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Sachverhalt:
Die Schächte Graf Bismarck 7 und 8 erfahren im Zuge der geplanten Erweiterung der Deponie eine Abfallüberdeckung einschließlich Oberflächenabdichtung von rd. 30 m Mächtigkeit. Hierfür müssen sie unter Berücksichtigung der zusätzlichen Auflast gesichert werden.
In der Planfeststellung zur Erweiterung der ZDE am 15.09.2021 wurden Sicherungsmaßnahmen an den Schächten Graf Bismarck 7+8 nicht geregelt. Jedoch wurde im Kapitel IV unter Nr. 1 der Planfeststellung gefordert, entsprechende Planunterlagen bzgl. der Sicherung der Schachtköpfe und der späteren Überschüttung der Bezirksregierung vorzulegen.
Die AGR hat am 24.11.2023 eine Anzeige gem. § 35 Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der Bezirksregierung Münster eingereicht, die Erkundungsmaßnahmen für nachfolgende Sicherungsmaßnahmen an den beiden Steinkohleschächten Graf Bismarck 7 und 8 auf dem nordöstlichen Gelände der ZDE (neuer DK II Bereich) beinhaltet.
Für die Sitzung das Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz (UNK) am 23.01.2024 in Gelsenkirchen wurden Vertreter der AGR eingeladen, um über die Auswirkungen der geplanten Arbeiten zur Erkundung des Schachtes Graf Bismarck 7 zu berichten. Wir schlagen vor, eine Einladung auch für die Sitzung dieses Ausschusses zu tätigen.
Anlagen:
Original des Vorschlags
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1 | öffentlich | 2401ZDEUeberschuettungSchaechteProbebohrungen (160 KB) |