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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0597  

Betreff: Antrag der SPD-Ratsfraktion und Grünen Fraktion vom 10.08.2005 betr. "Kinder- und Jugendbericht"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Brix, Elke
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.08.2005 
des Jugendhilfeausschusses zurückgestellt   
29.09.2005 
des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Verwaltung des FB Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, einmal jährlich einen fortlaufenden Bericht über die Lage Kinder und Jugendlicher in Herne („Kinder und Jugendbericht“) zu erstellen.

Die freien Träger werden entsprechend §§ 78 und 80, Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz an der Erstellung des Berichtes beteiligt.

2.        Der Bericht ist erstmalig im Jahr 2006 vorzulegen soll folgende Schwerpunkte haben:

A.        eine sozialräumlich orientierte Kinder- und Jugendhilfestatistik über Angebote und Falldatenzahlen zu

·         Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Wohnbevölkerung; Ausländeranteil; familiäre Situation; Durchschnittseinkommen; Armut, Sozialhilfebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Kriminalität

·         Sport- und Spielflächen

·         Tageseinrichtung für Kinder, Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder im Grundschulalter bis 14 Uhr

·         Hilfen zur Erziehung, Jugendgerichtshilfe

·         erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, offene Kinder- und Jugendarbeit; Jugendverbandsarbeit, Jugendberufshilfe/-sozialarbeit, Jugendkulturarbeit

Basis dieses ersten Kinder- und Jugendberichtes soll das aktuelle Berichtswesen sein (z.B. KiTa-Bereich, Tätigkeitsberichte der freien Träger, der aufsuchenden Jugendarbeit, des Spielezentrums, ASD inkl. im HH vorgesehene Ausgaben).

 

3.        Der Kinder- und Jugendbericht ist jährlich zu aktualisieren und sukzessive um folgende Punkte zu ergänzen:

A.        eine Analyse über eines vom Jugendhilfeausschuss und Vertretern der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG zu bestimmendes spezifische Schwerpunktthema

B.        Ergänzung der sozialräumlich orientierte Kinder- und Jugendhilfestatistik über Angebote, Falldatenzahlen um

·         die Bedarfsentwicklung im Verhältnis zu Veränderungen gegenüber den Vorjahren und vergleichbaren Kommunen

·         gemeinwesenorientierte Angebote

·         zielgruppenorientierte Angebote (z.B: für Mädchen/ZuwanderInnen)

·         Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

·         Wohnen und Verkehr

·         Freiflächen

·         sonstige Betreuungs-, Beratungs- und Freizeitangebote

4.        Der Bericht ist jeweils in der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach den Osterferien dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.

Auf Grundlage der §§ 78 und 80,3 KJHG erhalten Vertreter der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG zu diesem Tagesordnungspunkt Rede- und Antragsrecht.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die SPD- und Grüne-Fraktion sind der Ansicht, dass ein auf Wirksamkeit angelegtes, flächendeckendes und am Bedarf orientiertes Angebot an Jugendhilfeleistungen einer sorgfältigen und zuverlässigen Planung vor Ort bedarf.

Zwingende Bedingungen wirksamer Planung sind u.a.

-      Schaffung eines günstigen Planungsklima durch Beteiligung aller Träger der Jugendhilfe,

-      Bestands- und Bedarfsanalyse aller Felder der Jugendhilfe.

Grundlage o.g. Bedingungen kann nur ein Kinder- und Jugendbericht sein, in dem sozialräumlich orientierte Daten im Vergleich zu allgemeinen Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe und übergreifende Leistungen dargestellt werden.

Ein kommunaler Kinder- und Jugendbericht kann als Instrument der Jugendhilfeplanung

¨      Förderleistungen für Kinder und Jugendliche sowie ihrer Familien und ihre sich verändernde Lebenslage öffentlich aufzeigen

¨      Klarheit über das erforderliche Angebot schaffen

¨      kritisch Strukturen hinsichtlich der Qualität und Quantität bestehender Leistungen als auch ihrer Stimmigkeit mit den Bedürfnissen der Adressaten reflektieren

¨      als Grundlage für die Bündelung von Maßnahmen und Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten dienen

¨      Einsichten in die Notwendigkeit eines differenzierten Leistungssystem sowie seiner Durchsetzung unabhängig fiskalischer Gesichtspunkte schaffen.

 

Mit freundlichen Grüssen

Für die SPD-Fraktion    Für die Grüne Fraktion

 

 

                Udo Sobieski          Daniel Kleibömer