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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Herne-Mitte im Stadtteil Baukau in unmittelbarer Nähe des Schlosspark Strünkede. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 235 –Dienstleistungspark Schloss Strünkede – umfasst eine ca. 6,7 ha große Fläche und wird im Norden durch die Forellstraße, im Osten durch den Westring, im Süden durch die Straße Lackmanns Hof sowie im Westen durch die Kaiserstraße und das sich bereits im Bau befindliche Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Bürozentrum begrenzt. Der exakte Verlauf des Geltungsbereichs kann der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 entnommen werden.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Nachdem im Sommer 2008 die Wohnheime für Asylbewerber an der Forellstraße abgebrochen wurden, konkretisierte die Stadt Herne das Ziel, auf der in städtischem Eigentum stehenden Fläche den Dienstleistungspark Schloss Strünkede zu entwickeln. Durch die bauliche Entwicklung dieser Potenzialfläche soll eine deutliche Steigerung der städtebaulichen Attraktivität des Stadtteils Baukau erfolgen. Nach verschiedenen planerischen Überlegungen wurde deutlich, dass dieses Plangebiet insbesondere für hochwertiges Gewerbe des Forschungs- und Dienstleistungssektors geeignet ist. Die integrierte Lage und die Nachbarschaft dieses Areals zum IGZ Innovations- und Gründerzentrum beinhalten dabei eine besondere Entwicklungschance. Mit seiner zentralen Lage im Ruhrgebiet und der Nähe zu den Universitäten Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen bestehen gute Möglichkeiten, eine adäquate Nachnutzung an diesem verkehrlich gut angebundenen Standort zu realisieren und ihn damit zu revitalisieren.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der angestrebten Nachnutzung und Neuerschließung zu schaffen, hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne bereits im Jahr 2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 235 gefasst. Zur Sicherstellung eines integrativen Ansatzes wurde anschließend das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH damit beauftragt, ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten. Die städtebauliche Konzeption sieht eine abschnittsweise Entwicklung mit einem gewerblich genutzten Teilbereich im Nordosten, einem Nahversorgungsstandort inklusive Flachen für Dienstleistungsnutzungen und Geschosswohnungsbau im Nordwesten sowie studentisches Wohnen im Südosten vor. Ein weiterer wesentlicher Baustein des Konzepts sind die geplanten Grünzüge, die ein prägendes Element darstellen, das Plangebiet gliedern und an bestehende und zukünftige attraktive Freiraumstrukturen anknüpfen sollen.
Da der erste Entwicklungsabschnitt im nordwestlichen Teilbereich mit dem Nahversorgungstandort und dem Geschosswohnungsbau mit einem einzigen Vorhabenträger zeitnah realisiert werden sollte, hatte der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne entschieden, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben im Vorfeld auf Grundlage des zwischenzeitlich bereits in Kraft getretenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 – Quartier Kaiserstraße – zu schaffen und den Bebauungsplan Nr. 235 im Anschluss daran aufzustellen. Mit dem Bau des Nahversorgungszentrums konnte daher bereits im letzten Jahr begonnen werden und die Fertigstellung ist für Sommer 2024 geplant.
In den vergangenen zwei Jahren begegnete die plangemäße Konversion der weiteren Entwicklungsfläche jedoch mehreren Herausforderungen. Zum einen musste zunächst geprüft werden, ob ein Teilbereich des Plangebietes als alternativer Standort für die dringend neu zu errichtende marode Grundschule Forellstraße infrage käme. Zum anderen wurde einer Umsetzung der ursprünglichen Entwicklungsvorstellungen des studentischen Wohnens nur noch eine geringe Chance eingeräumt. Hinsichtlich der Schulstandortsuche ist deutlich geworden, dass die südliche Teilfläche des Plangebietes insbesondere sowohl aufgrund der Nähe zum bisherigen Standort der Grundschule als auch durch die im Plangebiet schon bestehende Kita an der Straße Lackmanns Hof besonders gut geeignet ist. Im Rahmen der weiteren Überlegungen zum studentischen Wohnen wurde deutlich, dass auf der südöstlichen Teilfläche im Plangebiet die Ansiedlung von weiteren Gewerbe des Forschungs- und Dienstleistungssektors sinnvoller erscheint. Ausgehend von konkreten Interessenten aus dem Bereich Forschung und Entwicklung soll daher der geplante Innovationspark um die südöstliche Teilfläche erweitert werden, um insbesondere die Stadt Herne als Forschungsstandort zu stärken.
Des Weiteren ergab sich in jüngerer Vergangenheit das Erfordernis, die für den südlichen Teilbereich des rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 – Quartier Kaiserstraße – getroffenen Festsetzungen anzupassen, da aus dem zwischenzeitlichen Wechsel des Vorhabenträgers eine neue städtebauliche Konzeption der Wohngebäude resultierte. Diese Fläche wird daher in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 235 einbezogen, um auch zukünftig bei weiteren Neuplanungen eine flexiblere Anordnung der Wohngebäude zu ermöglichen.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das Ziel der städtebaulichen Planung ist es, auf einer innerstädtischen Brachfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit einem Wohngebiet für den Geschosswohnungsbau, einer Schule, Gewerbeflächen primär für den Forschungs- und Dienstleistungssektor sowie öffentlichen Grünflächen zu schaffen. Auch die Bestandsbebauung am Knotenpunkt Westring/Forellstraße im Osten und die bestehende Kita im Südwesten des Plangebiets sollen dabei – der derzeitigen baulichen Nutzung entsprechend – weiterhin planungsrechtlich gesichert werden.
Die Konzeption des Bebauungsplanes sieht eine gestalt- und funktionswirksame Trennung bzw. Abschirmung der gewerblichen Flächenbereiche im nördlichen und östlichen Teilbereich des Plangebietes gegenüber den westlichen und südlichen sowohl geplanten Wohn-, Bildungs- und sozialen Nutzungen als auch den Wohnnutzungen in ihrer Umgebung vor. Das Grundkonzept der Planungskonzeption bilden attraktive Grünverbindungen, die als naturnahe Gliederungselemente das Plangebiet durchziehen und die Fläche an angrenzende bestehende sowie geplante Grün- und Wasserflächen anbinden sollen. Dabei dient die Aufstellung des Bebauungsplanes sowohl dazu, gem. des Grünflächenentwicklungsplans der Stadt Herne (GEP 2021-2025) eine Grünverbindung vom Schlosspark Strünkede bis zur Forellstraße und im weiteren Verlauf an die geplante Grünverbindung entlang des Ostbaches an den Rhein-Herne Kanal herzustellen als auch eine Grünverbindung in westlicher Richtung zum Kleingartenverein „Kaiserstraße“ zu schaffen.
Des Weiteren soll mit dem Bebauungsplan ein Entwicklungsziel des sich zurzeit noch in der Aufstellung befindlichen „Masterplan Wasserlagen“ der Stadt Herne umgesetzt werden, der als mittel- bis langfristiges Strukturkonzept des Emscher- und Kanalraums für das Plangebiet eine wohnbauliche und nicht störende gewerbliche Entwicklung mit den zwei Grünverbindungen vorsieht. Zuletzt soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderlichen inneren Erschließungsmaßnahmen des Plangebiets schaffen sowie dem Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Herne mit Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadträumlichen Auswirkungen entsprechen.
D. Inhalte der Planung
Zur Umsetzung der Planungsziele setzt der Bebauungsplan für die angestrebte Ansiedlung von Dienstleistungs- und Forschungseinrichtungen im nördlichen, mittleren und südöstlichen Teilbereich des Plangebietes eingeschränkte Gewerbegebiete fest. Ebenso wird mit der Festsetzung das bestehende Bürogebäude am Knotenpunkt Westring/ Forellstraße planungsrechtlich gesichert. Für den angestrebten Geschosswohnungsbau wird westlich im Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die im Süden bestehende Kindertagesstätte und geplante Grundschule werden als Gemeinbedarfsfläche mit der jeweiligen Zweckbestimmung festgesetzt und somit planungsrechtlich gesichert.
Darüber hinaus sollen die geplanten Grünzüge als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, um diese als attraktive öffentliche Parkanlagen mit Fuß- und Radwegen, Entwässerungsmulden sowie Baumpflanzungen realisieren zu können. Die für die neue innere Erschließung der Gewerbegebiete benötigte Stichstraße wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Neben der Erschließungsfunktion soll mit der Festsetzung ebenso die Möglichkeit geschaffen werden, an zentraler Stelle im Plangebiet im Bereich des mittleren Grünzuges einen attraktiven begrünten Platz als Begegnungsstätte herzustellen. Für alle weiteren Festsetzungen im Detail wird auf den Bebauungsplanentwurf und die zugehörige Begründung verwiesen.
E. Bisheriges Planverfahren
F. Änderungen nach der ersten öffentlichen Auslegung
Eine inhaltliche Änderung der Planung, die über redaktionelle Anpassungen in den Planunterlagen hinausgeht, resultierte aus den während der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht. Die redaktionellen Änderungen betreffen die Aktualisierung der Kennzeichnung zum ehemaligen Bergbau und sowie die Beschreibung der planungsrechtlichen Situation in Kapitel 2 der Begründung, da zwischenzeitlich eine Überleitung des regionalplanerischen Flächennutzungsplans in den gemeinsamen Flächennutzungsplan erfolgte. Eine Wiederholung der genannten Beteiligungsschritte ist aufgrund dieser redaktionellen Änderungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen: