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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
VE: 420.000,00 € |
1.700.950/255/6 |
VermHH |
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Herne beschließt, eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 420.000,00 € für die Kanalerneuerungsmaßnahme Bickernstraße – von
Sandweg bis Hüller Straße – bereit zu stellen.
Sachverhalt:
Im
Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bickernstraße zwischen „Im Erlenkamp“ und
„Hüller Straße“, welche im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes
„Bickern/Unser Fritz“ durchgeführt werden soll, hat die Bezirksvertretung des
Stadtbezirkes Wanne nach Empfehlung des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung in ihrer Sitzung am 31.05.2005 beschlossen, die Abwasserkanäle
in der Bickernstraße (von Sandweg bis Hüller Straße) und „Im Erlenkamp“ (von
Breslauer Straße bis Wilhelmstraße) zu erneuern. Mit dem Bau der Maßnahme soll
Ende 2005 begonnen werden, sofern die Zustimmung der Bezirksregierung zur
Realisierung der Umgestaltungsmaßnahme vorliegt.
Haushaltsmittel
für die Kanalerneuerung in der Bickernstraße sind in Höhe von 420.000,00 € für
das Jahr 2006 vorgesehen. Da die Ausschreibung bereits im Herbst dieses Jahres
erfolgen soll, um den vorgesehenen Baubeginn Ende 2005 einzuhalten, muss zum
jetzigen Zeitpunkt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung mit
Kassenwirksamkeit im Jahre 2006 im Haushaltsplan bereit gestellt werden.
Deckungsvorschlag:
Zur
Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung kann die
Verpflichtungsermächtigung der Haushaltsstelle 1.700.950/408/7 –
Kanalerneuerung Hauptstraße/Richard-Wagner-Straße/Rainerstraße/Eickeler Straße
herangezogen werden. Bei dieser Kanalerneuerungsmaßnahme wird die
bereitgestellte Verpflichtungsermächtigung im Jahre 2005 nicht in der
bereitgestellten Höhe benötigt.