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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/1226  

Betreff: Etablierung von Krisen-Informations-Ersthilfe-Zentren (KIEZ) im Stadtgebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Golder, Silke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
06.12.2023 
des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

In einem Krisenfall, wie zum Beispiel einem extremen Wetterereignis mit Auswirkungen auf das Herner Stadtgebiet und die Bevölkerung, bei Ausfall der Kommunikationsmöglichkeiten oder bei einem großflächigen, langanhaltenden Stromausfall muss die Bevölkerung kontinuierlich mit offiziellen Informationen der Stadtverwaltung sowie mit angemessenen Verhaltenshinweisen versorgt werden. Bei einer erheblichen Störung des alltäglichen Lebens müssen Möglichkeiten zur Notrufabgabe für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie eine Notversorgung mit lebensnotwendigen Gütern gewährleistet werden.

 

Es ist gesetzliche Aufgabe der Stadt Herne als kreisfreie Stadt, Notrufe der Bevölkerung entgegen zu nehmen. Diese gesetzliche Vorgabe beinhaltet auch die Maßnahmen zur Sicherstellung der Notrufannahme bei einem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationsmöglichkeiten. Weiterhin wurden mit dem sogenannten Sensibilisierungserlass des Ministeriums des Innern des Landes NRW vom 29.07.2022 die Gebietskörperschaften aufgefordert, Maßnahmen für einen möglichen, nicht nur kurzfristigen Stromausfall zu planen. Da zu erwarten ist, dass bei einem Ausfall der Versorgung mit elektrischer Energie auch die Kommunikation per Telefon (auch im Bereich des Mobilfunks) nicht mehr möglich sein wird, bedarf es vorgeplanter, im konkreten Schadenfall einzurichtender Anlaufstellen im Stadtgebiet, an denen die Bevölkerung Hilfe- bzw. Notrufe absetzen sowie Informationen der Stadtverwaltung zur gegenwärtigen Lage erhalten kann.

 

Derzeit wird die gesetzlich geforderte Redundanz zur Notrufannahme bei Ausfall der Kommunikationswege durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet, die vor den Feuerwehrgerätehäusern positioniert werden. Eine langfristige Aufrechterhaltung der Dienstleistung kann so jedoch nicht sichergestellt werden. Zudem stehen die Fahrzeuge auch nicht für ihre originären Aufgaben als Einsatzfahrzeuge zur Verfügung.

 

Um in einem Krisenfall gezielt reagieren, die Bevölkerung schnell informieren und zum Teil notfallversorgen zu können sollen sogenannte Krisen-Informations-Ersthilfe-Zentren (KIEZ) eingerichtet werden. Die KIEZ-Standorte verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet und sind im Ernstfall notstromversorgte und organisierte Anlauf- und Versorgungsstellen für von einer Krisenlage oder einem besonderen Ereignis betroffene Bürgerinnen und Bürger.

 

Das KIEZ-Konzept ist ein mehrstufiges Konzept. Die Notrufannahme- und Notfallinformationspunkte bilden die KIEZ-Stufe 1, größere Anlaufstellen mit erweiterten Aufgaben bilden die KIEZ-Stufe 2.

 

KIEZ-Stufe 1: Notrufannahme- und Notfallinformationspunkte („KIEZ-Notruf“)

Entgegennahme und Weiterleitung von Notrufen und Hilfeersuchen der Bevölkerung bei Ausfall der Kommunikationsmöglichkeiten sowie Gestellung von offiziellen Informationen der Stadtverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herne

 

KIEZ-Stufe 2: Betreuungsstellen mit Serviceleistungen („KIEZ-Betreuung“)

 Weiterführende Katastrophenschutz-Maßnahmen (kleinere Hilfe- und               Versorgungsleistungen) für die Bevölkerung im Rahmen einer Krisenlage oder eines außergewöhnlichen Ereignisses

 

 

Die KIEZ-Stufen sind unabhängig voneinander aktivierbar.

 

Als KIEZ-Stufe 1 sind die Standorte der Feuerwehr Herne vorgeplant. Als Standorte für die umfangreichreichere KIEZ-Stufe 2 kommen größere Sporthallen oder Schulzentren im Stadtgebiet in Betracht.

 

Die Aufgaben der KIEZ-Standorte umfassen dabei insbesondere die Information der Bevölkerung und die Notrufabgabe bei einem Ausfall der Kommunikationsmittel. Weitere Aufgaben und Funktionen können, je nach Ereignis und konzeptioneller Vorplanung, an den KIEZ-Standorten wahrgenommen werden:

 

- eingeschränkte medizinische Erstversorgung (Erste Hilfe)

- Polizei als Ansprechpartner vor Ort

- Anlaufstelle und Registrierung von Spontanhelfenden

- Notversorgung der Bevölkerung vor Ort mit Frischwasser bei Ausfall des Trinkwassernetzes

- Versorgungspunkt für eigenes Personal

- Unterbringung nicht selbsthilfefähiger Personen

- Notapotheken (Medikamentenausgaben)

- glichkeiten zur Ladung von elektronischen Kommunikationsgeräten

- Lager- und Reserveflächen

 

Die Szenarien, bei welchen die KIEZ-Standorte aktiviert werden, sind zahlreich und hier lediglich beispielhaft und nicht abschließend aufgelistet:

 

- Ausfall der Gas-/Energieversorgung in Herne für mehr als 24 Stunden

- Flächendeckender Stromausfall in Deutschland

- Unwetterlagen (Beispiel: Starkregenereignis mit schweren Überschwemmungen im Stadtgebiet)

- Kampfmittelfunde

- Betreuungssituationen (Beispiele: gestrandeter Reisebus oder Zug; Großbrand eines Mehrfamilienhauses)

- Besondere Einsatzsituationen von Polizei oder Feuerwehr

 

Eine interkommunale Zusammenarbeit der Stadt Herne mit weiteren Gebietskörperschaften zur Weiterentwicklung des KIEZ-Konzeptes wird angestrebt. Das KIEZ-Konzept ist bereits im Märkischen Kreis sowie in den Städten Leverkusen und Bochum etabliert.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird zunächst nur die Einrichtung und Vorplanung der Notrufannahme- und Notfallinformationspunkte als KIEZ-Stufe 1 konzeptioniert. Die Umsetzung und Implementierung der weiteren KIEZ-Stufe und Ertüchtigung der dafür ausgewählten Standorte soll ab dem zweiten Halbjahr des Jahres 2024 erfolgen.

 

Aktuelle Planung:

Die Notrufannahme- und Notfallinformationspunkte werden eingerichtet, wenn es zu einem kompletten, längerfristigen Kommunikationsausfall in der Stadt Herne kommt. Dies bedeutet, dass die Bevölkerung weder über das Festnetz noch über den Mobilfunk einen Notruf bei der Leitstelle der Feuerwehr Herne melden kann. Das zugrundeliegende Szenarior den Ausfall ist dabei unerheblich.

 

Bei einem flächendeckenden und längerfristigen Kommunikationsausfall werden innerhalb kürzester Zeit (Vorlaufzeit ca. 30 Min.) Notrufannahmepunkte, verteilt im gesamten Stadtgebiet, aufgebaut. Dort nehmen Mitglieder / Mitarbeitende der Feuerwehr Notrufe an, um diese per Funk an die disponierende Stelle weiter zu geben.

Im Bedarfsfall können diese Notrufannahmepunkte auch zu einem Notfallinformations-Punkt erweitert werden. Dort können Bürger*innen offizielle Informationen der Stadtverwaltung zur Lage erfragen, Anfragen stellen, die nicht als Notruf zu werten sind sowie Verhaltenshinweise erhalten. Dazu werden die Standorte mit zusätzlichem Personal der Stadtverwaltung besetzt. Der Betrieb der Notfallinformationspunkte ist mit einem Vorlauf von ca. sechs Stunden geplant, damit das Personal vor Ort auch gesicherte Informationen der Stadtverwaltung (i.d.R. des Krisenstabes) herausgeben kann.

 

Acht Standorte sind als Notrufannahme-Punkte und Notfall-Informations-Punkte vorgesehen. Dieses sind die Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr sowie die Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr (Lageplan und Adressen siehe beiliegendes Konzept in der Anlage). Über die Mitwirkung der Polizei an dem Konzept und die Bereitstellung von Räumlichkeiten der Polizei als Notrufannahme- und Notfallinformationspunkte werden zurzeit Gespräche geführt.

 

r die Kommunikation zwischen den Notrufannahmepunkten und der Leitstelle der Feuerwehr Herne sind drei redundante Wege als Funkkommunikation festgelegt.

 

Der Betrieb der KIEZ-Stufe 1 ist bei einem anhaltenden Schadenereignis für einen durchgehenden 24-Stunden-Betrieb geplant. Eine dementsprechende Personalplanung in Verbindung mit einem Schichtmodell sowie ein Konzept zur Alarmierung des Personals und zur Inbetriebnahme der Notfall-Informations-Punkte muss noch durch die Verwaltung erstellt werden.

 

Das vorgeplante Personal der Stadtverwaltung ist, analog zu den Strukturen des Infotelefons des Krisenstabes, durch Schulungen und regelmäßige Fortbildungen oder Übungen für den Einsatz in den KIEZ-Standorten vorzubereiten.

 

Bauliche Maßnahmen

Zur Umsetzung der KIEZ-Stufe 1 sind bauliche Maßnahmen an den vorgeplanten Standorten erforderlich. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Versorgung der Feuerwehrgerätehäuser mit Notstrom bzw. der Möglichkeit zur Notstromeinspeisung. Weitere bauliche Maßnahmen gründen auf der konzeptionellen Vorplanung, dass die Bevölkerung die KIEZ-Standorte nicht betreten soll, um Notrufe abzusetzen oder Informationen zu erhalten. Dies dient der Gewährleistung der Betriebsfähigkeit der Feuerwehr-Standorte und der Sicherheit der eingesetzten Mitarbeitenden. Die konkreten notwendigen baulichen Maßnahmen sind in dem in der Anlage dargestellten Konzept erläutert.

 

Weitere notwendige Maßnahmen

Die festgelegten KIEZ-Standorte sind in geeigneter Weise für die Bevölkerung vor dem Eintritt eines Schadenereignisses zu veröffentlichen, z.B. durch die Erstellung von Flyern, Erstellung eines Auftrittes auf der städtischen Internetseite etc. Die Veröffentlichung der Notrufannahme- und Notfallinformationspunkte erfolgt im Frühjahr 2024 nach Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen an den KIEZ-Standorten, die einen (vorläufigen) Betrieb der Standorte sicherstellen.

Jeder Standort wird deutlich und einheitlich gekennzeichnet. Eine entsprechende Beschilderung wird im Stadtbild installiert. Vorgesehen ist eine Beschilderung am Standort selber (vgl. „NIP-Schilder“ des Kreises Recklinghausen) sowie ggf. eine zuweisende Beschilderung an Straßenschildern.

 

 

 

Diese Schilder weisen im Kreis Recklinghausen auf die Notfall-Infopunkte hin.

 

 

 

 

 

 

 

 

r die Umsetzung der hier beschriebenen KIEZ-Stufe 1 wurde bisher ein Finanzbedarf von ca. 120.000 € ermittelt. Weitere investive Aufwendungen (z. B. für Notstromaggregate zur Stromerzeugung und die bauliche Ertüchtigung der Feuer- und Rettungswachen) sind derzeit noch nicht bekannt. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung sind entsprechende konsumtive Haushaltsmittel bereitgestellt. Der investive Mittelbedarf war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht abschließend bekannt. Die geplanten Maßnahmen sind daher im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung aus den in Produkt 12.05 eingeplanten investiven Haushaltsmitteln zu finanzieren.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Burbulla                 


Anlagen:
Konzept                   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzept KIEZ (2049 KB) PDF-Dokument (1560 KB)