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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
154.850,00 |
1.550.718.000.8 |
Verw. |
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt beschließt, die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt
Herne und dem Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. um 1
Jahr (01.01.2006 bis 31.12.2006) zu verlängern und dabei den vorgesehenen
Zuschuss um 5 % auf 154.850,00 Euro zu reduzieren.
Sachverhalt:
Der
Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. betreibt die
öffentliche Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen.
Für diese im öffentlichen Interesse liegende Arbeit hat die Stadt Herne dem Trägerverein seit 1994 Zuschüsse laut der abgeschlossenen Vereinbarung über die finanzielle Förderung gewährt.
Durch Beschluss des Rates der Stadt vom 24.06.2003 sollte auf Grund der äußerst angespannten Finanzsituation der Stadt Herne (im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes) eine Reduzierung der freiwilligen Ausgaben um 5 % durchgeführt werden.
Sollten
freiwillige Ausgaben auf Verträgen basieren, so sollten auch diese vorsorglich
aufgekündigt werden. Auch die im Jahre 1994 geschlossene Vereinbarung zur
finanziellen Förderung sollte fristgemäß zum 30.06.2005 gekündigt werden, damit
die Kündigung zum 31.12.2005 wirksam wird.
Die
Verwaltung hat dann fristgemäß am 26.04.2005 die Kündigung mit Wirkung zum
31.12.2005 ausgesprochen.
Da
die Kündigung nicht wegen vertragswidrigem Verhalten sondern aus den o.g.
finanziellen Gründen erfolgte, wurde dem Trägerverein angeboten, Gespräche über
die weitere Fortführung des Vertragsverhältnisses zu führen.
Nach
mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen des Trägervereins konnte trotz
erheblicher Bedenken eine Einigung für das Jahr 2006 mit der Laufzeit für 1
Jahr erreicht werden. Der nunmehr als Anlage beigefügte Vertrag enthält einige
redaktionelle Änderungen und die bereits oben erläuterten Kürzungen.
Folgende Teile des Vertragstextes wurden geändert:
1.
Vorwort
alt: Oberstadtdirektor,
neu: Oberbürgermeister Herrn Horst Schiereck, nachstehend Stadt
genannt
Die
o. g. Änderung ist redaktioneller Art.
2. § 1 Zahlung des Zuschusses
Absatz 2:
alt: 190.000,00 DM
neu: 154.850,00 Euro (95 % von 163.000,00 Euro)
3. § 1 Zahlung eines Zuschusses
Absatz 4:
alt:
Aufgrund der im Zeitraum 01.10.94 – 31.12.95 und die in darauf folgenden abgelaufenen Geschäftsjahren erzielten Rechnungsergebnisse wird jährlich der Zuschuss ab 1996 neu verhandelt.
neu:
Aufgrund der seit 1994 in dem bisherigen
Geschäftsjahren erzielten Rechnungsergebnisse wird der Zuschuss jährlich neu
verhandelt.
Eine
Aufrechnung weiterer Geschäftsjahre war im Jahr 1994 noch nicht möglich.
Nunmehr liegen genügend Geschäftsjahre vor, um anhand der Rechnungsergebnisse
den Zuschuss neu zu verhandeln.
4. § 2 Dauer der Vereinbarung
alt:
Die Vereinbarung beginnt am 01.12.1994 und gilt auf
unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Schluss (31.12.)
des jeweiligen Jahres gekündigt werden. Erstmals ist die Kündigung zum
31.12.2005 möglich.
neu:
Die Vereinbarung beginnt am 01.01.2006 und gilt bis
zum 31.12.2006. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt
werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, so verlängert sich diese Vereinbarung
jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.
Die Vertragsdauer für 1 Jahr ist von beiden Vertragsparteien vereinbart worden. Die Ergänzung der Verlängerung um ein weiteres Kalenderjahr soll verhindern, dass bei einer weiteren Einigung die Vereinbarung erneut abgeschlossen werden muss.
Im
kommenden Jahr werden weitere Verhandlungen zwischen dem Verein zur Förderung
der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e. V. und der Stadtverwaltung stattfinden um
eine längerfristige Lösung anzustreben.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Meinolf
Nowak
Stadtrat