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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
keine |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Rat der Stadt schlägt als stellvertretendes Mitglied im Genossenschaftsrat der Emscher-genossenschaft für den Vertreter bzw. die Vertreterin des ordentlichen Mitgliedes Stadt Bochum
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vor.
Die Amtszeit der Mitglieder des Genossenschaftsrates endet im Jahr 2010.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne ist gemäß § 5 des
Emschergenossenschaftsgesetzes (EmscherGG) Mitglied bzw. Genosse der
Emschergenossenschaft. Organe der Emschergenossenschaft sind die
Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand
(§ 9 Absatz 2).
Der Genossenschaftsrat besteht nach § 15 des Gesetzes aus 15 Mitgliedern, davon entfallen zehn auf die Genossen, d. h. auf die einzelnen Mitgliedergruppen (Städte und Gemeinden, Kreise, Bergwerke, Gewerbliche Unternehmen sowie Kreise), und fünf auf die Vertreter/innen der Arbeitnehmer. Die Mitgliedergruppe „Städte und Gemeinden“ erhält vorweg zwei Sitze, die weiteren vorgenannten Gruppen je einen Sitz. Die verbleibenden fünf Sitze werden nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren verteilt. Für jedes Mitglied des Genossenschaftsrates ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen.
Bisherige Mitglieder der Gruppe „Städte und Gemeinden“ im Genossenschaftsrat waren u. a. der/die Hauptverwaltungsbeamte/in der Städte Bochum und Herne wie folgt:
Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz als ordentliches Mitglied
sowie
Herr Oberbürgermeister Horst Schiereck als stellvertretendes Mitglied
(Beschluss des Rates vom
08.11.2004/Vorlage 2004/0634).
Die Amtszeit der Genossenschaftsversammlung sowie des Genossenschaftsrates endet im Jahr 2005. Auf Wunsch des Vorstandes der Emschergenossenschaft hat sich Herr Oberbürgermeister Schiereck bereit erklärt, das Amt als stellvertretendes Mitglied weiterhin wahrzunehmen.
Die Wahl der Genossenschaftsratsmitglieder obliegt lt. § 15 Absatz 1 EmscherGG i.V.m.
§ 10 der Satzung der Emschergenossenschaft der Genossenschaftsversammlung.
Die entsprechende Sitzung der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft zur Wahl der Mitglieder des Genossenschaftsrates ist für den 23. November 2005 vorgesehen.
Da die Anfrage der Emschergenossenschaft zur Nachbesetzung für den Genossenschaftsrat für die Zeit von 2005 bis 2010 erst am 07. September 2005 bei der Stadt Herne eingegangen ist, war eine fristgerechte Vorlagenerstellung für den Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe am 13. September 2005 nicht mehr möglich, so dass ausnahmsweise die Beratungsfolge erst mit dem Haupt- und Finanzausschuss beginnt.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine