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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0582  

Betreff: Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 208 - Am Trimbuschhof -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schmid, Volker - 52/2 -
Federführend:FB 52 - Vermessung und Kataster Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Schmid, Volker   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
30.08.2005 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
07.09.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
15.09.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.09.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.09.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

./.

./.

./.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 208 – Am Trimbuschhof –, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 208 – Am Trimbuschhof – beschlossen.

 

Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Castroper Straße und Industriestraße, im Osten durch die Industriestraße, im Süden durch die Vinckestraße und im Westen durch den Ostfriedhof sowie den Tennisclub Grün-Weiß Herne.

 

Der Bebauungsplan zielt im Wesentlichen darauf ab, dem Eindringen von zentrenschädlichen Einzelhandelsunternehmen in das Gewerbegebiet vorzubeugen.

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan wurde bereits ein Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes zurückgestellt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nunmehr geboten, das Sicherungsinstrument der Veränderungssperre zu beschließen, um zu verhindern, dass durch Errichtung, Änderung oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen die Erreichung wesentlicher Ziele des Bebauungsplanes erschwert oder unmöglich gemacht werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

Nowak

Anlagen:     Satzung mit Plan (M 1 : 1000)

                   Übersichtsplan

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VS 208 - Satzung (25 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich VS 208 - Satzungsplan (2696 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich VS 208 - Übersichtsplan (2671 KB)