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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt wählt
als ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates der Herner Sparkasse als Nachfolgerin für den am 31.08.2005 aus dem Verwaltungsrat ausgeschiedenen Robert Gerdesmann.
2. Herrn Klaus Hünewinkel
als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Herner Sparkasse als Nachfolger für das ehemals stellvertretende Mitglied Frau Christine Burghardt.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein gewähltes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 11 Abs. 1 und 2 Sparkassengesetz NW (SpkG) wählt die Vertretung des
Gewährträgers, d.h. der Rat der Stadt, u.a. die Mitglieder des Verwaltungsrates
der Herner Sparkasse. Der Verwaltungsrat besteht nach § 9 Abs. 2 lit. c) u.a.
aus fünf Dienstkräften der Sparkasse. Dabei werden die Dienstkräfte der Herner
Sparkasse gem. § 11 Abs. 2 SpkG aus einem Vorschlag der Personalversammlung
gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt.
Herr
Robert Gerdesmann - als ordentliches Mitglied – und Frau Christine Burghardt –
als stellvertretendes Mitglied – wurden mit Ratsbeschluss vom 08.11.2004
(Vorlage-Nr. 2004/0518) aufgrund des Wahlvorschlages der Personalversammlung
vom 21.09.2004 u.a. als Mitarbeiter der Herner Sparkasse in den Verwaltungsrat
durch den Rat gewählt.
Herr
Robert Gerdesmann als Mitarbeiter der Herner Sparkasse wird zum 31.08.2005 aus
dienstlichen Gründen aus dem Verwaltungsrat ausscheiden.
Bei
Ausscheiden von Mitgliedern vor Ablauf der Wahlzeit sind gemäß § 11 Abs. 4 SpkG Nachfolger/innen vom Rat der Stadt
zu wählen. Die Wahl der Ersatzmitglieder erfolgt nach § 11 Abs. 2 SpkG
ebenfalls aus dem Vorschlag der Personalversammlung. Daher wird vorgeschlagen,
Frau Christine Burghardt als Nachfolgerin für Herrn Gerdesmann – und somit
ordentliches Mitglied – und Herrn Klaus Hünewinkel als stellvertretendes
Mitglied zu wählen.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
Keine.