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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 3.270 m². Er wird begrenzt durch
- die Barbarastraße im Nordosten,
- die Straße Am Alten Hof im Südosten,
- den Sportplatz „Stratmanns Hof“ im Südwesten,
- und die Grenze des Flurstücks 527 Flur 64 Gemarkung Wanne-Eickel im Nordwesten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel Flur 64 Flurstück 527. Er ist im als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan unmaßstäblich dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Der Gesetzgeber hat den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder festgeschrieben. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung die „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 – 2021“ erarbeitet. Hier steht die Entwicklung der Kinderzahlen als zentrale Komponente der Bedarfsplanung im Fokus. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst.
Aktuell besteht im Stadtbezirk Eickel ein über das Angebot der bestehenden städtischen Kindertageseinrichtung (Kita) an der Hofstraße hinausgehender hoher Betreuungsbedarf. Mit einem weiteren Anstieg des Bedarfs an Ü3-Plätzen ist insbesondere zu rechnen. Gesamtstädtisch hat die Nachfrage an Kindertagesbetreuung den Höchststand erreicht. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst. Um den Rechtsanspruch an die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung zu erfüllen, hat der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie einen Kita-Neubau avisiert. Für die Errichtung des Kita-Neubaus kommt das im Kapitel A genannte, unmittelbar nordöstlich an den Sportplatz „Stratmanns Hof“ angrenzende städtische Flurstück an der Barbarastraße in Betracht. Ein anderer potentieller Standort nördlich der Barbarastraße für die neue Kita war zuvor wegen notwendiger Baumfällungen abgelehnt worden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 14.01.2021 beschlossen, auf dem Grundstück an der Barbarastraße einen Kita-Neubau zu errichten. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude, das eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung mit bis zu 110 Betreuungsplätzen aufnehmen kann. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des Kita-Neubaus zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 273 erforderlich.
D. Inhalte der Planung
Das in Rede stehende Grundstück, das deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, wird als „Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke - Kindertagesstätte“ festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplanentwurf das zulässige Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche, eine Fläche für Stellplätze, ein Pflanzgebot sowie eine Zuordnungsfestsetzung für die außerhalb des Plangebiets vorgesehenen (externen) Ausgleichsmaßnahmen fest. Es sollen insgesamt drei externe Ausgleichsmaßnahmen auf folgenden Flächen realisiert werden:
Maßnahme 1:
Die Fläche befindet sich an der Barbarastraße, ca. 150 m entfernt vom Plangebiet. Die Maßnahme wurde bereits auf einer 980 m² großen Teilfläche des Flurstücks 526 Flur 64 Gemarkung Wanne-Eickel von der Stadt Herne realisiert. Die Maßnahme umfasste eine Entsiegelungsmaßnahme, bestehend aus dem Gebäuderückbau (ehemaliges Jugendzentrum 'Falkenheim') und dem Rückbau der sonstigen versiegelten Flächen (Zufahrts- und Stellplatzflächen), sowie die anschließende Anlage einer Extensivrasenfläche.
Maßnahme 2:
Bei der Fläche, auf der die Maßnahme realisiert werden soll, handelt es sich um die Flurstücke 8, 9, 10, 11, 15, 16 und 119 Flur 66 Gemarkung Wanne-Eickel, im Bereich des ca. 750 m Luftlinie südwestlich vom Plangebiet entfernten Röhlinghauser Friedhofs an der Hofstraße. Eine Teilfläche des dort bestehenden Container-Stellplatzes soll entsiegelt und durch die Anlage einer Blühwiese ersetzt werden. Auf dem Friedhof selbst werden 8 Bäume und eine Vogelnährhecke gepflanzt. Darüber hinaus sollen in der angrenzenden Grünverbindung Behmers Hof weitere 15 Bäume gepflanzt werden.
Maßnahme 3:
Im Bereich des ca. 6,5 km Luftlinie östlich vom Plangebiet entfernten Südparks zwischen Erlenweg, Eichenweg und Birkenweg sollen auf dem Flurstück 134 Flur 26 Gemarkung Herne auf einer Teilfläche von mindestens 547 m² Heckenstreifen, Gehölzflächen sowie Blühstreifen aus heimischen, regionalen Pflanzenarten angelegt werden.
Durch die Realisierung dieser externen Maßnahmen wird ein vollständiger ökologischer Ausgleich der durch die Planung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft erreicht.
E. Bisheriges Planverfahren
F. Änderungen nach der Veröffentlichung:
Die im Kapitel „D. Inhalte der Planung“ erläuterte externe Ausgleichsmaßnahme 2 wurde ergänzt, um einen größtmöglichen ökologischen Ausgleich in der Nähe des Plangebiets gewährleisten zu können. Demzufolge kann die im Stadtteil Herne-Süd vorgesehene externe Ausgleichsmaßnahme 3 deutlich reduziert werden. Die Realisierung des verbleibenden Teilausgleichs auf dieser Fläche ist aber dennoch erforderlich, um einen vollständigen ökologischen Ausgleich des mit der Planung verursachten Eingriffs zu erzielen.
Eine inhaltliche Änderung der Planung, die über die oben genannten Ergänzungen hinausgeht, resultierte aus den während der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht. Eine Wiederholung der genannten Beteiligungsschritte ist aufgrund dieser Ergänzungen bzw. Änderungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_Übersichtsplan (1317 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_Bebauungsplan (1665 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3_Begründung mit Umweltbericht (23895 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage 3.1_Bodengutachten LUB (30614 KB) | |||
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5 | öffentlich | Anlage 3.2_Bodengutachten geoconcept (1037 KB) | |||
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6 | öffentlich | Anlage 3.3_Verkehrsuntersuchung (4132 KB) | |||
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7 | öffentlich | Anlage 3.4_Schallgutachten (1628 KB) | |||
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8 | öffentlich | Anlage 4_Abwägungsvorschlag (242 KB) | |||
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9 | öffentlich | Anlage 5_Klimacheck (268 KB) |