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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt legt die Zusammensetzung der folgenden Ausschüsse wie folgt neu fest:
a) Rechnungsprüfungsausschuss:
Zahl der stimmberechtigten Mitglieder: 11
davon
‑ Stadtverordnete: 9
‑ sachkundige Bürger: 2
Zahl der sachkundigen Einwohner
ohne Stimmrecht (§ 58 (4) GO NRW) 0
b) Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren:
Zahl der stimmberechtigten Mitglieder: 21
davon
‑ Stadtverordnete: 16
‑ sachkundige Bürger: 5
Zahl der sachkundigen Einwohner
ohne Stimmrecht (§ 58 (4) GO NRW) 7
2. Der Rat der Stadt wählt gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW bzw. bestellt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 i. V. m. § 58 Abs. 3 GO NRW
a) anstelle der sachkundigen Bürgerin Regina Wüstefeld
den Stadtverordneten Arnd Schubeus als ordentliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss.
b) anstelle des Stadtverordneten Arnd Schubeus
den Stadtverordneten Thomas Berning als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss.
c) anstelle der sachkundigen Bürgerin Regina Wüstefeld
den Stadtverordneten Guido Grützmacher als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren.
d) anstelle des Stadtverordneten Guido Grützmacher
den Stadtverordneten Arnd Schubeus als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss.
e) anstelle der sachkundigen Bürgerin Regina Wüstefeld
den Stadtverordneten Arnd Schubeus als stellvertretendes Mitglied in den Kultur- und Bildungsausschuss.
f) anstelle der sachkundigen Bürgerin Regina Wüstefeld
den Stadtverordneten Guido Grützmacher als stellvertretendes Mitglied in den Sportausschuss.
g) anstelle der sachkundigen Bürgerin Regina Wüstefeld
den Stadtverordneten Thomas Berning als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Sicherheit und Ordnung.
h) anstelle der sachkundigen Bürgerin Regina Wüstefeld
den Stadtverordneten Guido Grützmacher als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Sachverhalt:
Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 05. April 2023 um die o. g. Umbesetzungen gebeten.
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.
Mit den Umbesetzungen wird gleichzeitig eine Änderung bei der Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren erforderlich.
Anlagen:
Original des Antrags
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Antrag AfD (316 KB) |