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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2024/0304  

Betreff: TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG): Jahresabschluss 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Entscheidung
25.04.2024 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschließt:

 

Den Vertreter*innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird die Weisung erteilt

 

  1. den Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 6.214.904,92 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -586.828,68, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, festzustellen,

 

  1. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführungr das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen sowie

 

  1. die Märkische Revision GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

 


Sachverhalt:
 

Zu Punkt 1 Feststellung des Jahresabschlusses 2023:

 

Der Jahresabschluss 2023 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 6.214.904,92 (Vorjahr: 6.099.872,56 ) und einem Jahresfehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von -586.828,68 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i. H. v. -527.807,30 ) ab, der nach dem Vorschlag der Geschäftsführung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll.

 

Im Jahr 2023 hat die TGG eine Zuführung zur Kapitalrücklage (inkl. eines Ukraine-Zuschusses) in Höhe von rd. 626 T erhalten. Der Bedarf für den Ukraine-Zuschuss wurde von der TGG geltend gemacht und nachgewiesen.

Der Jahresabschluss 2023 ist von der Märkischen Revision GmbH, Essen, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein nicht modifizierter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

Zu Punkt 2 – Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Jahr 2023:

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt werden.

 

 

Zu Punkt 3 Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2024:

 

r das Geschäftsjahr 2024 schlägt die Geschäftsführung vor, die Märkische Revision GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer zu wählen.

 

 

Gemäß § 7 Nr. 12, 13 und 14 des Gesellschaftsvertrages der TGG beschließt die Gesellschafterversammlung über die genannten Angelegenheiten.

 

Der Aufsichtsrat der TGG soll in seiner Sitzung am 18. April 2024 zu den o. g. Angelegenheiten der Gesellschafterversammlung beraten.

 

Die Sitzung der Gesellschafterversammlung soll am 14. Mai 2024 stattfinden.

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Burbulla

Stadtrat

 

 

    


Anlagen:
 

Keine