|
|
Sachverhalt:
Gem. § 38 Abs. 3 GO NRW ist ein/e Leiter/in bzw. stellv. Leiter/in der Bezirksverwaltungsstelle zu bestellen.
Durch personelle Veränderungen innerhalb des Fachbereiches Büro Oberbürgermeister ergibt sich die Notwendigkeit zur Neubestellung der Leitung sowie der stellvertretenden Leitung der Bezirksverwaltungsstellen. Die Bestellungen gem. § 38 GO NRW sind vom Oberbürgermeister vorzunehmen. Die Bezirksvertretungen sind dabei gem. § 38 Abs. 3 GO NRW anzuhören.
Ich beabsichtige, Herrn Nils Hartmann zum Leiter und Herrn Thimo Gdanietz zum stellvertretenden Leiter der Bezirksverwaltungsstellen Herne und Wanne-Eickel zu bestellen.
Der Oberbürgermeister
Dr. Frank Dudda
Anlagen:
Keine