- und Jugendberichtes aktiv zu beteiligen und
ihre Vorstellungen in den Diskussionsprozess mit einzubringen (vgl. hierzu auch
die Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses, Seite 6).
Daraufhin
wurden alle Abteilungen des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie sowie der
Stadtjugendring als Vertretungsorgan der freien Träger der öffentlichen
Jugendhilfe mit der Bitte angeschrieben, Stellung zu beziehen, welche Themen
sich aus Ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für einen Bericht eignen und
auch mitzuteilen, innerhalb welchen Zeitraumes ein Beitrag erarbeitet werden
kann. Da sich ein qualifizierter Kinder- und Jugendbericht jedoch nicht nur auf
das Aufgabenspektrum und den Tätigkeitsbereich des Fachbereiches
Kinder-Jugend-Familie sowie der freien Träger der Jugendhilfe beschränken kann,
wurden weitere Stellen sowohl innerhalb der Verwaltung als auch externe bei der
Themenfindung/ Stellungnahme mit einbezogen.
Im
Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Institutionen:
§
die Arbeitsgruppe „Kinderfreundliche
Stadt“,
§
das Kinder- und
Jugendparlament,
§
die Kinderanwältin Bibi
Buntstrumpf,
§
die
Koordinierungsstelle für Arbeitslosenmaßnahmen,
§
den Fachbereich
Stadtentwicklung, Stadtforschung und Wahlen,
§
den Fachbereich Schule,
§
den Fachbereich
Soziales,
§
den Fachbereich
Gesundheit
§
und den Fachbereich
Stadtplanung.
Angesichts der
kurzen Zeitspanne zwischen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Mai und
der nächsten geplanten Sitzung im Juni musste die Anzahl der angeschriebenen
Institutionen begrenzt werden, damit überhaupt die Möglichkeit bestand, aus den
einzelnen Rückmeldungen zu einer generellen Einschätzung zu gelangen, die dem Jugendhilfeausschuss
als Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen zum „Kinder- und Jugendbericht“
dienen kann.
Die
vorliegenden Rückmeldungen zu möglichen Themen und Statements zu einem Kinder-
und Jugendbericht werden im folgenden (zum Teil wörtlich, teilweise zusammengefasst)
wiedergegeben[2].
Bezogen auf die
Abteilungen des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie kann bereits an dieser
Stelle grundsätzlich festgestellt werden, dass der Jugendhilfeausschuss regelmäßig
im Rahmen des bereits bestehenden Berichtswesens informiert wird.
Dies
sind im Einzelnen für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder die einmal
jährlich zu Beginn des neuen Kindergartenjahres von der Jugendhilfeplanung dem
Ausschuss zur Kenntnis gegebenen Daten zur Versorgungssituation mit Plätzen in
Tageseinrichtungen für Kinder sowie zur Bevölkerungsentwicklung. Darüber hinaus
liegen Berichte und Stellungnahmen zum Themenkomplex der Schulkinderbetreuung
sowie zur Zeit aktuell diverse Vorlagen und Berichte zum Ausbau der
Tagesbetreuung unter dreijähriger Kinder in Herne vor. Diese vorhandenen
Informationen könnten für einen Kinder- und Jugendbericht genutzt werden.
Aus
der Abteilung 42/2 kommen für einen Kinder- und Jugendbericht die Sachgebiete „Beistandschaften
für Minderjährige“ sowie „Unterhaltsvorschusskasse“ infrage. Hier wäre eine
kurze Aufgabenbeschreibung sowie eine Darstellung der Geltendmachung der
Unterhaltsansprüche sowie der gewährten Leistungen möglich; eine
sozialräumliche Zuordnung hingegen nicht.
Für
den Bereich des „Sozialen Beratungsdienstes“ können die Jahresberichte zur Bestandserhebung
„HzE“ sowie der Benchmarkingbericht „Hilfen zur Erziehung in NRW“ für einen
Kinder- und Jugendbericht herangezogen werden. Außerdem können Auswertungen für
den Bereich der Jugendgerichtshilfe zur Verfügung gestellt werden.
Für
den Bereich der Erziehungsberatung nach § 28 KJHG werden umfangreiche statistische
Erhebungen durchgeführt. In den Jahresberichten der städtischen Erziehungsberatungsstelle
werden nicht nur die erbrachten Leistungen dokumentiert, sondern es wird auch
zu besonderen Anforderungen, Problemen, Zielen und Perspektiven in diesem
Arbeitsbereich Stellung genommen. Aus Sicht der Erziehungsberatungsstelle wäre
somit ein Kinder- und Jugendbericht nicht unmittelbar notwendig, um die
geleisteten und perspektivisch notwendigen Aufgaben dieses Arbeitsbereiches
darzustellen.
Die
Abteilung Jugendförderung hat über Jahre hinweg Berichte über die
Tätigkeitsfelder der Abteilung gefertigt. Dargestellt wurden die Aktivitäten,
Besucherstrukturen, neue Entwicklungen und Problemlagen. Das Berichtswesen
umfasste insgesamt mehrere hundert Seiten. Da es der Abteilung Jugendförderung
wichtig war, mehr als einen fiskalischen Verwendungsnachweis und Angaben zu den
Besucherzahlen vorzulegen, waren die Einzelberichte qualitativ anspruchsvoll
aber kaum auswertbar. Die Berichte hatten für die einzelnen Teams sicherlich
eine reflektierende Wirkung, ansonsten dienten sie der Archivierung. Dieses
Berichtswesen wurde als ineffektiv bewertet und Anfang der 90er Jahre
eingestellt. Seit dem wird gegenüber dem Jugendhilfeausschuss anlassbezogen
Bericht erstattet: bei Einrichtungsverlagerungen, Neukonzeptionierungen, Jubiläen
aber auch über besondere Höhepunkte.
Ergänzt
wird dieses Berichtswesen durch die seit dem Jahr 2002 eingeführte landesweite
Erhebung „Strukturdaten der offenen Kinder- und Jugendarbeit“. Diese wird
jährlich durchgeführt. Da die Entwicklung dieser Statistik im Vorfeld mit
ausgewählten Kommunen und unter Beteiligung der Spitzenverbände Freier Träger
erfolgt ist, können die erhobenen Daten auch auf kommunaler Ebene für die
Entwicklung der Jugendarbeit und den örtlichen Wirksamkeitsdialog genutzt
werden. Neben den Angaben zu Finanzen, Personal, Besucherstruktur und
Angebotsstunden werden jährlich wechselnde Angebotsschwerpunkte abgefragt. Die
Auswertung der Ergebnisse auf Landesebene wird den Kommunen in einer
ausführlichen Dokumentation zur Verfügung gestellt. Sie dient zur Einordnung
der örtlichen Leistungen auf Landesebene.
Im
Rahmen dieser Statistik werden die Angaben für die städtischen Jugendeinrichtungen
und die der Freien Träger über die Abteilung 42/3 gesammelt. Diese könnten von
der Abteilung für ein Berichtswesen gesondert dargestellt, ausgewertet und für
einen kommunalen Kinder- und Jugendbericht zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich
sieht die Abteilung Jugendförderung Bedarfe bei der Verbesserung von
Zielvereinbarungen und Wirksamkeitsüberprüfungen für die örtliche Kinder- und Jugendarbeit.
Jedoch sollte vermieden werden, die PraktikannInnen der Abteilung noch die der
Freien Träger mit Datenerhebungen zu überfrachten, wenn diese nicht dazu dienen,
die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit in Herne zu bessern.
Der
Stadtjugendring (SJR) führt in seiner Stellungnahme an, dass er über keinerlei
personelle Ressourcen verfügt (auch die Hauptamtlichen der Verbände arbeiten
hier ehrenamtlich) und somit auch keinerlei Hilfestellungen oder Bündelungen
für einen Kinder- und Jugendbericht leisten kann. Der SJR schätzt ein, dass die
Jugendverbände die Daten der auch bisher abgegebenen Jahresberichte beisteuern
könnten. Übersichten über Angebote und Öffnungszeiten sollten ebenfalls möglich
sein. Eindeutige Position ist jedoch, dass für einen Kinder- und Jugendbericht
keine zusätzlichen Ressourcen aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für
Verwaltungstätigkeiten (Berichte etc.) verlagert werden dürfen. Dies darf und
kann weder Ziel noch Preis eines Kinder- und Jugendberichtes sein.
Gegebenenfalls muss Politik sich äußern, wie sie durch zusätzliche Mittel
dieser Bericht sowohl personell als auch in Fertigstellung finanzieren will.
Die
Geschäftsstelle „Kinderfreundliche Stadt“ teilt mit, dass – wenn es
erforderlich erscheint – von dort aus kurzfristig Daten über die Spielplätze in
Herne geliefert werden können, da zur Zeit ein Spielplatzkataster erstellt
wird. Diese Kataster beinhaltet Größe und Ausstattung der Spielplätze.
Der Beitrag der
Kinderanwältin Bibi Buntstrumpf für einen Kinder- und Jugendbericht könnte aus
Daten zu den folgenden Bereichen bestehen: Einzelfallbereich, Spielplatzplanung,
Spielplatzpaten und Spielplatzpartys, Wohnumfeldverbesserung, Stadtteildetektive,
sonstige Projekte wie z.B. Ferienprojekte und Beteiligungsprojekten wie z.B.
dem Kinder- und Jugendforum in Bickern/ Unser Fritz. Wobei bei letzterem eine
Doppelung nicht auszuschließen ist, da seitens des Stadtteilbüros ebenfalls
berichtet wird.
Die Lebenssituation
von Kinder mit Migrationshintergrund sollte aus Sicht der Kinderanwältin eine
besondere Berücksichtigung in einem Kinder- und Jugendbericht finden. Ziel
dieses Berichtes sollte es sein, einen wirkungsvollen und zukünftig messbaren
Beitrag zu leisten, die Entwicklungschancen von Kindern in Herne nachhaltig zu
verbessern, zu sichern und zu stärken. Die eingereichten Themen und Daten
sollten aus einer Hand redaktionell überarbeitet und zusammengefasst werden, da
eine Sammlung aus den unterschiedlichsten Bereichen zu unübersichtlich und der
Sache nicht dienlich wäre.
In
seinem Antwortschreiben führt der Fachbereich Schule und Weiterbildung als problematisch
an, dass sozialräumlich orientierte Strukturdaten kaum vorliegen[3].
Ob und inwieweit Daten der Schulentwicklungsplanung für einen Kinder- und
Jugendbericht verwendet werden könnten, wäre ggf. abzuklären. In jedem Fall
sollte das Thema Migration in dem Bericht aufgegriffen werden. Eine konkrete
Einschätzung, welche Daten zur Verfügung gestellt werden oder ggf. bis wann mit
welchem Aufwand beschafft werden könnten, kann zur Zeit vom Fachbereich Schule
und Weiterbildung nicht gegeben werden.
Der
Fachbereich Soziales verweist auf die jährlich erscheinenden Sozialhilfejahresberichte
der Stadt Herne. In den Berichten sind die im Fachbereich bekannten sozialhilferelevanten
Daten für Jugendliche erfasst. Weitere Daten zum Bereich „Jugendliche“ liegen
im Fachbereich Soziales nicht vor.
Der
Fachbereich Gesundheit teilt mit, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht,
verschiedene, aktuelle Gesundheitsdaten von Kindern und Jugendlichen in Herne -
auch stadtteilbezogen - statistisch auszuwerten. Des weiteren wird auf
verschiedene Gesundheitsberichte verwiesen, aus denen Daten zur Verfügung
gestellt werden können (bspw. Zahngesundheitsbericht).
Der
Statistikstelle der Stadt Herne stehen grundsätzlich Informationen zu
Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit etc. der Kinder und Jugendlichen in
sachlicher und räumlicher Gliederung zur Verfügung. Ab voraussichtlich
August/September stehen – mit der (Wieder-) Einführung der abgeschotteten
Statistikstelle – erneut Daten bspw. zu kinderreichen Familien,
Ein-Kind-Familien, Arbeitslosigkeit sowie Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung.[4]
Grundsätzlich besteht die Bereitschaft zur Mitwirkung an einem Kinder- und
Jugendbericht.
Nach
den einzelnen Stellungnahmen werden im folgenden einige prinzipielle Problematiken
dargestellt:
§
Die im Rahmen der
Diskussion um einen Kinder- und Jugendbericht aber auch in anderen
Zusammenhängen schon vielfach gewünschten „sozialräumlichen Daten“ stehen nicht
in der Form zur Verfügung, dass für einen definierten Sozialraum aus den
verschiedensten Bereichen (bspw. Kindergartenplätze, Spielplätze, Angaben zu
Empfängern erzieherischer Hilfen usw.) Daten hinterlegt werden könnten. Unterschiedliche
Systematisierungsprinzipien im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie, die fachlich
aber durchaus sinnvoll und notwendig sind, stehen einer einheitlichen Datenaufbereitung
entgegen. Im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder sind zum Beispiel die
sogenannten „Kindergartenwohnbereiche“ die maßgebliche räumliche Gliederung des
Herner Stadtgebietes, wohingegen im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf Ebene
der sogenannten „Sozialbezirke“ gearbeitet wird. Für die Jugendgerichtshilfe
ist die Zuordnung eines „Falles“ zu den Amtsgerichtsbezirken Wanne-Eickel bzw.
Herne eine maßgebliche Rahmenbedingung. In Bereichen wie bspw. der
Unterhaltsvorschuskasse oder den Beistandschaften wird nach dem Buchstabenprinzip
gearbeitet.
Zudem sind in Herne bisher keine „Sozialräume“ im
eigentlichen Sinne definiert worden, die für alle Fachbereiche oder Planungen
verbindlich wären. Den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ stellen in der Regel die
vier politischen Herner Stadtbezirke dar, die für Sozialräume im eigentlichen
Sinne zu groß sind.
§
Ein Vergleich der
„Herner Zahlen“ mit anderen Kommunen setzt generell voraus, dass es
Vergleichskommunen gibt, die ihre Daten veröffentlichen bzw. für einen Vergleich
im Sinne eines Benchmarkings zur Verfügung stellen. Grundsätzlich sollte sich
ein kommunaler Kinder- und Jugendbericht auf die Darstellung der Situation innerhalb
der jeweiligen Stadt beziehen. Der Vergleich mit anderen Städten würde den
Rahmen für einen kommunalen Bericht zur Lage der Kinder und Jugendlichen bei
weiten überschreiten.[5]
§
Die Erstellung eines
Kinder- und Jugendberichtes ist ein enormer Arbeitsaufwand, der nicht jährlich
wiederholt werden kann. Ausgehend von den vorhandenen Personalkapazitäten ist
er nicht leistbar und inhaltlich auch nicht notwendig, da sich innerhalb eines
Jahres nicht so gravierende Veränderungen ergeben, die eine jährliche Aktualisierung
rechtfertigen würden. Der Kinder- und Jugendbericht des Bundes erscheint
beispielsweise einmal in der Legislaturperiode.
§
Zu bedenken ist
ebenfalls, dass die bisherigen Berichterstattungen über das Kalenderjahr
verteilt erfolgen und auch die Berichtszyklen unterschiedliche sind. So gibt es
jährliche Berichte zu einem bestimmten Stichtag (bspw. zu Beginn des
Kindergartenjahres oder aber zum Stichtag 31. Dezember), anlassbezogene
Berichte, aber ebenso Berichterstattungen die nur alle vier Jahre erfolgen. Das
bisherige Berichtswesen zeichnet sich zudem durch eine Vielfalt aus (bspw. die
Präsentation der Ev. Jugend in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im
August), die sich in einem Kinder- und Jugendbericht nicht darstellen lässt.
In
der Gesamtschau der vorliegenden Einschätzungen und der oben geschilderten generellen
Problematiken kann als Fazit festgehalten werden, dass das derzeitige Berichtswesen
des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie sowie weiterer Fachbereiche der Stadt
Herne und der freien Träger der öffentlichen Jugendhilfe umfassende, regelmäßige
und aktuelle Informationen für die Politik bietet. Ein kommunaler Kinder- und Jugendbericht
würde die Informationsgrundlage somit nicht verbessern, sondern lediglich zu
einer Doppelung bereits vorhandener Informationen führen.
Sollte
trotzdem weiterhin das Interesse an einem Herner Kinder- und Jugendbericht bestehen,
so muss bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass
die Erarbeitung eines solchen Berichtes mit den vorhandenen Personalkapazitäten
innerhalb der Verwaltung als auch insbesondere bei den freien Trägern nicht
realisierbar ist. Es wird daher dringend empfohlen, den Bericht – wenn er denn
gewünscht wird - durch ein externes Institut erstellen zu lassen.[6]
Hierfür müssten
entsprechende Mittel in den Haushalt bereitgestellt werden. Basierend auf
Erfahrungen mit Projekten ähnlichen Umfanges kann von geschätzten Kosten von
ca. 40.000,- Euro pro Projektjahr ausgegangen werden. Kosten in gleicher
Größenordnung würden ebenfalls anfallen, wenn alternativ zu der externen
Vergabe eine/ein Mitarbeiter/in für die Erstellung des Kinder- und
Jugendberichtes befristet eingestellt würde. Selbst wenn ein externes Institut
beauftragt wird oder befristet Personal eingestellt wird, muss berücksichtigt
werden, dass trotzdem weitere Mitarbeiterstunden einkalkuliert werden müssen,
da die einzelnen Fachabteilungen/ Institutionen zu beteiligen wären.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Meinolf Nowak
[1] Bereits im März 2000 wurde von der Grünen Fraktion der Antrag gestellt, einen jährlich fortzuschreibenden Kinder- und Jugendbericht zu erstellen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme von den Mitgliedern des damaligen Jugendhilfeausschusses abgelehnt.
[2] Hinweis: Nicht alle der in der Aufzählung genannten Stellen haben auf das Anschreiben reagiert.
[3] Hinweis: Die Grundschulbezirke stellen zwar kleinräumige Planungseinheiten für den Bereich der Grundschulen dar, sie überlagern aber – anders als im Bereich der Kindergartenwohnbereiche beispielsweise – die Grenzen der vier Herner Stadtbezirke.
[4] Hinweis: Der Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtforschung und Wahlen ist Herausgeber zahlreicher Publikationen rund um „Herner Daten“. Einen kompakten Überblick bieten bspw. das Jahrbuch „Herne in Zahlen“ sowie das monatlich erscheinende Informationsblatt „Leben, Wohnen, Arbeiten“. Einen detaillierten Überblick über die Herner Stadtstruktur beinhaltet der „Stadtstrukturatlas“. Auf Ebene der zweiunddreißig statistischen Bezirke, in die das Herner Stadtgebiet u.a. unterteilt ist, wird umfangreiches Datenmaterial in Form von Tabellen und thematischen Karten präsentiert.
[5] Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat aktuell eine Studie vorgestellt, in der verschiedene Indikatoren für „Familienfreundlichkeit“ zusammengestellt und regionale Handlungsfelder ausgewiesen worden sind. Im „Familienatlas 2005“ wird auch die Stadt Herne namentlich erwähnt und anhand einiger ausgewählter Indikatoren mit anderen Kommunen verglichen und klassifiziert.
[6] Die Stadt Bochum bspw. hat den „1. Bochumer Kinderbericht“ durch die Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen erarbeiten lassen. Der Bericht wird herausgegeben durch das Institut für Forschung und Entwicklung der sozialen Arbeit e.V. (FESA).
Anlagen: