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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0611  

Betreff: Verlängerung der Vereinbarung über die finanzielle Förderung der Arbeit in der öffentlichen Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Belker, Eduard
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Cypel, Sylvia
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
07.09.2005 
des Sportausschusses geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Anhörung
08.09.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
20.09.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.09.2005 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 154.850,00

1.550.718.000.8

Verw.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Herne und dem Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. um 1 Jahr (01.01.2006 bis 31.12.2006) zu verlängern und dabei den vorgesehenen Zuschuss um 5 % auf 154.850,00 Euro zu reduzieren.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Historie

Der Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e.V. betreibt die öffentliche Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen.

 

Für diese im öffentlichen Interesse liegende Arbeit hat die Stadt Herne dem Trägerverein seit 1994 Zuschüsse laut der abgeschlossenen Vereinbarung über die finanzielle Förderung gewährt.

 

 

Haushaltssicherung

Durch Beschluss des Rates der Stadt vom 24.06.2003 sollte auf Grund der äußerst angespannten Finanzsituation der Stadt Herne (im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes) eine Reduzierung der freiwilligen Ausgaben um 5 % durchgeführt werden.

 

Sollten freiwillige Ausgaben auf Verträgen basieren, so sollten auch diese vorsorglich aufgekündigt werden. Auch die im Jahre 1994 geschlossene Vereinbarung zur finanziellen Förderung sollte fristgemäß zum 30.06.2005 gekündigt werden, damit die Kündigung zum 31.12.2005 wirksam wird.

 

Die Verwaltung hat dann fristgemäß am 26.04.2005 die Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2005 ausgesprochen.

 

Da die Kündigung nicht wegen vertragswidrigem Verhalten sondern aus den o.g. finanziellen Gründen erfolgte, wurde dem Trägerverein angeboten, Gespräche über die weitere Fortführung des Vertragsverhältnisses zu führen.

 

Nach mehreren Gesprächen mit den Verantwortlichen des Trägervereins konnte trotz erheblicher Bedenken eine Einigung für das Jahr 2006 mit der Laufzeit für 1 Jahr erreicht werden. Der nunmehr als Anlage beigefügte Vertrag enthält einige redaktionelle Änderungen und die bereits oben erläuterten Kürzungen.

 

Gegenüberstellung

Folgende Teile des Vertragstextes wurden geändert:

 

 

1.                  Vorwort

 

alt: Oberstadtdirektor,

neu: Oberbürgermeister Herrn Horst Schiereck, nachstehend Stadt genannt

 

 

Die o. g. Änderung ist redaktioneller Art.

 

2.         § 1 Zahlung des Zuschusses

 

Absatz 2:

alt: 190.000,00 DM

neu: 154.850,00 Euro (95 % von 163.000,00 Euro)

 

 

 

3.         § 1 Zahlung eines Zuschusses

 

 

Absatz 4:

alt:

Aufgrund der im Zeitraum 01.10.94 – 31.12.95 und die in darauf folgenden abgelaufenen Geschäftsjahren erzielten Rechnungsergebnisse wird jährlich der Zuschuss ab 1996 neu verhandelt.

neu:

Aufgrund der seit 1994 in dem bisherigen Geschäftsjahren erzielten Rechnungsergebnisse wird der Zuschuss jährlich neu verhandelt.

 

 

Eine Aufrechnung weiterer Geschäftsjahre war im Jahr 1994 noch nicht möglich. Nunmehr liegen genügend Geschäftsjahre vor, um anhand der Rechnungsergebnisse den Zuschuss neu zu verhandeln.

 

 

 

4.         § 2 Dauer der Vereinbarung

 

alt:

Die Vereinbarung beginnt am 01.12.1994 und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Schluss (31.12.) des jeweiligen Jahres gekündigt werden. Erstmals ist die Kündigung zum 31.12.2005 möglich.

 

neu:

Die Vereinbarung beginnt am 01.01.2006 und gilt bis zum 31.12.2006. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, so verlängert sich diese Vereinbarung jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.

 

 

Die Vertragsdauer für 1 Jahr ist von beiden Vertragsparteien vereinbart worden. Die Ergänzung der Verlängerung um ein weiteres Kalenderjahr soll verhindern, dass bei einer weiteren Einigung die Vereinbarung erneut abgeschlossen werden muss.

 

 

Im kommenden Jahr werden weitere Verhandlungen zwischen dem Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e. V. und der Stadtverwaltung stattfinden um eine längerfristige Lösung anzustreben.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak

Stadtrat