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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0587  

Betreff: Bürgereingabe gegen den Beschluss vom 08.06.2005 "Erstellung von Planunterlagen für eine Rad- und Fußgängerbrücke über die DB-Strecke 2650 und Sicherung der Erschließung der Grundstücke Voßnacken Nr. 50, 51 a, 53 a und des Pumpwerkes Herne-Voßnacken sowie des Sportplatzes, des Hundeplatzes und der Kleingärten von der Dorfstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau HarwegAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
07.09.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Anlass und Aufgabenstellung

 

Die Bewohner des Stadtteiles Börnig wenden sich mit der Bürgereingabe vom 27.06.2005 an den Ausschuss für Bürgereingaben stellvertretend durch den Rechtsanwalt Dr. M. Soestwöhner gegen den einstimmigen Beschluss vom 08.06.2005 (BV Sodingen) bzw. 24.05.2005 (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung) und 02.06.2005 (Ausschuss für Umweltschutz) „Erstellung von Planunterlagen für eine Rad- und Fußgängerbrücke über die DB-Brücke und Sicherung der Erschließung der Grundstücke Nr. 50, 51 a, 53 a und des Pumpwerkes Herne-Voßnacken sowie des Sportplatzes, des Hundeplatzes und der Kleingärten von der Dorfstraße“, da sie ihre Interessen und Belange im Abwägungsprozess der Verwaltung nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Der Mangel in der Abwägung läge darin, dass der zusätzliche Verkehr in der Dorf- bzw. Kirchstraße verursacht durch die Anlieger des Sport- bzw. Hundeplatzes in der Variantenwahl keine Beachtung gefunden hat.

Zu der Bürgereingabe wird wie in den folgenden Kapiteln dargestellt Stellung genommen.

 

 

2. Variantenwahl

 

Aufgrund der Unabänderlichkeit des geplanten (Teil-)Abrisses der Brücke Voßnacken (siehe Sitzungsvorlage vom 02.05.2005), sind verschiedene Varianten untersucht worden, welche die Erschließung der Grundstücke Voßnacken Nr. 50, 51 a, 53 a und des Pumpwerkes Herne-Voßnacken sichern sollen.


Mit dem Ergebnis der bevorzugten Brückenvariante als Rad- und Gehwegbrücke wurden die möglichen Erschließungsvarianten aufgrund der Kriterien Umsetzbarkeit / Realisierbarkeit, Umwelt und Wirtschaftlichkeit untersucht und unter Abwägung dieser Kriterien und aller öffentlichen und privaten Interessen die Variante C als die verträglichste favorisiert. Diese sieht vor, die Erschließung der o.g. Grundstücke über die Dorfstraße zu realisieren. In Höhe des Vereinsheimes zweigt die Variante in Richtung Norden ab bis zum Bahndamm der DB-Strecke 2211 und dann weiter bis zum Überführungsbauwerk der DB-Gleisanlage 2211.

 

Gegenstand der Variantenuntersuchung war nicht die Prüfung einer alternativen Anbindung des Sport- bzw. Hundevereins.

 

 

3. Verlegung der Erschließung zu den Freizeitanlagen im Voßnacken

 

Der Landschaftsplan der Stadt Herne weist den Bereich Voßnacken seit 1989 als Naturschutzgebiet aus.

Um den Wert dieses für Herner Verhältnisse sowohl ersten als auch einzigartigen Schutzgebietes erhalten bzw. steigern zu können, wurde bereits im Jahr 1995 nach den naturschutzrechtlichen Gesetzesvorgaben ein Pflege- und Entwicklungsplan aufgestellt, der sowohl Maßnahmen als auch Zielvorgaben formulierte.

Dieser Pflege- und Entwicklungsplan beinhaltet unter dem Maßnahmepunkt 4.2.3 die jetzt geplante Verlegung der Erschließung zu den Freizeitanlagen im Bereich Voßnacken.

So heißt es im Pflege- und Entwicklungsplan:

 

Das Naturschutzgebiet wird durch die fortbestehende Straßenverbindung von der Straße Voßnacken zu den Freizeitanlagen in 2 Teile zerschnitten. Ein Rückbau an dieser Stelle ist für den Wert dieses Gebietes von großer Bedeutung.

 

Als Maßnahmenziel ist festgelegt, die Sport- und Freizeitanlagen von der Ostseite des Gebietes zu erschließen.

 

Dazu soll von der Dorfstraße, entlang des Bahndammes ein neuer Fahrweg eingerichtet werden.

 

Nach dem Bau der neuen Wegeverbindung von der Dorfstraße ist die, bisher nicht mit den Zielen dieses Naturschutzgebietes zu vereinbarende Erschließung über die Straße „Am Voßnacken“, nicht nur entbehrlich, sondern deren Aufgabe auch zwingend erforderlich.

Gerade der große Weiher mit seiner besonderen ökologischen Bedeutung war einer der Hauptgründe für die damalige Ausweisung des Gebietes zu einem Naturschutzgebiet.

 

Die bisher direkt am Kernbereich des Naturschutzgebietes und zwischen den Gewässern mit seinen bedrohten Amphibienbeständen verlaufende Erschließung verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesartenschutz- und des Bundesnaturschutzgesetzes.

Darüber hinaus steht der bisherige Zustand des kleinen Bachlaufs mit seinem am Straßenrand aufgeschütteten Damm und Rohrdurchlass ebenfalls im absoluten Widerspruch zu den im Landschaftsplan festgelegten Zielvorgaben dieses einzigartigen Naturschutzgebietes im Herner Stadtgebiet.

 

Zurzeit wird der Bachlauf noch in den Straßenrand abgeleitet. Im Zuge des Rückbaues zu einem Fußweg könnte dieser offen weitergeleitet werden und durch ein einfaches „Brückenbauwerk“ gequert werden.

 

Die bisher sehr erfolgreiche aber noch nicht abgeschlossene Entwicklung dieses Naturschutzgebietes hat auch in der Bevölkerung regen Zuspruch gefunden.

 

Auch vor diesem Hintergrund ist nun die geplante Verlegung ein weiterer Schritt, um in der dichtbesiedelten Stadt Herne intakte Erholungs- und Naturräume für die Bevölkerung in greifbarer Nähe zur Verfügung stellen zu können.

4. Verkehr

 

Bei der Kirch- bzw. Dorfstraße im o.g. Stadtteil Börnig handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße für dieses Wohnquartier. Das Wohnquartier ist Tempo-30-Zone. Die Buslinie 303 und 333 führen über die Kirchstraße (Castroper Straße) und den östlichen Teil der Dorfstraße (Sodinger Straße).

 

Sowohl in der Dorfstraße als auch in der Kirchstraße liegen keine aktuellen Verkehrszählungen vor. Da zur Sommerferienzeit keine repräsentativen Zählungen durchgeführt werden können, werden die Verkehrsdaten erst nach Schulbeginn erhoben werden. Die dann vorliegenden Ergebnisse werden der BV Sodingen mitgeteilt.

Es ist aber anzunehmen, dass es sich bei dem Kfz-Verkehr in der Kirch- bzw. Dorfstraße um Quell- und Zielverkehr mit einem erheblichen Anteil an Durchgangsverkehr handelt, der die innerörtliche Verbindung als Schleichweg nutzt, um die Umfahrung über die Castroper Straße bzw. Sodinger Straße von und zur Autobahn bzw. Anschlussstelle Herne-Börnig einzusparen.

 

Durch Befragungen des 1. Vorsitzenden des Hundevereins Herne 08 und des 1. Vorsitzenden des Sportvereins Blau-Weiß-Börnig wurde das Verkehrsaufkommen von Kraftfahrzeugen an den Wochentagen und am Wochenende geschätzt.

Bei einer Erschließung des Sportplatzes über die Dorfstraße würde sich das Verkehrsaufkommen an den Wochentagen um ca. 60 Kfz/24h, am Wochenende um ca. 120 bis 200 Kfz/24h erhöhen. Bei dem zusätzlichen Verkehr zu und von den Freizeitanlagen handelt es sich dabei überwiegend um Ziel- und Quellverkehr aus dem unmittelbaren Bereich, welcher die Dorf- bzw. Kirchstraße als Anliegerstraße nutzt.

 

Die Zielverkehre zu den Freizeitanlagen sind an den Wochentagen ab ca. 16.00 Uhr, die Quellverkehre von den Anlagen ab ca. 19.00 Uhr zu verzeichnen. Die Zielverkehre zu den Freizeitanlagen am Wochenende treten ab ca. 10.00 Uhr, die Quellverkehre bis maximal ca. 18.00 Uhr auf.

 

Damit sind die Verkehrszuwächse nur nachmittags bzw. am Wochenende vorhanden.

 

Bei Veranstaltungen des jährlichen Sommer- und Herbstfestes des Sportvereins kann mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von ca. 160 Kfz/24h gerechnet werden. Bei der einmal in zwei Jahren stattfindenden Veranstaltung des Hundevereins erhöht sich der Verkehr um ca. 300 Kfz/24h. Da das Parkraumangebot für dieses Verkehrsaufkommen nicht ausreichend ist, ist anzunehmen, dass schon heute das unmittelbare Umfeld (Voßnacken und Dorfstraße) hierfür in Anspruch genommen wird.

 

Unabhängig von der Durchführung der Variante C werden Lösungen, die den Durchgangsverkehr in der Kirch- und Dorfstraße reduzieren, angestrebt. Ob diese Lösungen, im Zuge einer mittelfristig anstehenden Kanalbaumaßnahme in der Kirchstraße, umgesetzt werden können, muss noch überprüft werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 Stadtrat

Anlagen:

Anlagen:

Übersichtslageplan

Plan Erschließungsvarianten

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtslageplan (2061 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Erschließungsvarianten (2069 KB)