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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
rd. 230.000 rd. 950,- Folgekosten/Jahr |
1.160.935/802/7 |
Vermögenshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der folgenden
Investitionsmaßnahme:
Beschaffung eines Sonderkraftfahrzeugs Feuerwehr, hier: Mehrzweck-Rettungstransportwagen (M-RTW)
Sachverhalt:
Mit dem Mehrzweck-RTW kann die
derzeitige qualitativ entstandene Lücke zwischen den zunehmenden
intensivtherapeutische Möglichkeiten in den Krankenhäusern und den
Möglichkeiten zur Fortführung einer differenzierten Intensiv- und
Beatmungstherapie, sowie der Notwendigkeit zur kontinuierlichen, oftmals
intensiven Überwachung verschiedener Organfunktionen während eines
Transportzeitraums, geschlossen werden.
Die herkömmlichen Rettungsmittel,
also die derzeit vorgehaltenen Rettungswagen, können den gestiegenen
Anforderungen nicht immer in vollem Umfang gerecht werden. Die diagnostischen
und therapeutischen Verfahren in den medizinischen Zentren haben den Bedarf an
qualifiziertem Intensivtransport deutlich gesteigert.
Des weiteren sind die
Transportzahlen von adipösen (fettleibigen) Patienten deutlich angestiegen. Die
Fahrtragen und Tragentische der zurzeit im Dienst befindlichen Rettungswagen
reichen für diese Art des Patiententransportes nicht aus. Auch für diese Fälle
soll der M-RTW speziell ausgerüstet werden und regelmäßig zum Einsatz kommen.
Der M-RTW wird den im
Brandschutzbedarfsplan aufgeführten RTW für
Großschadensereignisse/Großveranstaltungen ersetzen.
Für die Ersatzbeschaffung ist mit Kosten in Höhe von 230 T€
zu rechnen. Die benötigten Haushaltsmittel aus dem
Rettungsdienst-Unterabschnitt 160 hat der Fachbereich Finanzen bereits
freigegeben.
Hinweis zu den Folgekosten
Der o.g. Folgekostenbetrag bezieht sich auf Ausgaben für die jährlich durchzuführenden Sicherheitsprüfungen gemäß § 29 und Anlage 8 StVZO und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Hinzu kommen Ausgaben für Kraft-/ und Schmierstoffe entsprechend der Einsatzhäufigkeit. Ab dem dritten Jahr sind Ausgaben für die laufende Fahrzeugunterhaltung einzuplanen (Verschleißteile wie Batterie, Reifen u.ä.).
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Nowak)