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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/1271  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 273 - Kita Barbarastraße -
1. Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung
2. Satzungsbeschluss
3. Zustimmung zur Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Figgener, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
16.01.2024 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
24.01.2024 
des Ausschusses für Umweltschutz (offen)   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
25.01.2024 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
06.02.2024 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
20.02.2024 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

 

     


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen.

 

  1. den Bebauungsplan Nr. 273 – Kita Barbarastraße - mit Entwurfsstand vom 18.12.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NRW als Satzung.

 

  1. der Begründung zum Bebauungsplan mit Stand vom 18.12.2023 zuzustimmen.

 

      


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:
 

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 3.270 m². Er wird begrenzt durch

 

- die Barbarastraße im Nordosten,

- die Straße Am Alten Hof im Südosten,

- den Sportplatz „Stratmanns Hof“ im Südwesten,

- und die Grenze des Flurstücks 527 Flur 64 Gemarkung Wanne-Eickel im Nordwesten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel Flur 64 Flurstück 527. Er ist im als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan unmaßstäblich dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Der Gesetzgeber hat den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz r unter dreijährige Kinder festgeschrieben. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung die „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 2021“ erarbeitet. Hier steht die Entwicklung der Kinderzahlen als zentrale Komponente der Bedarfsplanung im Fokus. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst.

 

Aktuell besteht im Stadtbezirk Eickel ein über das Angebot der bestehenden städtischen Kindertageseinrichtung (Kita) an der Hofstraße hinausgehender hoher Betreuungsbedarf. Mit einem weiteren Anstieg des Bedarfs an Ü3-Plätzen ist insbesondere zu rechnen. Gesamtstädtisch hat die Nachfrage an Kindertagesbetreuung den Höchststand erreicht. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst. Um den Rechtsanspruch an die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung zu erfüllen, hat der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie einen Kita-Neubau avisiert. Für die Errichtung des Kita-Neubaus kommt das im Kapitel A genannte, unmittelbar nordöstlich an den Sportplatz „Stratmanns Hof“ angrenzende städtische Flurstück an der Barbarastraße in Betracht. Ein anderer potentieller Standort nördlich der Barbarastraße für die neue Kita war zuvor wegen notwendiger Baumfällungen abgelehnt worden.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 14.01.2021 beschlossen, auf dem Grundstück an der Barbarastraße einen Kita-Neubau zu errichten. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude, das eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung mit bis zu 110 Betreuungsplätzen aufnehmen kann. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des Kita-Neubaus zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 273 erforderlich.

 

 

D. Inhalte der Planung

 

Das in Rede stehende Grundstück, das deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, wird als „Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke - Kindertagesstätte“ festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplanentwurf das zulässige Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche, eine Fläche für Stellplätze, ein Pflanzgebot sowie eine Zuordnungsfestsetzung für die außerhalb des Plangebiets vorgesehenen (externen) Ausgleichsmaßnahmen fest. Es sollen insgesamt drei externe Ausgleichsmaßnahmen auf folgenden Flächen realisiert werden:

 

Maßnahme 1:

Die Fläche befindet sich an der Barbarastraße, ca. 150 m entfernt vom Plangebiet. Die Maßnahme wurde bereits auf einer 980 m² großen Teilfläche des Flurstücks 526 Flur 64 Gemarkung Wanne-Eickel von der Stadt Herne realisiert. Die Maßnahme umfasste eine Entsiegelungsmaßnahme, bestehend aus dem Gebäuderückbau (ehemaliges Jugendzentrum 'Falkenheim') und dem Rückbau der sonstigen versiegelten Flächen (Zufahrts- und Stellplatzflächen), sowie die anschließende Anlage einer Extensivrasenfläche.

 

Maßnahme 2:

Bei der Fläche, auf der die Maßnahme realisiert werden soll, handelt es sich um die Flurstücke 8, 9, 10, 11, 15, 16 und 119 Flur 66 Gemarkung Wanne-Eickel, im Bereich des ca. 750 m Luftlinie südwestlich vom Plangebiet entfernten Röhlinghauser Friedhofs an der Hofstraße. Eine Teilfläche des dort bestehenden Container-Stellplatzes soll entsiegelt und durch die Anlage einer Blühwiese ersetzt werden. Auf dem Friedhof selbst werden 8 Bäume und eine Vogelnährhecke gepflanzt. Darüber hinaus sollen in der angrenzenden Grünverbindung Behmers Hof weitere 15 Bäume gepflanzt werden.

 

Maßnahme 3:

Im Bereich des ca. 6,5 km Luftlinie östlich vom Plangebiet entfernten Südparks zwischen Erlenweg, Eichenweg und Birkenweg sollen auf dem Flurstück 134 Flur 26 Gemarkung Herne auf einer Teilfche von mindestens 547 m² Heckenstreifen, Gehölzflächen sowie Blühstreifen aus heimischen, regionalen Pflanzenarten angelegt werden.

 

Durch die Realisierung dieser externen Mnahmen wird ein vollständiger ökologischer Ausgleich der durch die Planung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft erreicht.

 

 

E. Bisheriges Planverfahren

 

  • Beschluss zur Aufstellung durch den Haupt- und Personalausschuss: 18.04.2023
  • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung: 28.02.2023
  • Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: am 25.05.2023 in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel sowie anschließende Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.06.2023
  • Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung: 08.05.2023 - 14.06.2023
  • Beschluss zur Veröffentlichung durch den Haupt- und Personalausschuss: 31.10.2023
  • Durchführung der Veröffentlichung: 13.11.2023 15.12.2024
  • Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB: 13.11.2023 15.12.2024

F. Änderungen nach der Veröffentlichung:

 

Die im Kapitel „D. Inhalte der Planung“ erläuterte externe Ausgleichsmaßnahme 2 wurde ergänzt, um einen größtmöglichen ökologischen Ausgleich in der Nähe des Plangebiets gewährleisten zu können. Demzufolge kann die im Stadtteil Herne-Süd vorgesehene externe Ausgleichsmaßnahme 3 deutlich reduziert werden. Die Realisierung des verbleibenden Teilausgleichs auf dieser Fläche ist aber dennoch erforderlich, um einen vollständigen ökologischen Ausgleich des mit der Planung verursachten Eingriffs zu erzielen.

 

Eine inhaltliche Änderung der Planung, die über die oben genannten Ergänzungen hinausgeht, resultierte aus den während der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht. Eine Wiederholung der genannten Beteiligungsschritte ist aufgrund dieser Ergänzungen bzw. Änderungen nicht erforderlich.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

       


Anlagen:
 

  1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
  2. Bebauungsplan Nr. 273 – Kita Barbarastraße – mit Entwurfsstand vom 18.12.2023
  3. Begründung zum Bebauungsplan mit Stand vom 18.12.2023 inklusive der Anlagen
    1. Orientierende Bodenuntersuchung Sportplatz Barbarastraße“, Büro LUB GmbH Labor für Umweltanalytik und Biotechnik, März 2017
    2. Bericht zu Bodenuntersuchungen für einen Neubau einer Kindertagesstätte an der Barbarastraße in Herne“, Büro geoconcept, November 2020
    3. Verkehrsuntersuchung zum geplanten Neubau einer Kindertagesstätte an der Barbarastraße in Herne“, Büro Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, November 2021
    4. Schalltechnische Untersuchung zur Modernisierung des Sportplatzes Stratmanns Hof in Herne“, Büro ACCON Köln GmbH, Januar 2023

 

  1. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
  2. Klimacheck

       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan (1317 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Bebauungsplan (1665 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Begründung mit Umweltbericht (23895 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3.1_Bodengutachten LUB (30614 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 3.2_Bodengutachten geoconcept (1037 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 3.3_Verkehrsuntersuchung (4132 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 3.4_Schallgutachten (1628 KB)      
Anlage 9 8 öffentlich Anlage 4_Abwägungsvorschlag (242 KB)      
Anlage 8 9 öffentlich Anlage 5_Klimacheck (268 KB)