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Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung des FB Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, einmal jährlich
einen fortlaufenden Bericht über die Lage Kinder und Jugendlicher in Herne
(„Kinder und Jugendbericht“) zu erstellen.
Die freien Träger werden entsprechend §§ 78 und 80, Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz an der Erstellung des Berichtes beteiligt.
2.
Der
Bericht ist erstmalig im Jahr 2006 vorzulegen soll folgende Schwerpunkte haben:
A.
eine sozialräumlich
orientierte Kinder- und Jugendhilfestatistik über Angebote und Falldatenzahlen
zu
·
Anteil
der Kinder und Jugendlichen an der Wohnbevölkerung; Ausländeranteil; familiäre
Situation; Durchschnittseinkommen; Armut, Sozialhilfebedürftigkeit,
Arbeitslosigkeit, Kriminalität
·
Sport-
und Spielflächen
·
Tageseinrichtung
für Kinder, Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder im Grundschulalter
bis 14 Uhr
·
Hilfen
zur Erziehung, Jugendgerichtshilfe
·
erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz, offene Kinder- und Jugendarbeit;
Jugendverbandsarbeit, Jugendberufshilfe/-sozialarbeit, Jugendkulturarbeit
Basis dieses ersten Kinder- und Jugendberichtes soll das aktuelle Berichtswesen sein (z.B. KiTa-Bereich, Tätigkeitsberichte der freien Träger, der aufsuchenden Jugendarbeit, des Spielezentrums, ASD inkl. im HH vorgesehene Ausgaben).
3.
Der
Kinder- und Jugendbericht ist jährlich zu aktualisieren und sukzessive um
folgende Punkte zu ergänzen:
A.
eine
Analyse über eines vom Jugendhilfeausschuss und Vertretern der
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG zu bestimmendes spezifische
Schwerpunktthema
B.
Ergänzung der
sozialräumlich orientierte Kinder- und Jugendhilfestatistik über Angebote,
Falldatenzahlen um
·
die Bedarfsentwicklung
im Verhältnis zu Veränderungen gegenüber den Vorjahren und vergleichbaren
Kommunen
·
gemeinwesenorientierte
Angebote
·
zielgruppenorientierte
Angebote (z.B: für Mädchen/ZuwanderInnen)
·
Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen
·
Wohnen
und Verkehr
·
Freiflächen
· sonstige Betreuungs-, Beratungs- und Freizeitangebote
4. Der Bericht ist jeweils in der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach den Osterferien dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.
Auf Grundlage der §§ 78 und 80,3 KJHG erhalten Vertreter der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG zu diesem Tagesordnungspunkt Rede- und Antragsrecht.
Sachverhalt:
Die SPD- und Grüne-Fraktion sind der Ansicht, dass ein auf Wirksamkeit angelegtes, flächendeckendes und am Bedarf orientiertes Angebot an Jugendhilfeleistungen einer sorgfältigen und zuverlässigen Planung vor Ort bedarf.
Zwingende Bedingungen wirksamer Planung sind u.a.
-
Schaffung
eines günstigen Planungsklima durch Beteiligung aller Träger der Jugendhilfe,
-
Bestands-
und Bedarfsanalyse aller Felder der Jugendhilfe.
Grundlage o.g. Bedingungen kann nur ein Kinder- und Jugendbericht sein, in dem sozialräumlich orientierte Daten im Vergleich zu allgemeinen Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe und übergreifende Leistungen dargestellt werden.
Ein kommunaler Kinder- und Jugendbericht kann als Instrument der Jugendhilfeplanung
¨ Förderleistungen für Kinder und Jugendliche sowie ihrer Familien und ihre sich verändernde Lebenslage öffentlich aufzeigen
¨ Klarheit über das erforderliche Angebot schaffen
¨ kritisch Strukturen hinsichtlich der Qualität und Quantität bestehender Leistungen als auch ihrer Stimmigkeit mit den Bedürfnissen der Adressaten reflektieren
¨
als
Grundlage für die Bündelung von Maßnahmen und Erschließung neuer
Finanzierungsmöglichkeiten dienen
¨ Einsichten in die Notwendigkeit
eines differenzierten Leistungssystem sowie seiner Durchsetzung unabhängig
fiskalischer Gesichtspunkte schaffen.
Mit freundlichen Grüssen
Für die SPD-Fraktion Für die Grüne Fraktion
Udo Sobieski Daniel Kleibömer