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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0592  

Betreff: Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 420.000,00 € für die Kanalerneuerungsmaßnahme in der Bickernstraße (von Sandweg bis Hüller Straße)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schmidt, Dr.
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.09.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
27.09.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 VE: 420.000,00 €

1.700.950/255/6

                 VermHH

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herne beschließt, eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 420.000,00 € für die Kanalerneuerungsmaßnahme Bickernstraße – von Sandweg bis Hüller Straße – bereit zu stellen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bickernstraße zwischen „Im Erlenkamp“ und „Hüller Straße“, welche im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes „Bickern/Unser Fritz“ durchgeführt werden soll, hat die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Wanne nach Empfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung in ihrer Sitzung am 31.05.2005 beschlossen, die Abwasserkanäle in der Bickernstraße (von Sandweg bis Hüller Straße) und „Im Erlenkamp“ (von Breslauer Straße bis Wilhelmstraße) zu erneuern. Mit dem Bau der Maßnahme soll Ende 2005 begonnen werden, sofern die Zustimmung der Bezirksregierung zur Realisierung der Umgestaltungsmaßnahme vorliegt.

 

Haushaltsmittel für die Kanalerneuerung in der Bickernstraße sind in Höhe von 420.000,00 € für das Jahr 2006 vorgesehen. Da die Ausschreibung bereits im Herbst dieses Jahres erfolgen soll, um den vorgesehenen Baubeginn Ende 2005 einzuhalten, muss zum jetzigen Zeitpunkt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit im Jahre 2006 im Haushaltsplan bereit gestellt werden.

 

Deckungsvorschlag:

 

Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung kann die Verpflichtungsermächtigung der Haushaltsstelle 1.700.950/408/7 – Kanalerneuerung Hauptstraße/Richard-Wagner-Straße/Rainerstraße/Eickeler Straße herangezogen werden. Bei dieser Kanalerneuerungsmaßnahme wird die bereitgestellte Verpflichtungsermächtigung im Jahre 2005 nicht in der bereitgestellten Höhe benötigt.