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1. Anlass und Aufgabenstellung
Die Bewohner des Stadtteiles Börnig
wenden sich mit der Bürgereingabe vom 27.06.2005 an den Ausschuss für
Bürgereingaben stellvertretend durch den Rechtsanwalt Dr. M. Soestwöhner gegen
den einstimmigen Beschluss vom 08.06.2005 (BV Sodingen) bzw. 24.05.2005 (Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung) und 02.06.2005 (Ausschuss für Umweltschutz)
„Erstellung von Planunterlagen für eine Rad- und Fußgängerbrücke über die
DB-Brücke und Sicherung der Erschließung der Grundstücke Nr. 50, 51 a, 53 a und
des Pumpwerkes Herne-Voßnacken sowie des Sportplatzes, des Hundeplatzes und der
Kleingärten von der Dorfstraße“, da sie ihre Interessen und Belange im
Abwägungsprozess der Verwaltung nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Der
Mangel in der Abwägung läge darin, dass der zusätzliche Verkehr in der Dorf-
bzw. Kirchstraße verursacht durch die Anlieger des Sport- bzw. Hundeplatzes in
der Variantenwahl keine Beachtung gefunden hat.
Zu der Bürgereingabe wird wie in den
folgenden Kapiteln dargestellt Stellung genommen.
2. Variantenwahl
Aufgrund der Unabänderlichkeit des
geplanten (Teil-)Abrisses der Brücke Voßnacken (siehe Sitzungsvorlage vom
02.05.2005), sind verschiedene Varianten untersucht worden, welche die
Erschließung der Grundstücke Voßnacken Nr. 50, 51 a, 53 a und des Pumpwerkes
Herne-Voßnacken sichern sollen.
Mit dem Ergebnis der bevorzugten
Brückenvariante als Rad- und Gehwegbrücke wurden die möglichen
Erschließungsvarianten aufgrund der Kriterien Umsetzbarkeit / Realisierbarkeit,
Umwelt und Wirtschaftlichkeit untersucht und unter Abwägung dieser Kriterien
und aller öffentlichen und privaten Interessen die Variante C als die
verträglichste favorisiert. Diese sieht vor, die Erschließung der o.g.
Grundstücke über die Dorfstraße zu realisieren. In Höhe des Vereinsheimes
zweigt die Variante in Richtung Norden ab bis zum Bahndamm der DB-Strecke 2211
und dann weiter bis zum Überführungsbauwerk der DB-Gleisanlage 2211.
Gegenstand der Variantenuntersuchung
war nicht die Prüfung einer alternativen Anbindung des Sport- bzw.
Hundevereins.
3. Verlegung der Erschließung zu den
Freizeitanlagen im Voßnacken
Der Landschaftsplan der Stadt Herne
weist den Bereich Voßnacken seit 1989 als Naturschutzgebiet aus.
Um den Wert dieses für Herner
Verhältnisse sowohl ersten als auch einzigartigen Schutzgebietes erhalten bzw.
steigern zu können, wurde bereits im Jahr 1995 nach den naturschutzrechtlichen
Gesetzesvorgaben ein Pflege- und Entwicklungsplan aufgestellt, der sowohl
Maßnahmen als auch Zielvorgaben formulierte.
Dieser Pflege- und Entwicklungsplan
beinhaltet unter dem Maßnahmepunkt 4.2.3 die jetzt geplante Verlegung der
Erschließung zu den Freizeitanlagen im Bereich Voßnacken.
So heißt es im Pflege- und
Entwicklungsplan:
Das Naturschutzgebiet
wird durch die fortbestehende Straßenverbindung von der Straße Voßnacken zu den
Freizeitanlagen in 2 Teile zerschnitten. Ein Rückbau an dieser Stelle ist für
den Wert dieses Gebietes von großer Bedeutung.
Als Maßnahmenziel ist festgelegt,
die Sport- und Freizeitanlagen von der Ostseite des Gebietes zu erschließen.
Dazu soll von der
Dorfstraße, entlang des Bahndammes ein neuer Fahrweg eingerichtet werden.
Nach dem Bau der neuen
Wegeverbindung von der Dorfstraße ist die, bisher nicht mit den Zielen dieses
Naturschutzgebietes zu vereinbarende Erschließung über die Straße „Am Voßnacken“,
nicht nur entbehrlich, sondern deren Aufgabe auch zwingend erforderlich.
Gerade der große Weiher mit seiner
besonderen ökologischen Bedeutung war einer der Hauptgründe für die damalige
Ausweisung des Gebietes zu einem Naturschutzgebiet.
Die bisher direkt am Kernbereich des
Naturschutzgebietes und zwischen den Gewässern mit seinen bedrohten
Amphibienbeständen verlaufende Erschließung verstößt gegen die gesetzlichen
Bestimmungen des Bundesartenschutz- und des Bundesnaturschutzgesetzes.
Darüber hinaus steht der bisherige
Zustand des kleinen Bachlaufs mit seinem am Straßenrand aufgeschütteten Damm
und Rohrdurchlass ebenfalls im absoluten Widerspruch zu den im Landschaftsplan
festgelegten Zielvorgaben dieses einzigartigen Naturschutzgebietes im Herner
Stadtgebiet.
Zurzeit wird der Bachlauf noch in
den Straßenrand abgeleitet. Im Zuge des Rückbaues zu einem Fußweg könnte dieser
offen weitergeleitet werden und durch ein einfaches „Brückenbauwerk“ gequert
werden.
Die bisher sehr erfolgreiche aber
noch nicht abgeschlossene Entwicklung dieses Naturschutzgebietes hat auch in
der Bevölkerung regen Zuspruch gefunden.
Auch vor diesem Hintergrund ist nun
die geplante Verlegung ein weiterer Schritt, um in der dichtbesiedelten Stadt
Herne intakte Erholungs- und Naturräume für die Bevölkerung in greifbarer Nähe
zur Verfügung stellen zu können.
4. Verkehr
Bei der Kirch- bzw. Dorfstraße im
o.g. Stadtteil Börnig handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße für
dieses Wohnquartier. Das Wohnquartier ist Tempo-30-Zone. Die Buslinie 303 und
333 führen über die Kirchstraße (Castroper Straße) und den östlichen Teil der
Dorfstraße (Sodinger Straße).
Sowohl in der Dorfstraße als auch in
der Kirchstraße liegen keine aktuellen Verkehrszählungen vor. Da zur
Sommerferienzeit keine repräsentativen Zählungen durchgeführt werden können,
werden die Verkehrsdaten erst nach Schulbeginn erhoben werden. Die dann
vorliegenden Ergebnisse werden der BV Sodingen mitgeteilt.
Es ist aber anzunehmen, dass es sich
bei dem Kfz-Verkehr in der Kirch- bzw. Dorfstraße um Quell- und Zielverkehr mit
einem erheblichen Anteil an Durchgangsverkehr handelt, der die innerörtliche
Verbindung als Schleichweg nutzt, um die Umfahrung über die Castroper Straße
bzw. Sodinger Straße von und zur Autobahn bzw. Anschlussstelle Herne-Börnig
einzusparen.
Durch Befragungen des 1.
Vorsitzenden des Hundevereins Herne 08 und des 1. Vorsitzenden des Sportvereins
Blau-Weiß-Börnig wurde das Verkehrsaufkommen von Kraftfahrzeugen an den
Wochentagen und am Wochenende geschätzt.
Bei einer Erschließung des
Sportplatzes über die Dorfstraße würde sich das Verkehrsaufkommen an den
Wochentagen um ca. 60 Kfz/24h, am Wochenende um ca. 120 bis 200 Kfz/24h
erhöhen. Bei dem zusätzlichen Verkehr zu und von den Freizeitanlagen handelt es
sich dabei überwiegend um Ziel- und Quellverkehr aus dem unmittelbaren Bereich,
welcher die Dorf- bzw. Kirchstraße als Anliegerstraße nutzt.
Die Zielverkehre zu den
Freizeitanlagen sind an den Wochentagen ab ca. 16.00 Uhr, die Quellverkehre von
den Anlagen ab ca. 19.00 Uhr zu verzeichnen. Die Zielverkehre zu den Freizeitanlagen
am Wochenende treten ab ca. 10.00 Uhr, die Quellverkehre bis maximal ca. 18.00
Uhr auf.
Damit sind die Verkehrszuwächse nur
nachmittags bzw. am Wochenende vorhanden.
Bei Veranstaltungen des jährlichen Sommer- und Herbstfestes des Sportvereins kann mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von ca. 160 Kfz/24h gerechnet werden. Bei der einmal in zwei Jahren stattfindenden Veranstaltung des Hundevereins erhöht sich der Verkehr um ca. 300 Kfz/24h. Da das Parkraumangebot für dieses Verkehrsaufkommen nicht ausreichend ist, ist anzunehmen, dass schon heute das unmittelbare Umfeld (Voßnacken und Dorfstraße) hierfür in Anspruch genommen wird.
Unabhängig von der Durchführung der
Variante C werden Lösungen, die den Durchgangsverkehr in der Kirch- und
Dorfstraße reduzieren, angestrebt. Ob diese Lösungen, im Zuge einer
mittelfristig anstehenden Kanalbaumaßnahme in der Kirchstraße, umgesetzt werden
können, muss noch überprüft werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen:
Übersichtslageplan
Plan Erschließungsvarianten
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtslageplan (2061 KB) | |||
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2 | öffentlich | Erschließungsvarianten (2069 KB) |