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Vorlage - 2023/0835  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15
- Quartier Kaiserstraße -, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sammetinger, 3016
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.09.2023 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.09.2023 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
26.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
31.10.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beratenden und beschließenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                  


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

 

a)         dem Antrag des Vorhabenträgers vom 17.08.2023 auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens statt zu geben.

b)        die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 - Quartier Kaiserstraße -, 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

                   


Sachverhalt:
 

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des VBP Nr. 15 - Quartier Kaiserstraße - umfasst das Flurstück Gemarkung Baukau, Flur 12, Flurstück 357, welches begrenzt wird im Norden durch die Forellstraße, im Osten durch die parallel zur Kaiserstraße verlaufende westliche Grenze des Flurstücks 600, im Süden durch die nördliche Grenze Flurstücks 356 und im Westen durch die Kaiserstraße.

 

Der Geltungsbereich r die Änderung umfasst damit nicht deckungsgleich den Geltungsbereich des VBP 15, sondern lediglich dessen nördlichen Teil, in welchem „Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Bürozentrum“ als Art der baulichen Nutzung festgesetzt ist (siehe dazu Anlage 1).

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 17.08.2023 die Änderung des Bebauungsplans beantragt. Dieser setzt im nördlichen Teil seines Geltungsbereichs, welcher Gegenstand der 1. Änderung des Planes sein soll, für die Art der baulichen Nutzung „Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Bürozentrum“ fest. Ziel war hier, dem Nahversorgungsdefizit im Stadtteil Baukau zu begegnen und ein urbanes Quartier mit einem Zusammenspiel aus Einzelhandel in der Erdgeschosszone und ergänzender Dienstleistungs- und Bürostruktur in den oberen Geschossen zu schaffen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15 wurde 2020 rechtskräftig.

 

Aufgrund der folgenden Corona-Pandemie, welche mit spürbaren Einschränkungen in der traditionellen Bürostruktur und einer breiteren Etablierung des Homeoffice einherging, sowie des Ukrainekrieges, welcher ebenfalls deutliche Auswirkungen auf wirtschaftliche Entwicklungen hat, gestaltet sich der Bedarf und die Nachfrage nach Neubauten im Bürosektor in Herne nicht mehr so stark, wie es bei der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 ursprünglich anzunehmen war. Gleichzeitig hat sich ein höherer Nutzungsbedarf im Bereich Schule und Bildung entwickelt, welchem nach Einschätzung des Vorhabenträgers und der Verwaltung auch an diesem Standort entsprochen werden könnte. Um diese Nutzungen hier bedarfsgerecht umsetzen zu können, soll der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 15 hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung geändert werden.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 soll, wie unter Abschnitt B erläutert, die Nutzungsmöglichkeiten im Quartier Kaiserstraße ändern. Neben den bereits von den Festsetzungen des VBP Nr. 15 gedeckten Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Büronutzungen sollen zukünftig auch Schulen und Bildungseinrichtungen bzw. Anlagen für soziale Zwecke realisiert werden können. Damit soll einem in den letzten Jahren deutlich erhöhten Bedarf an Einrichtungen dieses Sektors begegnet werden. Sowohl städtebaulich als auch mit Blick auf die bereits vorhandene und angestrebte Nutzungsstruktur innerhalb der Plangebietsfläche und unmittelbar an sie angrenzend mit der KiTa am Lackmanns Hof und der neu zu errichtenden Grundschule Forellstraße bietet sich so die Möglichkeit, die bereits angestoßene und in der Umsetzung befindliche Planung des VBP Nr. 15 an die geänderten Gegebenheiten anzupassen und bedarfsgerecht und zukunftsorientiert zu ergänzen.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 Quartier Kaiserstraße wird sich inhaltlich voraussichtlich lediglich in der festgesetzten Art der baulichen Nutzung um die unter Punkt B und C erläuterten Erweiterungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 unterscheiden.

 

 


E. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Dabei wird unter anderem Gelegenheit zur Äerung und Erörterung gegeben. Zudem werden erforderliche Fachgutachten eingeholt und die ebanfalls notwendige Änderung des Durchführungsvertrags zum Bebauungsplan zwischen Stadt und Vorhabenträger vorbereitet.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

 

                    


Anlagen:
 

  1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 Quartier Kaiserstraße
  2. Einleitungsantrag des Vorhabenträgers vom 17.08.2023

 

                   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich VBP 15 - Quartier Kaiserstraße - (2420 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Einleitungsantrag vom 17.08.2023 (165 KB)