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Vorlage - 2023/0838  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 273 - Kita Barbarastraße -
Beschluss zur Veröffentlichung des Planentwurfs
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.09.2023 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität Vorberatung
21.09.2023 
des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.09.2023 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
19.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
31.10.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beratenden Gremien und der Haupt- und Personalausschuss nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

          


Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Bebauungsplan Nr. 273 Kita Barbarastraße - mit Entwurfsstand vom 22.08.2023 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

 

           


Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 3.270 m². Der Geltungsbereich wird begrenzt durch

 

- die Barbarastraße im Nordosten,

- die Straße Am Alten Hof im Südosten,

- den Sportplatz „Stratmanns Hof“ im Südwesten,

- und die Grenze des Flurstücks 527 Flur 64 Gemarkung Wanne-Eickel im Nordwesten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel Flur 64 Flurstück 527.

 

Der Geltungsbereich ist im als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan unmaßstäblich dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Der Gesetzgeber hat den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder festgeschrieben. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung die „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 2021“ erarbeitet. Hier steht die Entwicklung der Kinderzahlen als zentrale Komponente der Bedarfsplanung im Fokus. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst.

 

Aktuell besteht im Stadtbezirk Eickel ein über das Angebot der bestehenden städtischen Kindertageseinrichtung (Kita) an der Hofstraße hinausgehender hoher Betreuungsbedarf. Mit einem weiteren Anstieg des Bedarfs an Ü3-Plätzen ist insbesondere zu rechnen. Gesamtstädtisch hat die Nachfrage an Kindertagesbetreuung den Höchststand erreicht. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst. Um den Rechtsanspruch an die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung zu erfüllen, hat der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie einen Kita-Neubau avisiert. Für die Errichtung des Kita-Neubaus kommt das im Kapitel A genannte, unmittelbar nordöstlich an den Sportplatz „Stratmanns Hof“ angrenzende städtische Flurstück an der Barbarastraße in Betracht. Ein anderer potentieller Standort nördlich der Barbarastraße für die neue Kita war zuvor wegen notwendiger Baumfällungen abgelehnt worden.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat am 14.01.2021 beschlossen, auf dem Grundstück an der Barbarastraße einen Kita-Neubau zu errichten. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude, das eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung mit bis zu 110 Betreuungsplätzen aufnehmen kann. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des Kita-Neubaus zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 273 erforderlich.

 

 

D. Inhalte der Planung

 

Das in Rede stehende Grundstück, das deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, wird als „Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke - Kindertagesstätte“ festgesetzt. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplanentwurf das zulässige Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche, eine Fläche für Stellplätze, ein Pflanzgebot sowie eine Zuordnungsfestsetzung für die externen Ausgleichsmaßnahmen fest.

 

 

E.  Bisheriges Planverfahren

 

  • Beschluss zur Aufstellung durch den Haupt- und Personalausschuss: 18.04.2023
  • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung: 28.02.2023
  • Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: am 25.05.2023 in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel sowie anschließende Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.06.2023
  • Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung: vom 08.05.2023 bis 14.06.2023

 

Die Eingaben und Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen wurden teils zur Kenntnis genommen, teils führten sie durch ihre Berücksichtigung zu Änderungen der Planung. Wie mit ihnen im Einzelnen umgegangen wurde, ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

 

F. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ergeben sich daraus keine inhaltlichen Änderungen der Planung, folgt der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

            


 

Anlagen:
 

  1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
  2. Bebauungsplan Nr. 273 Kita Barbarastraße mit Entwurfsstand vom 22.08.2023
  3. Begründung zum Bebauungsplan mit Stand vom 22.08.2023 inklusive der Anlagen
    1. Orientierende Bodenuntersuchung Sportplatz Barbarastraße“, Büro LUB GmbH Labor für Umweltanalytik und Biotechnik, März 2017

 

3.2   Bericht zu Bodenuntersuchungen für einen Neubau einer Kindertagesstätte an der Barbarastraße in Herne“, Büro geoconcept, November 2020

 

3.3   Verkehrsuntersuchung zum geplanten Neubau einer Kindertagesstätte an der Barbarastraße in Herne“, Büro Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, November 2021

 

3.4   Schalltechnische Untersuchung zur Modernisierung des Sportplatzes Stratmanns Hof in Herne“, Büro ACCON Köln GmbH, Januar 2023

 

  1. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen

          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan (1317 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Bebauungsplanentwurf (1662 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Begründung (38582 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3.1_Bodengutachten LUB (52475 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 3.2_Bodengutachten geoconcept (1037 KB)      
Anlage 7 6 öffentlich Anlage 3.3_Verkehrsuntersuchung (4132 KB)      
Anlage 6 7 öffentlich Anlage 3.4_Schallgutachten (1628 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 4_Abwägungsprotokoll (199 KB)