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Vorlage - 2003/0606  

Betreff: Erteilung von Weisungen an die Vertreter/-innen der Stadt Herne in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (HGW)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hunke
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Pfitzner, Anette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Entscheidung
25.09.2003 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxxx

xxxx

xxxx

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH (HGW) wird die Weisung erteilt,

 

1.        den Jahresabschluss 2002 (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) mit einer Bilanzsumme von 106.156.054,19 € und einem Jahresfehlbetrag von 325.256,60 € zu beschließen,

 

2.        den Bilanzgewinn von 42.749,75 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

3.    die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zu beschließen und

 

4.    den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V., Düsseldorf, zum        Abschlussprüfer für das Jahr 2003 zu wählen.

Begründung:

Begründung:

 

Zu Punkt 1 und 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2002 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Der Jahresabschluss 2002 schließt mit einer Bilanzsumme von 106.156.054,19 € und einem Jahresfehlbetrag von 325.296,60 € ab. Nach Berücksichtigung eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr von 131.953,65 € und der Entnahme eines Teilbetrages von 500.000,00 € aus der Bauerneuerungsrücklage ergibt sich ein Bilanzgewinn von 42.749,75 €.

 

Der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V. in Düsseldorf, Zweigniederlassung Münster, hat die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß §§ 316 ff. HGB sowie gemäß § 53 Absatz 1 Nr. 1 und 2 HGrG durchgeführt.

 

Der Prüfungsverband hat dem Jahresabschluss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen am 05. Juni und 29. Juli 2003 mit dem Jahresabschluss und der Auflösung der Bauerneuerungsrücklage befasst. In seiner Sitzung am 29. Juli 2003 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Bilanzgewinn in Höhe von 42.749,75 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Zu Punkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtrates.

 

Aufgrund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes der Prüfungsgesellschaft kann der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2002 erteilt werden.

 

Der Geschäftsbericht 2002 der HGW wurde bereits vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den beratenden Mitgliedern im Haupt- und Finanzausschuss der Gruppen im Rat der Stadt vorab zugeleitet.

 

Zu Punkt 4

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003

 

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Verband Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003 zu wählen.