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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/1274  

Betreff: Kommunale Wärmeplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wirbals, 3013
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
16.01.2024 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität
18.01.2024 
des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz
24.01.2024 
des Ausschusses für Umweltschutz (offen)   
Bezirksvertretung Eickel
25.01.2024 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne
30.01.2024 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen
31.01.2024 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte
01.02.2024 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
06.02.2024 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt
20.02.2024 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung für das Herner Stadtgebiet.

           


Sachverhalt:
 

Der Bundestag hat am 17. November 2023 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen, welches die rechtlichen Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung schafft. Ziel ist es, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umzustellen, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 erreicht werden können.

Die Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung, setzt ein, wenn das Bundesgesetz in Landesgesetz umgewandelt wurde. Die Durchführung ist dann eine kommunale Pflichtaufgabe. Für Städte mit einer Größe von mehr als 100.000 Einwohnern muss der kommunale Wärmeplan bis zum 30.06.2026 vorliegen.

Im aktuellen Entwurf §14 WPG haben sich noch einige Änderungen für die Schritte der kommunalen Wärmeplanung ergeben.
 

Trotz der Pflicht eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen, muss die Kommune nunmehr die Durchführung im Rat beschließen. Dieser Pflicht kommt die Stadt Herne mit dieser Vorlage nach. Die Möglichkeit der sogenannten Eignungsprüfung und des verkürzten Verfahrens greifen für Herne nach erster Prüfung voraussichtlich nicht, da im dicht besiedelten Stadtgebiet von Herne keine Gebiete von der kommunalen Wärmeplanung ausgeschlossen werden können.

Die Punkte Bestandsanalyse, Potentialanalyse und Aufstellung eines Zielszenarios bleiben bestehen. Im Anschluss soll eine Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete (Wärmenetz, Wasserstoff, dezentrale Gebiete) für das gesamte Stadtgebiet in einem fünf Jahresabstand vorgenommen werden. Die Betrachtungszeiträume sind für 2030, 2035, 2040 und 2045 vorgegeben. In der Praxis kann es dann so aussehen, dass beispielsweise ein 2030 als dezentrales Gebiet ausgewiesen wird und durch den voranschreitenden Ausbau von Wärmenetzen 2040 ein Wärmenetzgebiet ist. So ergeben sich bessere Planungssicherheiten für die Bevölkerung und strategische Ziele wie städtebauliche Sanierungsgebiete können ebenfalls an die Ausbaupläne angepasst werden. In der Umsetzungsstrategie werden planungsverantwortliche Stellen definiert, um maßgebliche Verbindlichkeiten für die Ausbaustrategie zu schaffen.

 

Die Stadtverwaltung erarbeitet gerade ein Organisationsdiagramm mit notwendigen Zuständigkeiten und Beteiligten. Es wird unterschiedliche Projektgruppen mit verschiedenen Schwerpunkten geben. Ein internes Auftaktgespräch gemeinsam mit der NRW.energy4climate für die Gesamtverwaltung findet Anfang Februar statt.

 

Laut aktuellem Zeitplan soll die Ausschreibung für den externen Dienstleister der Kommunalen Wärmeplanung im Februar 2024 erfolgen, so dass nach Prüfung der Angebote und Beauftragung, die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung ab Mitte April 2024 starten kann. Die Stadt Herne hat hierfür über die Kommunalrichtlinie einen Antrag für eine 100 % Förderung für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gestellt. Bislang wurde der Förderantrag noch nicht bewilligt. Auf Grund der aktuellen Haushaltssperre im Bundeshaushalt ist noch unklar, ob der Förderbescheid noch positiv genehmigt wird.

Da es zukünftig aber eine kommunale Pflichtaufgabe wird, werden sodann Konnexitätszahlungen in noch unbekannter Höhe fließen. 

 

Die kommunale Wärmeplanung definiert den langfristigen, strategischen Rahmenr die Wärmewende auf kommunaler Ebene und bildet damit einen Einstieg für einen langfristig angelegten Transformationsprozess, der eine Umsetzung mit zahlreichen Investitions- und Baumaßnahmen bedingt. Dafür schafft sie den erforderlichen Orientierungsrahmen und bietet die Chance, durch eine lokale Versorgung mit Erneuerbaren Energien im Wärmesektor nicht nur Energiekostensteigerungen entgegen zu wirken, sondern auch die regionale Wertschöpfung durch Energieerzeugung vor Ort zu stärken. Wesentlich für den Erfolg der kommunalen Wärmeplanung ist die frühzeitige Einbindung und Akzeptanzschaffung relevanter Akteure.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

             


Anlagen:
 

Keine