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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0849  

Betreff: Erneuerung der Fuß- und Radwegebrücke über den Hüller Bach in der Grünanlage Barbarastraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Gorke
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Vorberatung
21.09.2023 
des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
19.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

-8.400 € p.a.

 

 

-11.000 € p.a.

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541015

 

Bez.: Hüller Bach Fuß- und Radwegebrücke

 

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahme

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

 

422.600,00 €

 

 

 

-550.000,00 €

 

      


Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt:

 

  1. Die Erstellung der weiteren Planungsunterlagen zur Genehmigung und Ausführung des Ersatzneubaus der Brücke
  2. Den Ersatzneubau der Fuß- und Radwegebrücke über den Hüller Bach in der Grünanlage an der Barbarastraße

       


 

 

Sachverhalt:
 

  1. Beschreibung vorhandene Situation

Bei dem betroffenen Bauwerk handelt es sich um eine Fuß- und Radwegebrücke über den Hüller Bach in der Grünanlage an der Barbarastraße. Die Brücke dient als Fuß- und Radverbindung der Wohnbebauung des Stadtteils Röhlinghausen zum angrenzenden Naherholungsgebiet südwestlich des Hüller Baches mit Anschluss an die Erzbahntrasse.

 

Das dreifeldrige Bestandsbauwerk aus dem Jahre 1989 besitzt eine nutzbare Breite von 3,50 m und eine Gesamtlänge von 24,96 m mit zwei Zwischenstützungen. Der Überbau inklusive Geländer und die Zwischenstützung bestehen aus Bongossiholz. Die Widerlager aus Stahlbeton sind flach im Deich des Hüller Baches gegründet. Die Zwischenstützung trägt die Hauptlasten über die in den Deichen liegenden Streifenfundamente und Bohrpfähle aus Stahlbeton in den Baugrund ab.

 

Das Bestandsbauwerk weißt am Überbau an verschiedenen Bauteilen Schäden auf. Der fortschreitende Befall des Holzes durch Pilze und die dadurch einhergehende Zersetzung der tragfähigen Bestandteile führte 2020 zur Sperrung der Bestandsbrücke.

Die Unterbauten aus Stahlbeton waren in der zuletzt 2022 durchgeführten Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 unauffällig und sind in einem guten Zustand.

 

  1. Beschreibung geplante Maßnahme

Um die attraktive und gern genutzte Wegeverbindung aufrecht zu erhalten, soll das Bauwerk erneuert werden. Aufgrund des guten Zustandes der Unterbauten, können diese weiterhin genutzt werden. Der neue Überbau sowie die Zwischenstützung sollen aus Stahl ausgeführt werden.

Mit einem Stahlüberbau ist es möglich, trotz der gestiegenen Lasten aus den Normen, das Eigengewicht zu reduzieren und dadurch die Gesamtbelastung der Gründungsbauteile nicht zu steigern, sodass die Gründungsbauteile erhalten bleiben können.

Durch die Weiterverwendung der Gründungsbauteile bleiben die Abmessungen und Lage des neuen Überbaus identisch mit denen des Bestandsbauwerks.

Der Stahlüberbau besteht aus zwei in Brückenlängsrichtung orientierten Stahlträgern aus Walzprofilen, welche in horizontale Richtung durch einen Verband ausgesteift werden. Auf den Längsträgern liegen in regelmäßigen Abständen Nebenträger aus Walzprofilen auf, welche den Belag tragen und an denen gleichzeitig das Geländer befestigt wird.

Die Stützen bestehen aus Stahlrundrohren. Als Brückenbelag dienen zu Tafeln verschweißte Blechprofilroste aus Edelstahl, da diese eine wirtschaftliche und dauerhafte Lösung darstellen.

Um eine wartungsarme Konstruktion zu schaffen und gleichzeitig einen Bezug zur Geschichte des Ruhrgebietes herzustellen, soll die gesamte Konstruktion (bis auf den Belag und die Handläufe) in wetterfestem Stahl (COR-TEN®) hergestellt werden. Dieser Stahl benötigt keinen Korrosionsschutz und besitzt eine rostbraune Patina, welche ihn gleichzeitig schützt. Die Brücke geht offensiv mit der Historie ihres Standorts und dem verwendeten Werkstoff um. Gleichzeitig passt die rotbraune Farbe sehr gut zu den grünen Farben des naturnahen Umfelds. Der Belag und die Handläufe werden aus Edelstahl hergestellt.

Bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der statisch-konstruktiven und wirtschaftlichen Anforderungen stellt die gewählte Bauart in Hinblick auf Gestaltung und Baukosten die wirtschaftlichste Lösung dar.

 

 

 

  1. Entwässerung

Es ist keine geschlossene Entwässerung des Überbaus vorgesehen. Analog dem Bestand kann das Wasser durch die Löcher im Belag und die Fugen zwischen den einzelnen Blechprofilrosten ablaufen.

 

  1. Belastete Schichten

Es liegen keine Hinweise auf Schadstoffe vor.

 

  1. Grunderwerb/Planungsrecht

Grunderwerb ist nicht erforderlich. Es liegt ein Gestattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer, der Emschergenossenschaft, vor, welcher für den neuen Überbau einen entsprechenden Nachtrag erhält.

Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß § 36 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich.

 

  1. Kosten

Für die Umsetzung der Maßnahme werden die Kosten wie folgt geschätzt:

 Planungsleistung gemäß HOAI (LPH 1-9):  91.400 €

 Prüfstatik:        5.600 €

 Bauausführung:              450.000 €

 Bauwerksprüfung:      3.000 €

    Gesamtkosten ca. 550.000 €

 

  1. KAG

Die Erneuerung der Brücke ist nach § 8 KAG nicht beitragspflichtig. Entsprechend § 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Beitragen nach KAG werden keine Beiträge erhoben.

 

  1. Bauzeit / Baubeginn

Die weitere Planung soll nach Beschlussfassung der Maßnahme vergeben werden. Somit kann das Genehmigungsverfahren Anfang 2024 eingeleitet werden.

Die Auftragsvergabe für die Bauausführung ist für das 3. Quartal 2024 geplant. Durch die Verwendung von handelsüblichen Walzprofilen für die Tragkonstruktion, den hohen Vorfertigungsgrad und die minimalen Betonarbeiten auf der Baustelle beträgt die Bauzeit vor Ort ca. 2 Monaten. Es ist geplant die Maßnahme bis Ende 2024 abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehrsführung während der Bauzeit

r die Bauzeit ist keine weitere Verkehrsführung über die bereits bestehende Sperrung der Brücke hinaus erforderlich. Die Umleitung für alle Nutzer*innen führt südlich über die Hofstraße.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 

 

        


Anlagen:
 

-          Übersichtsplan

-          Entwurfsplan

       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan Brücke Hüller Bach (284 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurfsplanung Erneuerung Brücker Hüller Bach (472 KB)