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Vorlage - 2023/0711  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 244 - Vödestraße -
Beschluss zur erneuten Veröffentlichung des Planentwurfs
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Figgener, 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Flieger, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.09.2023 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.09.2023 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
26.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
31.10.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

 

              


Beschlussvorschlag:
 

Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Bebauungsplan Nr. 244 - Vödestraße - mit Entwurfsstand vom 21.07.2023 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

               


Sachverhalt:
 

 A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 244 -Vödestraße - umfasst den Bereich, der durch den Flottmannpark im Norden, die von der Vödestraße in Richtung Norden verlaufende Zufahrtsstraße mit anschließendem Fuß- und Radweg östlich des Grundstücks Vödestraße 132 im Osten, die Vödestraße im Süden und den Sportplatz im Westen begrenzt wird.  Seine Lage im Stadtgebiet ist überblickshalber in Anlage 1 dargestellt.

 

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch Ein- und Mehrfamilienhäuser entlang der Vödestraße und vereinzelt dazwischen bzw. dahinter liegende, teilweise stillgelegte Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Eine große Teilfläche des Plangebiets gehört zu einer ehemaligen Holzhandlung, die ihren Betrieb bereits vor vielen Jahren eingestellt hat.

Teile dieses Grundstücks sind an verschiedene Kleinbetriebe verpachtet. Im nordwestlichen Teil des Plangebiets liegen private Grün- und Gartenflächen.

 

Aufgrund der faktischen Gemengelage sind Betriebsveränderungen oder -erweiterungen baurechtlich problematisch und die städtebauliche Situation insgesamt wenig befriedigend. Das Plangebiet befindet sich zurzeit im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 111/Süd - Straße des Bohrhammers - von 1986. Hierin sind die bestehenden Wohngebäude entlang der Vödestraße und entlang des Durchstichs zum Flottmannpark am östlichen Plangebietsrand als Mischgebiet festgesetzt. Der rückwärtige, bislang noch gewerblich genutzte bzw. bereits brachliegende Teilbereich ist als Gewerbegebiet festgesetzt, die Gartenflächen im nördlichen und nordwestlichen Bereich hingegen als private Grünflächen.

 

Da das Gewerbegebiet nur über zwei schmale Zufahrten von der Vödestraße erschlossen ist, die unmittelbar zwischen den bestehenden Wohnhäusern hindurchführen, sind betriebliche Veränderungen oder Neuansiedlungen bau- und immissionsschutzrechtlich nur schwer realisierbar. In Anbetracht der bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen (Gewerbegebiet und private Grünfläche) ist eine wohnbauliche Folgenutzung ebenfalls nicht möglich. Was die Mischgebietsfestsetzung betrifft, so entspricht die faktische Situation diesem Gebietscharakter nicht, da hier beinahe ausschließlich Wohnnutzung anzutreffen ist.

 

Die im Grunde ruhige und attraktive Lage des Plangebiets in einem durch Wohnbebauung dominierten Bereich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Flottmannpark lässt eine wohnbauliche Folgenutzung bzw. Bestandssicherung des Areals stadtentwicklungspolitisch sinnvoll erscheinen. Aus diesem Grund gehört die Fläche seit mehreren Jahren zu denen des „Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP)“ der Stadt Herne und soll folglich bauleitplanerisch entwickelt werden.

 

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Ziel der städtebaulichen Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes im rückwärtigen, bisher baulich nicht bzw. mindergenutzten oder brachliegenden Plangebietsteil. Dieses soll hauptsächlich aus Einfamilienhäusern in Form von freistehenden Einzelhäusern sowie ergänzend aus vereinzelten Stadtvillen als kleinen Mehrfamilienhäusern bestehen. Zudem schafft der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderlichen inneren Erschließungsmaßnahmen des Plangebiets und bildet die notwendige Grundlage für das Umlegungsverfahren zur Neuordnung der Grundstücke im rückwärtigen Plangebietsteil, welches vom Rat der Stadt Herne bereits in seiner Sitzung am 02.12.2014 angeordnet worden ist. Die Bestandsbebauung entlang der Vödestraße und im Osten des Plangebiets soll - der sich faktisch entwickelten baulichen Nutzung entsprechend - als Wohngebiet gesichert werden. Dabei werden die bestehenden Gewerbebetriebe, welche keine Nutzungsaufgabe artikuliert haben, bauleitplanerisch berücksichtigt und integriert.

 

 

 

 

 

D. Inhalte der Planung

 

Geplant ist ein Wohnquartier mit voraussichtlich ca. 35 bis 40 Wohneinheiten als Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung der teils brauchliegenden, teils untergenutzten Grundstücke zwischen der nördlichen Bestandsbebauung entlang der Vödestraße und dem Flottmannpark. Der städtebauliche Entwurf, welcher die räumlich-konzeptionelle Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, schlägt eine Bebauung überwiegend in Form von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern auf unterschiedlich großen, marktüblichen Grundstücken vor. Im Laufe des Bauleitplanverfahrens sind die Doppelhäuser jedoch wieder entfallen, was die Zahl der voraussichtlichen Wohneinheiten entsprechend reduziert hat. Ergänzend finden sich im Norden zum Flottmannpark drei Stadtvillen als kleinere Mehrfamilienhäuser mit jeweils 5 Wohneinheiten. Alle Gebäude in diesem Bereich sollen höchstens zwei Vollgeschosse mit einem möglichen Staffelgeschoss und begrünte Flachdächer besitzen.

 

Die Erschließung innerhalb des Plangebiets erfolgt dem Grundgerüst nach als Ringerschließung durch eine öffentliche, verkehrsberuhigte Mischverkehrsstraße, welche nach Süden über das stadteigene Grundstück an die Vödestraße anbindet. Innerhalb der Verkehrsfläche können ausreichend Besucherstellplätze untergebracht werden. Zwei Anbindungen für Fußnger und Radfahrer vom neuen Wohnquartier an den Flottmannpark stärken die Verknüpfung der beiden Bereiche und sorgen für die städtebaulich gewünschte Durchlässigkeit. Die Entwässerung soll im Trennsystem erfolgen, wobei das Schmutzwasser dem städtischen Kanal unter der Vödestraße zugeleitet wird. Das Regenwasser hingegen, das nicht auf den Grundstücken selbst versickert oder verdunstet, wird nach Norden in den Zulaufgraben Hibernia im Flottmannpark abgeleitet.

 

Ein wesentliches Element des städtebaulichen Konzeptes stellt die öffentliche Grünfläche dar, welche den öffentlichen Raum an zentraler Stelle des Wohnquartiers aufweitet und damit sowohl den Quartiersmittelpunkt als auch das Quartiersentree repräsentiert. Sie bildet eine gewisse Adresse aus, erhöht die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität des Quartiers, bietet Platz für Bäume und Stellplätze, verbessert das Mikroklima und kann Regenwasser zurückhalten.

 

Einige Bereiche des Plangebiets werden nicht neu entwickelt und bebaut. Dies betrifft im Wesentlichen die Bestandsbebauung entlang der Vödestraße, die Gewerbebetriebe in zweiter Reihe auf dem Flurstück Nr. 61 und die Liegenschaften im Osten des Plangebiets, die ebenfalls bereits bebaut und durch die Verkehrsfläche als Durchstich zum Flottmannpark mit Wendemöglichkeit erschlossen sind. Dennoch wurden diese Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einbezogen. Einerseits ist dies städtebaulich geboten, um potentielle Konflikte zwischen der bestehenden gewerblichen Nutzung und der neuen sowie bestehenden Wohnbebauung bauleitplanerisch abarbeiten zu können. Andererseits soll insbesondere im Bereich der Wohnbebauung entlang der Vödestraße die Gelegenheit des Planverfahrens genutzt werden, den planungsrechtlichen Status der faktischen Bestandssituation anzupassen und letztere so zu sichern.

 

 

 

 

 

E.  Bisheriges Planverfahren

 

  • Beschluss zur Aufstellung durch den Haupt- und Personalausschuss: 25.11.2014
  • Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung: 10.12.2014
  • Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: am 04.07.2019 in der BV Herne-Mitte sowie anschließende Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.07.2019
  • Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung: vom 10.07.2019 bis 12.08.2019
  • Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durch den Haupt- und Personalausschuss: 27.04.2021
  • Öffentlichen Auslegung der Planunterlagen: 28.06.2021 bis 30.07.2021
  • Behördenbeteiligung i.S.d. § 4 Abs. 2 BauGB: 28.06.2021 bis 30.07.2021
  • Sachstandsbericht im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 11.11.2021, im Ausschuss für Umweltschutz am 17.11.2021 und in der Bezirksvertretung Herne-Mitte am 25.11.2021

 

Der Bebauungsplan sollte ursprünglich in der letzten Sitzungsfolge 2022 als Satzung beschlossen werden. Am 08.11.2022 wurde die entsprechende Beschlussvorlage jedoch auf Antrag eines Ausschussmitglieds von der Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung genommen und daher nicht weiter beraten. Aufgrund zahlreicher Einwendungen im Aufstellungsverfahren sowie politischer Initiative sollte der Bebauungsplan noch einmal inhaltlich geändert und das Planverfahren anschließend fortgeführt werden. Dies hat die Verwaltung im ersten Halbjahr 2023 getan, zudem wurde deswegen analog die nochmalige Überarbeitung des Umweltberichts mit Eingriffsbilanzierung notwendig.

 

 

 

F. Änderungen nach der ersten öffentlichen Auslegung und weiteres Vorgehen

 

Aus den inhaltlichen Planänderungen resultiert die obligatorische Wiederholung der Beteiligungsschritte nach den §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die Planänderungen erstrecken sich als Reaktion auf die hauptsächlich vorgebrachten städtebaulichen Kritikpunkte im Wesentlichen auf reduzierte Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zu erweiterten und ergänzten Pflanzgeboten und Begrünungsmaßnahmen. Dadurch konnte nunmehr auch die in der vorherigen Entwurfsfassung erforderliche planexterne Ausgleichsmaßnahme entfallen. Weitere Korrekturen sind festsetzungstechnisch bedingt oder besitzen lediglich redaktionellen Charakter (bspw. aktualisierte Rechtsgrundlagen oder der Hinweis zu möglichen Bodendenkmalfunden im Plangebiet aufgrund der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW im Jahr 2022). Alle Änderungen sind in den Planunterlagen durch magentafarbene Hervorhebungen (kursiv oder durchgestrichen) kenntlich gemacht.

 

 

 

 

 

 

Wie bereits im Sachstandsbericht von November 2021 angekündigt, wurden 2022 zudem eine erneute Artenschutzprüfung durchgeführt und ein Klimagutachten erarbeitet. Beide ergänzenden Fachbeiträge liefern keine wesentlichen neuen oder abweichenden Erkenntnisse für das Bauleitplanverfahren und haben daher auch nicht zu einer Änderung der Planung geführt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

               


Anlagen:
 

 

  1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)
  2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 244 -Vödestraße- vom 21.07.2023
  3. Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 244 - Vödestraße - vom 21.07.2023 mit Umweltbericht einschließlich der Anlagen
    1. Artenschutzrechtliche Prüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 Vödestraße“, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, November 2018
    2. Artenschutzrechtliche Prüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 Vödestraße“, Heller + Kalka Landschaftsarchitekten, Herne, Oktober 2022
    3.  Gutachten über Boden- und Grundwasseruntersuchungen zum Bebauungsplan 244 Vödestraße“, geotec ALBRECHT Ingenieurgesellschaft mbH, Herne, November 2019
    4. Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr, Sportanlagen und Gewerbeanlagen im Bebauungsplangebiet Nr. 244 -Vödestraße- der Stadt Herne“, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Essen, April 2020
    5. Klimagutachten zum Bebauungsplan Nr. 244 Vödestraße in Herne-Mitte“, K.PLAN Klima.Umwelt&Planung GmbH, Bochum, September 2022
  4. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen nach den §§ 3 und 4 BauGB
  5. Klimacheck

        

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Lage im Stadtgebiet (245 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Bebauungsplanentwurf (6791 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Begründungsentwurf mit UB (13145 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3.1 - Artenschutzrechtliche Prüfung 2018 (5054 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 3.2 - Artenschutzrechtliche Prüfung 2022 (16850 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 3.3 - Boden- und Grundwasseruntersuchungen (9097 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 3.4 - Geräuschemissionen und -immissionen (7466 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 4 - Abwaegungsvorschlag (3009 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Anlage 5 - Klimacheck (308 KB)